Die Erschließung der Entwicklungsflächen nördlich der Bahnstrecke Aurich – Abelitz wird von der B 210 aus derzeit mit einem signalgeregelten Knoten mit der Kreisstraße K 115 (Uthwerdumer Straße) gesichert. Dieser Knotenpunkt soll hinsichtlich des Baus eines neuen Zentralklinikums Georgsheil (ZKG) und eines zentralen Omnisbusbahnhofs (ZOB) zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der B 210 und eines leistungsgerechten Anbindungspunktes an das geplante Klinikum umstrukturiert werden. Im Zuge dieser Umstrukturierung werden folgende Leistungen notwendig: Objektplanung VA, IB, TP mit BOL/BÜ für Neubau von Kreisstraße mit Brückenbauwerk, Grabendurchlass und Aufweitung Bundesstraße, Planung Neubau von Brückenbauwerk, Objekt- und Tragwerksplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2021-02-LA
Kurze Beschreibung:
Die Erschließung der Entwicklungsflächen nördlich der Bahnstrecke Aurich – Abelitz wird von der B 210 aus derzeit mit einem signalgeregelten Knoten mit der Kreisstraße K 115 (Uthwerdumer Straße) gesichert. Dieser Knotenpunkt soll hinsichtlich des Baus eines neuen Zentralklinikums Georgsheil (ZKG) und eines zentralen Omnisbusbahnhofs (ZOB) zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der B 210 und eines leistungsgerechten Anbindungspunktes an das geplante Klinikum umstrukturiert werden. Im Zuge dieser Umstrukturierung werden folgende Leistungen notwendig: Objektplanung VA, IB, TP mit BOL/BÜ für Neubau von Kreisstraße mit Brückenbauwerk, Grabendurchlass und Aufweitung Bundesstraße, Planung Neubau von Brückenbauwerk, Objekt- und Tragwerksplanung.
Die Erschließung der Entwicklungsflächen nördlich der Bahnstrecke Aurich – Abelitz wird von der B 210 aus derzeit mit einem signalgeregelten Knoten mit der Kreisstraße K 115 (Uthwerdumer Straße) gesichert. Dieser Knotenpunkt soll hinsichtlich des Baus eines neuen Zentralklinikums Georgsheil (ZKG) und eines zentralen Omnisbusbahnhofs (ZOB) zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der B 210 und eines leistungsgerechten Anbindungspunktes an das geplante Klinikum umstrukturiert werden. Im Zuge dieser Umstrukturierung werden folgende Leistungen notwendig: Objektplanung VA, IB, TP mit BOL/BÜ für Neubau von Kreisstraße mit Brückenbauwerk, Grabendurchlass und Aufweitung Bundesstraße, Planung Neubau von Brückenbauwerk, Objekt- und Tragwerksplanung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Aurich
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
a) Bietergemeinschaften
(i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular),
— die nach Ziffer III.1.1) b) und c) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
— im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Ziffer III.1.1) a) ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beachten.
(ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen;
(iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben;
(iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
b) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe
Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von;
(i) dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)" (bereitgestelltes Formular) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben zu machen:
— Name des Nachunternehmens,
— Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,
— Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i.S.d. Ziffer III.
(ii), die zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer haben folgende Erklärungen abzugeben – „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)" (bereitgestelltes Formular);
— die nach Ziffer III.1.1) a) bis c) geforderten Nachweise,
— die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III).
(iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen;
c) Nachunternehmereinsatz OHNE Eignungsleihe
Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
d) Planervertrag, Auftragsvereinbarung und Referenzliste Qualifikation Personal
Der Entwurf des Planervertrages als auch der Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO wird nur den Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Ebenso wird die Referenzliste zum Wertungskriterium „Qualifikation Personal" zur Vermeidung von Verwechslungen nur den Bewerbern zur Verfügung gestellt, die die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben (vgl. Hinweis aus Ziffer III.1.3)a)).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDQ4K
(i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular),
— die nach Ziffer III.1.1) b) und c) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
— im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Ziffer III.1.1) a) ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beachten.
(ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen;
(iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben;
(iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
b) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe
Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von;
(i) dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)" (bereitgestelltes Formular) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben zu machen:
— Name des Nachunternehmens,
— Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,
— Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i.S.d. Ziffer III.
(ii), die zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer haben folgende Erklärungen abzugeben – „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)" (bereitgestelltes Formular);
— die nach Ziffer III.1.1) a) bis c) geforderten Nachweise,
— die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III).
(iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen;
c) Nachunternehmereinsatz OHNE Eignungsleihe
Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
d) Planervertrag, Auftragsvereinbarung und Referenzliste Qualifikation Personal
Der Entwurf des Planervertrages als auch der Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO wird nur den Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Ebenso wird die Referenzliste zum Wertungskriterium „Qualifikation Personal" zur Vermeidung von Verwechslungen nur den Bewerbern zur Verfügung gestellt, die die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben (vgl. Hinweis aus Ziffer III.1.3)a)).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDQ4K
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst folgende Dienstleistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013, § 43 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013, § 51 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4,
— Objektplanung für Verkehrsanlagen nach HOAI 2013, § 47 HOAI Leistungsphasen 1 bis 4.
Die Bestandsvermessung ist im Vorfeld bereits erfolgt und wird zur Zeit aufbereitet.
Zum Baugrund erfolgt bereits eine Vorerkundung im Bereich der geplanten Straße und Brücke.
Das Sicherheitsaudit wird parallel separat vergeben.
Bei dem nachfolgend beschriebenen Straßenkonzept handelt es sich um die Vorzugslösung im Ergebnis einer verkehrlichen Vorstudie zur Standortbewertung eines Zentralklinikums in Georgsheil (ZKG) im Zuge einer Konzeptausarbeitung.
Die Vorzugsvariante führt zu einer optimalen Erreichung der Ziele.
Die Planungsmaßnahme beinhaltet im Wesentlichen:
Für den KfZ-Verkehr wird insbesondere angestrebt, eine möglichst störungsfreie und bahnkreuzfreie Erschließung von ZKG und ZOB herzustellen (Neubau einer Planstraße für eine planfreie Querung der Bahn mit Rückführung auf die K 115 in der alten Lage).
Für den KfZ-Verkehr wird insbesondere angestrebt, eine möglichst störungsfreie und bahnkreuzfreie Erschließung von ZKG und ZOB herzustellen (Neubau einer Planstraße für eine planfreie Querung der Bahn mit Rückführung auf die K 115 in der alten Lage).
Zudem ist die (gesicherte) Freigabe der Querung des Bahnübergangs für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.
Für Fuß- und Radverkehr wird es weiterhin eine ebenerdige Querung über die Bahn (K 115 alt) sowie eine parallel zur neuen Planstraße (K 115 neu) verlaufende, kreuzungsfrei geführte Kombilösung von Geh- und Radweg geben.
Dies bedeutet das Geh- und Radwege in erforderlicher Breite hergestellt werden müssen, sodass ein Begegnungsverkehr problemlos möglich ist (dies inkludiert Rollstuhlfahrer oder andere die Mobilität unterstützende Verkehrsmittel),
Des weiteren sind für den kreuzungsfreien Weg (Brücke) maximale Steigungen und Gefälle von 3 % erlaubt oder aber eine Lösung mit Rampen und Podesten zu entwickeln, sodass eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist.
Hinweise zum Ausbau:
Die Anbindung des ZOBs und des Klinikums an die B 210 für den Normalverkehr erfolgt über eine lichtsignalgeregelte Kreuzung an der B 210 mit dem südlich liegenden Ast der K 115/113, der bevorrechtigt in ein Brückenbauwerk zur Querung von B 210 und der Bahnstrecke geführt wird.
Die Anbindung des ZOBs und des Klinikums an die B 210 für den Normalverkehr erfolgt über eine lichtsignalgeregelte Kreuzung an der B 210 mit dem südlich liegenden Ast der K 115/113, der bevorrechtigt in ein Brückenbauwerk zur Querung von B 210 und der Bahnstrecke geführt wird.
