Planung, Vorbereitung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Veranstaltungsserien, einschließlich Informationsveranstaltungen, Festivals, Kongressen, Tagungen und Workshops nach den inhaltlichen Vorgaben der Kulturstiftung des Bundes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen
1/2021
Produkte/Dienstleistungen: Organisation von Kulturveranstaltungen📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Vorbereitung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Veranstaltungsserien, einschließlich Informationsveranstaltungen, Festivals,...”
Kurze Beschreibung
Planung, Vorbereitung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Veranstaltungsserien, einschließlich Informationsveranstaltungen, Festivals, Kongressen, Tagungen und Workshops nach den inhaltlichen Vorgaben der Kulturstiftung des Bundes.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Organisation von Kulturveranstaltungen📦
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung, Vorbereitung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Veranstaltungsserien, einschließlich Informationsveranstaltungen, Festivals,...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung, Vorbereitung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Veranstaltungsserien, einschließlich Informationsveranstaltungen, Festivals, Kongressen, Tagungen und Workshops nach den inhaltlichen Vorgaben der Kulturstiftung des Bundes.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es werden mindestens 3 Unternehmen aufgefordert. Maßgebendes Kriterium ist die Anzahl und Qualität der Referenzen. Dafür gibt es Punktstufen von 10 bis 0....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden mindestens 3 Unternehmen aufgefordert. Maßgebendes Kriterium ist die Anzahl und Qualität der Referenzen. Dafür gibt es Punktstufen von 10 bis 0. Nur die Unternehmen, die 8 und mehr Punkte erhalten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Je übereinstimmender die vorgelegten Referenzen mit der nachgefragten Leistung und je zahlreicher die vergleichbaren Referenzen, desto höher ist die Punktzahl.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB (Vordruck 1),
2. Eigenerklärung zu Wettbewerbsausschlüssen (Vordruck...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB (Vordruck 1),
2. Eigenerklärung zu Wettbewerbsausschlüssen (Vordruck 2),
3. Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Vordruck 3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Eigenerklärung zum Umsatz (Vordruck 4),
5. Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl (Vordruck 5),
6. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Eigenerklärung zum Umsatz (Vordruck 4),
5. Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl (Vordruck 5),
6. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung über EUR 1. Mio (Vordruck 6).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 7. Referenzen (Vordruck 7).
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-14
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-06-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-15 📅
“1. Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angeobtsfrist.
2. Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht...”
1. Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angeobtsfrist.
2. Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung.
3. Ausländische Bieter: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
4. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks 11 abzugeben. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter III.1) dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen unter Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
5. Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bewerber sich dazu im Vordruck 8 erklären und eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Vordrucks 9 des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach er im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Ggf. muss auch eine gemeinsame Haftungserkärung durch Vorlage des Vordrucks 10 vorgelegt werden, wenn die finanzielle Eignung betroffen ist. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
6. Der Auftraggeber akzeptiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung, da es sich bei der nachgefragten Leistung um eine besondere Dienstleistung handelt (vgl. § 65 Abs. 4 i. V. m. § 48 Abs. 3 VgV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 096-251239 (2021-05-14)