Das Vorhaben umfasst die Planung eines Neubaus als Büroanbau am vorhandenen Dusch- und Verwaltungsgebäude in Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH. Es sind überwiegend Büroräume (Bildschirmarbeitsplätze), Funktionsräume für EDV und Telefonnetz, Sanitärräume (WC´s), Drucker- und Kopierräume sowie ein Eingangsbereich mit Empfang zu planen. In Abhängigkeit der räumlichen und funktionellen Anordnung am vorhandenen Gesamtgebäude und unter Berücksichtigung der Bestandssituation kann die Planung von weiteren Funktions- und Sozialräumen und deren Anpassung im Bestand erforderlich sein. Weiterhin ist die zentrale Leitwarte zur Überwachung und Steuerung verschiedener technischer Prozesse einzuordnen. Es sind Räume mit und ohne Klimatisierung erforderlich. Die Anschlüsse zu den bestehenden Ver- und Entsorgungsmedien und das Daten- und Telefonnetz sind zu planen. Der Neubau soll inkl. Möblierung schlüsselfertig geplant und Ende 2024 zur Nutzung übergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 1215332-U62
Kurze Beschreibung:
Das Vorhaben umfasst die Planung eines Neubaus als Büroanbau am vorhandenen Dusch- und Verwaltungsgebäude in Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH. Es sind überwiegend Büroräume (Bildschirmarbeitsplätze), Funktionsräume für EDV und Telefonnetz, Sanitärräume (WC´s), Drucker- und Kopierräume sowie ein Eingangsbereich mit Empfang zu planen. In Abhängigkeit der räumlichen und funktionellen Anordnung am vorhandenen Gesamtgebäude und unter Berücksichtigung der Bestandssituation kann die Planung von weiteren Funktions- und Sozialräumen und deren Anpassung im Bestand erforderlich sein. Weiterhin ist die zentrale Leitwarte zur Überwachung und Steuerung verschiedener technischer Prozesse einzuordnen. Es sind Räume mit und ohne Klimatisierung erforderlich. Die Anschlüsse zu den bestehenden Ver- und Entsorgungsmedien und das Daten- und Telefonnetz sind zu planen. Der Neubau soll inkl. Möblierung schlüsselfertig geplant und Ende 2024 zur Nutzung übergeben werden.
Das Vorhaben umfasst die Planung eines Neubaus als Büroanbau am vorhandenen Dusch- und Verwaltungsgebäude in Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH. Es sind überwiegend Büroräume (Bildschirmarbeitsplätze), Funktionsräume für EDV und Telefonnetz, Sanitärräume (WC´s), Drucker- und Kopierräume sowie ein Eingangsbereich mit Empfang zu planen. In Abhängigkeit der räumlichen und funktionellen Anordnung am vorhandenen Gesamtgebäude und unter Berücksichtigung der Bestandssituation kann die Planung von weiteren Funktions- und Sozialräumen und deren Anpassung im Bestand erforderlich sein. Weiterhin ist die zentrale Leitwarte zur Überwachung und Steuerung verschiedener technischer Prozesse einzuordnen. Es sind Räume mit und ohne Klimatisierung erforderlich. Die Anschlüsse zu den bestehenden Ver- und Entsorgungsmedien und das Daten- und Telefonnetz sind zu planen. Der Neubau soll inkl. Möblierung schlüsselfertig geplant und Ende 2024 zur Nutzung übergeben werden.
Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 15:
Für die Anlagengruppen: 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2 Wärmeversorgungsanlagen, 3 Lufttechnische Anlagen, 4 Starkstromanlagen und 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
Die anrechenbaren Kosten der Technischen Ausrüstung werden insgesamt dem Honorar zugrunde gelegt. Eine Aufteilung und Abrechnung nach einzelnen Anlagengruppen findet nicht statt.
Prüfen und Werten von 5 Stück Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung.
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Beratungsleistung im Leistungsbild 1.2 Bauphysik für die Grundleistung 1.2.1, Abs. 1, Anstrich 1: Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1 HOAI:
— Leistungsphasen 4-7 (stufenweise optional).
