Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, dreistufig:
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die erforderliche Eignung aufweisen, anhand der Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Auswahl des Bieterkreises, mit welchem die Vergabestelle schließlich in Verhandlungen treten wird, erfolgt anhand der von den Bietern unter der Rubrik Auswahlkriterien benannten bis zu sechs Referenzen.
Für die Auswahl werden je Bewerber lediglich die drei benannten Mindestreferenzen sowie die bis zu drei zusätzlichen Referenzen berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als sechs Referenzen (3 Mindestreferenzen und bis zu 3 zusätzliche Referenzen) ist nicht gewünscht. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die betreffenden Mindestreferenzen müssen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2018 und spätestens zum Datum der Abgabe des Teilnahmeantrags) sein. Die bis zu drei zusätzlichen Referenzen müssen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2016 und spätestens zum Datum der Abgabe des Teilnahmeantrags) sein.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Für jedes Kriterium werden die Angaben der Bewerber von der Vergabestelle mit Punkten bewertet. Für die Angebots- und Verhandlungsphase werden die 3 bis maximal 5 Bewerber ausgewählt, die in Summe über alle Kriterien die höchsten Punktzahlen erzielt haben. Sofern die maximale Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter aufgrund eines Punktegleichstands überschritten wird, entscheidet das Los.
Im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet werden die 3 Referenzen (Referenzen 1-3), die als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzuweisen sind.
Darüber hinaus können die Bewerber zusätzlich (nur für die Bewertung im Rahmen der Auswahlkriterien) drei weitere Referenzen (Referenzen 4-6) angeben (Anforderungen jeweils wie Referenzen 1-3, die Abnahme der Planungsleistungen darf abweichend nicht vor dem 1. Juli 2016 erfolgt sein).
Auswahlkriterium 1: Branchenbereich (Art der geplanten Anlagen- und Prozesstechnik) (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertung des Branchenbereichs der Referenzen 1-3 sowie der bis zu 3 zusätzlichen Referenzen 4-6.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Planung von industriellen Nebenanlagen oder Forschungseinrichtungen (Energie und Medien Ver-/Entsorgung, Logistik, Labor, etc.): 10 Punkte
Planung von Produktionsgebäuden aus dem Bereich Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie oder Getränkeindustrie oder chemische Produktion: 20 Punkte
Planung von Produktionsgebäuden aus dem Bereich industrielle Biotechnologie/ biochemische Produktion oder pharmazeutische Technologie: 30 Punkte
Auswahlkriterium 2: Umsatz (Planungshonorar Planung LPH 2-4) (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der bei Erbringung der Referenzleistung der erzielte Netto-Umsatz (Planungshonorar) für die Leistungsphasen 2-4. Bewertet werden die Referenzen 1-3 sowie die bis zu 3 zusätzlichen Referenzen 4-6.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Netto-Umsatz weniger als 100.000 EUR 0 Punkte
Netto-Umsatz zwischen 100.000 EUR bis 250.000 EUR 15 Punkte
Netto-Umsatz von mehr als 250.000 EUR 30 Punkte
Auswahlkriterium 3: Nachhaltigkeit des geplanten Gebäudes (max. 30 Punkte je Referenz)
Im Rahmen dieses Auswahlkriteriums werden Punkte für eine Zertifizierung des jeweiligen Gebäudes für seine Nachhaltigkeit vergeben. Bewertet werden die Referenzen 1-2 sowie von den bis zu 3 zusätzlichen Referenzen die Referenzen 4-5. D.h., für die Referenzen zur Tragwerksplanung (Referenz 3 (Mindestreferenz "Tragwerksplanung") sowie Referenz 6 (Zusätzliche Referenz "Tragwerksplanung")) werden in diesem Auswahlkriterium keine Punkte vergeben.
Erforderlich ist eine Zertifizierung des Referenzprojekts durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) oder eine vergleichbare Zertifizierung, wobei die Vergleichbarkeit vom Bewerber darzulegen ist. Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Keine Zertifizierung: 0 Punkte
Zertifizierung silber: 10 Punkte
Zertifizierung gold: 20 Punkte
Zertifizierung platin: 30 Punkte
Auswahlkriterium 4: Gesamthafte Gebäudeplanung (max. 30 Punkte insgesamt)
Im Rahmen dieses Auswahlkriteriums wird positiv bewertet, wenn 2 oder 3 der Referenzen 1-3 bzw. 4-6 von demselben Gebäude/Bauvorhaben stammen. Die Bewertung erfolgt also jeweils im Block über die Referenzen 1-3 und 4-6. Pro Referenzblock können bis zu 15 Punkte vergeben werden.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe:
Die Referenzen 1,2 und 3 bzw. 4, 5 und 6 wurden in 3 verschiedenen Projekten erbracht: 0 Punkte
Die Referenzen 1,2 und 3 bzw. 4, 5 und 6 wurden in 2 verschiedenen Projekten erbracht: 10 Punkte
Die Referenzen 1,2 und 3 bzw. 4, 5 und 6 wurden innerhalb eines Projektes erbracht: 15 Punkte
Insgesamt max. 510 Punkte.