Rettungsfahrzeuge können auch die Bahntrasse direkt nach Norden zur K 115 alt kreuzen.
Nach dem Brückenbauwerk folgt ein kleiner Kreisverkehrsplatz (außerorts 35 m Durchmesser), der die Hauptanbindung zum ZOB und dem weiteren Klinikgelände (mit Parkplatz) darstellt. Alle Arme des Kreisverkehrsplatzes erhalten Querungsinseln.
Zwei der vier Arme führen auf das Klinikgelände, einmal zum vorgelagerten Parkplatz und einmal zum ZOB und ZKG selbst.
Parallel zu der neuen Planstraße soll ein Rad- und Gehweg richtungsgetrennt bzw. als kombinierter Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr laufen.
Folgende Parameter sind zu beachten:
— Neubau der Kreisstraße gemäß den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) und der Entwurfsrichtlinien 2012,
— Die südliche Rampe der Planstraße (K 113), die über das Brückenbauwerk bis hin zum kleinen Kreisverkehr (D = 35 m) führt, ist aufgrund höherem Verkehrsaufkommen der Entwurfsklasse EKL 3 zuzuordnen. Ensprechend dieser Klasse ist für die Straße ein Regelquerschnitt 11 vorgesehen,
— Die südliche Rampe der Planstraße (K 113), die über das Brückenbauwerk bis hin zum kleinen Kreisverkehr (D = 35 m) führt, ist aufgrund höherem Verkehrsaufkommen der Entwurfsklasse EKL 3 zuzuordnen. Ensprechend dieser Klasse ist für die Straße ein Regelquerschnitt 11 vorgesehen,
— Die nördliche Rampe (K 115 alt), die von Westen kommend an den Kreisverkehr anschließt, muss nach Verkehrsprognose wesentlich geringere Verkehrsmengen abfertigen, weshalb diese der EKL 4 entsprechend im Regelquerschnitt 9 weitergeführt werden kann,
— Die nördliche Rampe (K 115 alt), die von Westen kommend an den Kreisverkehr anschließt, muss nach Verkehrsprognose wesentlich geringere Verkehrsmengen abfertigen, weshalb diese der EKL 4 entsprechend im Regelquerschnitt 9 weitergeführt werden kann,
— Es ist davon auszugehen, dass der KVP deutlich über dem Gelände liegen wird (im Konzept 6,50 m). Zu den Parkplätzen des ZKG (auf ca. 0,5 m ü. NHN) wird ein Arm als Rampe ausgeführt werden müssen. Das ZKG mit dem ZOB wird dagegen aus Hochwasserschutzgründen deutlich über dem Gelände (OKFF mind. 1,8 m) liegen,
— Es ist davon auszugehen, dass der KVP deutlich über dem Gelände liegen wird (im Konzept 6,50 m). Zu den Parkplätzen des ZKG (auf ca. 0,5 m ü. NHN) wird ein Arm als Rampe ausgeführt werden müssen. Das ZKG mit dem ZOB wird dagegen aus Hochwasserschutzgründen deutlich über dem Gelände (OKFF mind. 1,8 m) liegen,
— Es sind Durchlässe für neue und bestehende Gräben vorzusehen sowie die Verlegung von Gräben im Umfeld zur Aufrechterhaltung der Entwässerung,
— Das Brückenbauwerk muss die Bundesstraße, die bestehende Bahnstrecke sowie ein geplantes Ausweichgleis überspannen,
— Die lichte Höhe der Brücke muss über den Schienen mindestens 6,50 m betragen,
— Es wird auf den engen zeitlichen Rahmen der Bearbeitung hingewiesen.