Beratungsleistung im Leistungsbild 1.3 Geotechnik gemäß Anlage 1 HOAI:
— Grundleistungen entsprechend Anlage 1, Punkt 1.3.3.
Weitere Besondere Leistungen – Leistungen der SiGeKO:
— Leistungen während der Planungsphase (Leistungsphase 1-3),
— Leistungen während der Ausführungsphase (optional Leistungsphase 8).
Die Netto-Kosten nach DIN 276 wurden wie folgt angenommen:
— 500 – Kostengruppe Außenanlagen und Freiflächen: 135 000,00 EUR,
— 600 – Kostengruppe Ausstattung und Kunstwerke: 68 000,00 EUR.
Beschreibung der Optionen:
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1-3 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt. Die stufenweise Übertragung einzelner nachfolgender Leistungen ist für den Auftraggeber optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1-3 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt. Die stufenweise Übertragung einzelner nachfolgender Leistungen ist für den Auftraggeber optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Ronneburg
Standort Ronneburg
Betriebsteil Lichtenberg
Lichtenberger Straße 22
07580 Ronneburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern einzureichen.
1. Es ist zugelassen, wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer oder gleichwertig eingetragen ist und es ist zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur zu führen und bei einer Ingenieurkammer oder gleichwertig eingetragen ist.
1. Es ist zugelassen, wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und bei einer Architektenkammer oder gleichwertig eingetragen ist und es ist zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur zu führen und bei einer Ingenieurkammer oder gleichwertig eingetragen ist.
Es ist zugelassen, wer nach §§ 64 und 65 ThürBO die Bauvorlageberechtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist durch Vorlage des Eintrags bei einer Architektenkammer oder gleichwertig und/bzw. Ingenieurkammer oder gleichwertig zu führen.
Es ist zugelassen, wer nach §§ 64 und 65 ThürBO die Bauvorlageberechtigung besitzt. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist durch Vorlage des Eintrags bei einer Architektenkammer oder gleichwertig und/bzw. Ingenieurkammer oder gleichwertig zu führen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Im weiteren gilt § 44 VgV.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Im weiteren gilt § 44 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern einzureichen.
2. Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (max. 15 Punkte):
3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen (Hinweis auf das Formular 8.14 (EU) – Eigenerklärung zur Eignung -, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
4. Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht.
5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Deckung Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. EUR und Deckung Sach- und Vermögensschäden mindestens 2,0 Mio. EUR. Die Nichtvorlage des Nachweises führt zwingend zum Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Gültiger Nachweis der Fachkunde als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung für den zu benennenden verantwortlichen Bearbeiter. Die Nichtvorlage des Nachweises führt zum zwingenden Ausschluss.
7. Vergleichbare Referenzen als Hauptauftragnehmer in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (max. 30 Punkte).
Wird keine Referenz abgegeben, führt das zum zwingenden Ausschluss.
Angaben und Beschreibung von selbst erbrachten Leistungen als Hauptauftragnehmer bei mind. 3 vergleichbaren Referenzobjekten.
— Erbrachter Leistungsumfang (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI): 1,00 Punkt;
— Leistungszeitraum: 1,00 Punkt;
— Kurze Beschreibung in Wort und Bild (jeweils 1 Seite DIN A4): 1,00 Punkt;
— Angabe und Kurzbeschreibung der Leistungen Dritter: 1,00 Punkt;
— Referenzbestätigung des Auftraggebers: 2,00 Punkte. Max. 10 Punkte/Referenz.
8. Kommunikation Reaktionszeit (max. 10 Punkte):
Beantwortung von Fragen des Bauherren bzw. der Behörde: Reaktionszeit > 2 Stunden: 5 Punkte; Reaktionszeit bis 2 Stunden: 10 Punkte.
9. Erklärung über die jährliche durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (max. 10 Punkte):
Punkteverteilung: Für die Auswertung wird ein 3-jährliches Mittel gebildet. 1,00 Punkt je Mitarbeiter bzw. Führungskräfte.
