Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst folgende Dienstleistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013, § 43 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013, § 51 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4,
— Objektplanung für Verkehrsanlagen nach HOAI 2013, § 47 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4.
Die Bestandsvermessung ist im Vorfeld bereits erfolgt und wird zur Zeit aufbereitet.
Zum Baugrund erfolgt bereits eine Vorerkundung im Bereich der geplanten Straße und Brücke.
Das Sicherheitsaudit wird parallel separat vergeben.
Bei dem nachfolgend beschriebenen Straßenkonzept handelt es sich um die Vorzugslösung im Ergebnis einer verkehrlichen Vorstudie zur Standortbewertung eines Zentralklinikums in Georgsheil (ZKG) im Zuge einer Konzeptausarbeitung.
Die Vorzugsvariante führt zu einer optimalen Erreichung der Ziele.
Die Planungsmaßnahme beinhaltet im Wesentlichen:
Für den KfZ-Verkehr wird insbesondere angestrebt, eine möglichst störungsfreie und bahnkreuzfreie Erschließung von ZKG und ZOB herzustellen (Neubau einer Planstraße für eine planfreie Querung der Bahn mit Rückführung auf die K 115 in der alten Lage).
Zudem ist die (gesicherte) Freigabe der Querung des Bahnübergangs für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.
Für Fuß- und Radverkehr wird es weiterhin eine ebenerdige Querung über die Bahn (K 115 alt) sowie eine parallel zur neuen Planstraße (K 115 neu) verlaufende, kreuzungsfrei geführte Kombilösung von Geh- und Radweg geben.
Dies bedeutet das Geh- und Radwege in erforderlicher Breite hergestellt werden müssen, sodass ein Begegnungsverkehr problemlos möglich ist (dies inkludiert Rollstuhlfahrer oder andere die Mobilität unterstützende Verkehrsmittel),
Des weiteren sind für den kreuzungsfreien Weg (Brücke) maximale Steigungen und Gefälle von 3 % erlaubt oder aber eine Lösung mit Rampen und Podesten zu entwickeln, sodass eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist.
Hinweise zum Ausbau:
Die Anbindung des ZOBs und des Klinikums an die B 210 für den Normalverkehr erfolgt über eine lichtsignalgeregelte Kreuzung an der B 210 mit dem südlich liegenden Ast der K 115/113, der bevorrechtigt in ein Brückenbauwerk zur Querung von B 210 und der Bahnstrecke geführt wird.
Rettungsfahrzeuge können auch die Bahntrasse direkt nach Norden zur K 115 alt kreuzen.
Nach dem Brückenbauwerk folgt ein kleiner Kreisverkehrsplatz (außerorts 35 m Durchmesser), der die Hauptanbindung zum ZOB und dem weiteren Klinikgelände (mit Parkplatz) darstellt. Alle Arme des Kreisverkehrsplatzes erhalten Querungsinseln.
Zwei der vier Arme führen auf das Klinikgelände, einmal zum vorgelagerten Parkplatz und einmal zum ZOB und ZKG selbst.
Parallel zu der neuen Planstraße soll ein Rad- und Gehweg richtungsgetrennt bzw. als kombinierter Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr laufen.
Folgende Parameter sind zu beachten:
— Neubau der Kreisstraße gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) und der Entwurfsrichtlinien 2012,
— Die südliche Rampe der Planstraße (K 113), die über das Brückenbauwerk bis hin zum kleinen Kreisverkehr (D = 35 m) führt, ist aufgrund höherem Verkehrsaufkommen der Entwurfsklasse EKL 3 zuzuordnen. Ensprechend dieser Klasse ist für die Straße ein Regelquerschnitt 11 vorgesehen,
— Die nördliche Rampe (K 115 alt), die von Westen kommend an den Kreisverkehr anschließt, muss nach Verkehrsprognose wesentlich geringere Verkehrsmengen abfertigen, weshalb diese der EKL 4 entsprechend im Regelquerschnitt 9 weitergeführt werden kann,
— Es ist davon auszugehen, dass der KVP deutlich über dem Gelände liegen wird (im Konzept 6,50 m). Zu den Parkplätzen des ZKG (auf ca. 0,5 m ü. NHN) wird ein Arm als Rampe ausgeführt werden müssen. Das ZKG mit dem ZOB wird dagegen aus Hochwasserschutzgründen deutlich über dem Gelände (OKFF mind. 1,8 m) liegen,
— Es sind Durchlässe für neue und bestehende Gräben vorzusehen sowie die Verlegung von Gräben im Umfeld zur Aufrechterhaltung der Entwässerung,
— Das Brückenbauwerk muss die Bundesstraße, die bestehende Bahnstrecke sowie ein geplantes Ausweichgleis überspannen,
— Die lichte Höhe der Brücke muss über den Schienen mindestens 6,50 m betragen,
— Es wird auf den engen zeitlichen Rahmen der Bearbeitung hingewiesen.