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Optionen:
Es sind optional anzubieten und werden bei der Bewertung der Angebote berücksichtigt:
— Objektplanung Ingeniuerbauwerke nach HOAI 2013, § 43 HOAI alle Leistungsphasen ab LPh 5,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013, § 51 HOAI alle Leistungsphasen ab LPh 5,
— Objektplanung für Verkehrsanlagen nach HOAI 2013, § 47 HOAI alle Leistungsphasen ab LPh 5.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (bereitgestelltes Formular),
c) Erklärung zu Mindestlohn gemäß NTVergG (bereitgestelltes Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i.S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; Wenn und soweit die Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, sind diese von allen dies betreffenden Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung des Konzessionsgebers ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht der Konzessionsgeber als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie
(i) entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern,
(ii) oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung (z. B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig).
c) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht (bereitgestelltes Formular).
d) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure (oder entsprechend).
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung (siehe geforderte Mindeststandards) kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung (siehe geforderte Mindeststandards) kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
Zu III.1.2)c)
Kumulierter Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren von insgesamt mindestens 300 000,00 EUR (netto).
Zu III.1.2)d)
Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):
(i) Personenschäden 3 000 000 EUR,
(ii) Sachschäden 3 000 000 EUR,
(iii) Vermögensschäden 3 000 000 EUR,
(iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nr. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht (bereitgestelltes Formular. Nicht zu verwechseln mit der Referenzliste zur Qualifikation des Personals als Wertungskriterium! Diese wird nur den geeigneten Unternehmen i. R. d. Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt).
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht (bereitgestelltes Formular. Nicht zu verwechseln mit der Referenzliste zur Qualifikation des Personals als Wertungskriterium! Diese wird nur den geeigneten Unternehmen i. R. d. Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt).
Die Referenzbeschreibungen müssen mindestens enthalten:
(i) Angabe des Leistungszeitraums,
(ii) des ungefähren Auftragswertes,
(iii) Beschreibung der Art der Leistungserbringung, insbesondere
— im Rahmen der Verkehrsplanung / des Straßenbaues die geplanten und errichteten Kilometer,
— im Rahmen des Ingenieurbauwerkes / Tragbauwerkes die Brückenfläche in Quadratmetern.
(iv) Ansprechpartner.
Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Merkmale aufweisen:
(v) Gegenstand der Planungen waren Objektplanung für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und/oder als BIM-Gesamtkoordinator;
(vi) Es wurden mindestens die Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI im Vormonat zum Termin für Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziffer IV.2.2)) erbracht und abgeschlossen (Nachprüfung durch Auftraggeber vorbehalten),
b) Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen.
c) Die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung.
d) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
e) eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
f) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Zu III.1.3)a)
Mindestens zwei vergleichbare Referenzen für jede Dienstleistung (Objektplanung Ingenieurbauwerk, Tragwerkplanung Ingenieurbauwerk, Objektplanung Verkehrsanlagen) gemäß Ziffer II.1.3.a) (i) bis (vi).
Zu III.1.3)b)
Ein verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Bauingenieurs (oder entsprechend) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Leistungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium Organisation (Qualitätssicherung, Einhaltung Kosten- und Zeitplan)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
(i) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular),
— die nach Ziffer III.1.1) b) und c) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
— im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Ziffer III.1.1) a) ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beachten.
(ii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen;
(iii) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben;
(iv) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
b) Nachunternehmereinsatz MIT Eignungsleihe
Werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von;
(i) dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)" (bereitgestelltes Formular) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben zu machen:
— Name des Nachunternehmens,
— Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,
— Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i.S.d. Ziffer III.
(ii), die zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer haben folgende Erklärungen abzugeben – „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)" (bereitgestelltes Formular);
— die nach Ziffer III.1.1) a) bis c) geforderten Nachweise,
— die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III).
(iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen;
(iii) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen;
c) Nachunternehmereinsatz OHNE Eignungsleihe
Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
d) Planervertrag, Auftragsvereinbarung und Referenzliste Qualifikation Personal
Der Entwurf des Planervertrages als auch der Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO wird nur den Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Ebenso wird die Referenzliste zum Wertungskriterium „Qualifikation Personal" zur Vermeidung von Verwechslungen nur den Bewerbern zur Verfügung gestellt, die die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben (vgl. Hinweis aus Ziffer III.1.3)a)).