11. Angabe zur Länge der Berufserfahrung des ingenieurtechnischen Personals, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (max. 15 Punkte):
Bis 3 Jahre: 5 Punkte; über 3 bis 5 Jahre: 10 Punkte; über 5 Jahre: 15 Punkte.
Punkteverteilung: Für die Bewertung werden die Jahre der Berufserfahrung addiert und durch die Anzahl des ingenieurtechnischen Personals geteilt.
12. Qualität: Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig (max. 10 Punkte). Punkteverteilung: Nachweis erbracht: 10,00 Punkte; Kein Nachweis: 0,00 Punkte.
13. Angabe welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Verweis auf § 75 Abs. 1 und 2 VgV sowie §§ 64 und 65 ThürBO; Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1) zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in den Vergabeunterlagen benannten Kriterien formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Punktzahl, die Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Es werden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Anzahl der Bewerber durch gleiche Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in den Vergabeunterlagen benannten Kriterien formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Punktzahl, die Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Es werden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird die Anzahl der Bewerber durch gleiche Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-29 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E85957258🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 046-115748 (2021-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 467840.31 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das unter II.1.4) beschriebene Vorhaben umfasst folgende Leistungen nach HOAI 2021:
Technische Ausrüstung § 55 ff., mit Besonderen Leistungen sowie
Beratungsleistungen nach Anlage 1:
1.3 Geotechnik (Grundleistungen und Besondere Leistungen),
- Leistungsphasen 1 - 3,
- Leistungsphasen 4 - 9 (stufenweise optional).
zu Leistungsphase 1:
2. Standortanalyse mit mindestens 5 verschiedenen Varianten im Umfeld des vorh. Gebäudes,
zu Leistungsphase 2:
zu Leistungsphase 3:
- Leistungsphasen 4 - 6 (stufenweise optional).
- Leistungsphasen 4 - 9 (stufenweise optional),
für die Anlagengruppen: 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2 Wärmeversorgungsanlagen, 3 Lufttechnische Anlagen, 4 Starkstromanlagen und 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen.
- Leistungsphasen 4 - 7 (stufenweise optional).
- Grundleistungen entsprechend Anlage 1, Punkt 1.3.3,
- Bes. Leist.: Baugrunderkund., inkl. Baugrundanalytik u. Laborleist. für Geotechn. Bericht
Weitere Besondere Leistungen - Leistungen der SiGeKO:
- Leistungen während der Planungsphase (Leistungsphase 1 - 3),
- Leistungen während der Ausführungsphase (optional Leistungsphase 8).
500 - Kostengruppe Außenanlagen und Freiflächen: 135.000,00 Euro,
600 - Kostengruppe Ausstattung und Kunstwerke: 68.000,00 Euro.
Beschreibung der Optionen:
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 - 3 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt. Die stufenweise Übertragung einzelner nachfolgender Leistungen ist für den Auftraggeber optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 - 3 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt. Die stufenweise Übertragung einzelner nachfolgender Leistungen ist für den Auftraggeber optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-27 📅
Name: BBF Baubüro Freiberg GmbH
Postanschrift: Waisenhausstraße 9
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3731419550📞
E-Mail: fg@bbf-freiberg.de📧
Land: Mittelsachsen
🏙️
Internetadresse: www.bbf-freiberg.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 467840.31 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 2289/499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 002-003573 (2021-12-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung eines Büroanbaus am Dusch- u. Verwaltungsgebäude Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Referenznummer: 1215332-U62
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen der Objekt-, Fachplanung und Beratungsleistungen der Anlage 1, in den Leistungsbildern der HOAI 2021 mit zugehörigen Besonderen Leistungen
und Besondere Leistungen der SiGeKO nach BaustellV § 3
Das Vorhaben umfasst die Planung eines Neubaus als Büroanbau am vorhandenen Dusch- und Verwaltungsgebäude in Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH. Es sind überwiegend Büroräume (Bildschirmarbeitsplätze), Funktionsräume für EDV und Telefonnetz, Sanitärräume (WC´s), Drucker- und Kopierräume sowie ein Eingangsbereich mit Empfang zu planen. In Abhängigkeit der räumlichen und funktionellen Anordnung am vorhandenen Gesamtgebäude und unter Berücksichtigung der Bestandssituation kann die Planung von weiteren Funktions- und Sozialräumen und deren Anpassung im Bestand erforderlich sein. Weiterhin ist die zentrale Leitwarte zur Überwachung und Steuerung verschiedener technischer Prozesse einzuordnen. Es sind Räume mit und ohne Klimatisierung erforderlich. Die Anschlüsse zu den bestehenden Ver- und Entsorgungsmedien und das Daten- und Telefonnetz sind zu planen. Der Neubau soll inkl. Möblierung schlüsselfertig geplant und Ende 2024 zur Nutzung übergeben werden.
Das Vorhaben umfasst die Planung eines Neubaus als Büroanbau am vorhandenen Dusch- und Verwaltungsgebäude in Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH. Es sind überwiegend Büroräume (Bildschirmarbeitsplätze), Funktionsräume für EDV und Telefonnetz, Sanitärräume (WC´s), Drucker- und Kopierräume sowie ein Eingangsbereich mit Empfang zu planen. In Abhängigkeit der räumlichen und funktionellen Anordnung am vorhandenen Gesamtgebäude und unter Berücksichtigung der Bestandssituation kann die Planung von weiteren Funktions- und Sozialräumen und deren Anpassung im Bestand erforderlich sein. Weiterhin ist die zentrale Leitwarte zur Überwachung und Steuerung verschiedener technischer Prozesse einzuordnen. Es sind Räume mit und ohne Klimatisierung erforderlich. Die Anschlüsse zu den bestehenden Ver- und Entsorgungsmedien und das Daten- und Telefonnetz sind zu planen. Der Neubau soll inkl. Möblierung schlüsselfertig geplant und Ende 2024 zur Nutzung übergeben werden.
Postanschrift: Lichtenberger Straße 22
Postleitzahl: Ronneburg
Stadt: Ronneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Greiz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 3241794-U62
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-07 📅
Titel: Planung eines Büroanbaus am Dusch- u. Verwaltungsgebäude Lichtenberg am Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 467840.31 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Angebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: BBF Baubüro Freiberg GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BBF Baubüro Freiberg GmbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID.DE141132738
Postanschrift: Waisenhausstraße 9
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Region: Mittelsachsen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: 03731 4195 50
E-Mail: fg@bbf-freiberg.de📧
Telefon: +493731 4195 50📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE140856559
Postleitzahl: 09117
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@wismut.de📧
Telefon: +493718120431📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 228 94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-18+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Leistungen sind erforderlich und waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht enthalten. Sie sind erforderlich geworden aus Umständen, die der Auftraggeber auch nicht vorhersehen konnte. Es handelt sich um gleichartige Leistungen wie die bereits beauftragten Leistungen.
Die Leistungen sind erforderlich und waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht enthalten. Sie sind erforderlich geworden aus Umständen, die der Auftraggeber auch nicht vorhersehen konnte. Es handelt sich um gleichartige Leistungen wie die bereits beauftragten Leistungen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
Zusätzliche Leistung: Fachplanung Wärmeversorgungsanlagen, Untersuchung unterschiedlicher Wärmequellen und technisch-wirtschaftlichen Variantenvergleich
Quelle: OJS 2024/S 247-778655 (2024-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 467840.31 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 467840.31 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-10+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Leistungen sind erforderlich und waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht enthalten. Sie sind erforderlich geworden aus Umständen, die der Auftraggeber auch nicht vorhersehen konnte. Es handelt sich um gleichartige Leistungen wie die bereits beauftragten Leistungen.
Die Leistungen sind erforderlich und waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht enthalten. Sie sind erforderlich geworden aus Umständen, die der Auftraggeber auch nicht vorhersehen konnte. Es handelt sich um gleichartige Leistungen wie die bereits beauftragten Leistungen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Zusätzliche Leistung: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, Umplanung der vorhandenen Kläranlage