Der Entwurf des Planervertrages als auch der Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO wird nur den Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Ebenso wird die Referenzliste zum Wertungskriterium „Qualifikation Personal" zur Vermeidung von Verwechslungen nur den Bewerbern zur Verfügung gestellt, die die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben (vgl. Hinweis aus Ziffer III.1.3)a)).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDQ4K
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2021/S 010-018404 (2021-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021-02-LA/Verbindliche Angebote
Kurze Beschreibung:
Die Erschließung der Entwicklungsflächen nördlich der Bahnstrecke Aurich — Abelitz wird von der B 210 aus derzeit mit einem signalgeregelten Knoten mit der Kreisstraße K 115 (Uthwerdumer Straße) gesichert. Dieser Knotenpunkt soll hinsichtlich des Baus eines neuen Zentralklinikums Georgsheil (ZKG) und eines zentralen Omnisbusbahnhofs (ZOB) zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der B 210 und eines leistungsgerechten Anbindungspunktes an das geplante Klinikum umstrukturiert werden. Im Zuge dieser Umstrukturierung werden folgende Leistungen notwendig: Objektplanung VA, IB, TP mit BOL / BÜ für Neubau von Kreisstraße mit Brückenbauwerk, Grabendurchlass und Aufweitung Bundesstraße, Planung Neubau von Brückenbauwerk, Objekt- und Tragwerksplanung.
Die Erschließung der Entwicklungsflächen nördlich der Bahnstrecke Aurich — Abelitz wird von der B 210 aus derzeit mit einem signalgeregelten Knoten mit der Kreisstraße K 115 (Uthwerdumer Straße) gesichert. Dieser Knotenpunkt soll hinsichtlich des Baus eines neuen Zentralklinikums Georgsheil (ZKG) und eines zentralen Omnisbusbahnhofs (ZOB) zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der B 210 und eines leistungsgerechten Anbindungspunktes an das geplante Klinikum umstrukturiert werden. Im Zuge dieser Umstrukturierung werden folgende Leistungen notwendig: Objektplanung VA, IB, TP mit BOL / BÜ für Neubau von Kreisstraße mit Brückenbauwerk, Grabendurchlass und Aufweitung Bundesstraße, Planung Neubau von Brückenbauwerk, Objekt- und Tragwerksplanung.
Gesamtwert des Auftrags: 683 086 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aurich — Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche
a) Bietergemeinschaften
(I) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular),
— die nach Ziffer III.1.1) b) und c) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
— im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Ziffer III.1.1) a) ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beachten.
(II) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen,
(III) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,
(IV) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
b) Nachunternehmereinsatz mit Eignungsleihe werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von,
(I) dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben zu machen:
— Name des Nachunternehmens,
— Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,
— Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i. S. d. Ziffer III.
(II), die zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer haben folgende Erklärungen abzugeben - „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular),
— die nach Ziffer III.1.1) a) bis c) geforderten Nachweise,
— die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III).
(III) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen.
c) Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
d) Planervertrag, Auftragsvereinbarung und Referenzliste Qualifikation Personal.
Der Entwurf des Planervertrages als auch der Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO wird nur den Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Ebenso wird die Referenzliste zum Wertungskriterium „Qualifikation Personal“ zur Vermeidung von Verwechslungen nur den Bewerbern zur Verfügung gestellt, die die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben (vgl. Hinweis aus Ziffer III.1.3) a)).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CR5QG.
(I) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Benennung der Mitglieder in von allen Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular),
— die nach Ziffer III.1.1) b) und c) geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
— im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III) geforderten Nachweise von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Ziffer III.1.1) a) ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu beachten.
(II) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen,
(III) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,
(IV) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
b) Nachunternehmereinsatz mit Eignungsleihe werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von,
(I) dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben zu machen:
— Name des Nachunternehmens,
— Art und Umfang der vom Nachunternehmer erbrachten Leistungen,
— Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i. S. d. Ziffer III.
(II), die zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer haben folgende Erklärungen abzugeben - „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular),
— die nach Ziffer III.1.1) a) bis c) geforderten Nachweise,
— die dem Einsatz und der konkreten Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III).
(III) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen.
c) Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
d) Planervertrag, Auftragsvereinbarung und Referenzliste Qualifikation Personal.
Der Entwurf des Planervertrages als auch der Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO wird nur den Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Ebenso wird die Referenzliste zum Wertungskriterium „Qualifikation Personal“ zur Vermeidung von Verwechslungen nur den Bewerbern zur Verfügung gestellt, die die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben (vgl. Hinweis aus Ziffer III.1.3) a)).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CR5QG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dies bedeutet das Geh- und Radwege in erforderlicher Breite hergestellt werden müssen, sodass ein Begegnungsverkehr problemlos möglich ist (dies inkludiert Rollstuhlfahrer oder andere die Mobilität unterstützende Verkehrsmittel).
Die Anbindung des ZOBs und des Klinikums an die B 210 für den Normalverkehr erfolgt über eine lichtsignalgeregelte Kreuzung an der B 210 mit dem südlich liegenden Ast der K 115 / 113, der bevorrechtigt in ein Brückenbauwerk zur Querung von B 210 und der Bahnstrecke geführt wird.
Die Anbindung des ZOBs und des Klinikums an die B 210 für den Normalverkehr erfolgt über eine lichtsignalgeregelte Kreuzung an der B 210 mit dem südlich liegenden Ast der K 115 / 113, der bevorrechtigt in ein Brückenbauwerk zur Querung von B 210 und der Bahnstrecke geführt wird.
Rettungsfahrzeuge können auch die Bahntraße direkt nach Norden zur K 115 alt kreuzen.
2 der 4 Arme führen auf das Klinikgelände, 1-mal zum vorgelagerten Parkplatz und einmal zum ZOB und ZKG selbst.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-15 📅
Name: Ing.-Büro W. Grote GmbH & Eriksen und Partner GmbH
Postort: Papenburg & Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Emsland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 683 086 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht, z. H. Herr Rechtsanwalt Gerrit Woitag, Bleichenbrücke 11,20354 Hamburg
Referenz Zusätzliche Informationen
(I) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben:
(II) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Teilnahmeantrag zu bestätigen,
(III) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,
(IV) Mehrfachbewerbungen (z. B. parallele Bewerbung als Einzelbewerber und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft, Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.
b) Nachunternehmereinsatz mit Eignungsleihe werden zur Eignungsleihe Nachunternehmer herangezogen, sind von,
(I) dem Bewerber die „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular) auszufüllen. In diesem Formular sind zur Eignungsleihe folgende Angaben zu machen:
— Benennung der konkret durch Eignungsleihe nachgewiesenen Eignungskriterien i. S. d. Ziffer III.
(II), die zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmer haben folgende Erklärungen abzugeben - „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Eignungsleihe)“ (bereitgestelltes Formular),
(III) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen.
(III) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen.
c) Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
c) Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe ist der Einsatz von Nachunternehmen ohne Eignungsleihe beabsichtigt, haben die Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesenen und zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Bieter die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie, soweit möglich, die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen; der Konzessionsgeber behält sich vor, dies durch vorgegebene Formulare abzufragen. Spätestens vor Zuschlagserteilung haben die Bieter die Nachunternehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
d) Planervertrag, Auftragsvereinbarung und Referenzliste Qualifikation Personal.
Der Entwurf des Planervertrages als auch der Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO wird nur den Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Ebenso wird die Referenzliste zum Wertungskriterium „Qualifikation Personal“ zur Vermeidung von Verwechslungen nur den Bewerbern zur Verfügung gestellt, die die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben (vgl. Hinweis aus Ziffer III.1.3) a)).
Der Entwurf des Planervertrages als auch der Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach DSGVO wird nur den Bewerbern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt. Ebenso wird die Referenzliste zum Wertungskriterium „Qualifikation Personal“ zur Vermeidung von Verwechslungen nur den Bewerbern zur Verfügung gestellt, die die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben (vgl. Hinweis aus Ziffer III.1.3) a)).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CR5QG.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.