Beschreibung der Beschaffung
Planungs- und Überwachungsleistungen für lüftungstechnische Anlagen der KTE Gegenstand des Vertrages sind die selbständige, qualitätsgerechte und eigenverantwortliche Durchführung von Planungs-, Projektierungs-, Überwachungs- und unterstützende Konstruktionsleistungen für lüftungstechnische Anlagen gemäß Leistungsbeschreibung in den Anlagen der KNK, MZFR, FR2 und HZ.
Im Einzelnen handelt es sich um Leistungen, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages (DL) vom AN für die KTE erbracht werden.
Lüftungstechnische Planung:
Der Leistungsumfang besteht aus folgenden Einzelaufgaben:
— Planungs- und planungsbegleitende Konstruktionsleistung für lüftungstechnische Anlagen,
— Erstellen von Genehmigungsunterlagen für Änderungsvorhaben nach dem Landeseinheitlichen Änderungsverfahren von Baden Württemberg (LEÄV),
— Bearbeitung von Hinweisen, Empfehlungen und Gutachterbedingungen,
— Mitwirkung am Vergabeverfahren (technische Bewertung, etc.),
— Planung bzw. Teilnahme an der Inbetriebsetzung von neuen bzw. umgebauten Lüftungs- und Klimaanlagen,
— Planung und Steuerung von Schnittstellen zu anderen Gewerken und Betriebsstätten / Anlagenteilen,
— Überwachung und Planung für Leistungsbeschreibungen,
— Ressourcenerkennung und -planung,
— Erstellung von Montageplanungen,
— Erstellung von Material- und Ersatzteilstücklisten,
— Der AN ist Protokollführer,
— Auf Anforderung vom AG sind Gefährdungsbeurteilungen für alle durchzuführenden Tätigkeiten vorzulegen,
— Planung von lüftungstechnischen Maßnahmen für Räume in 2 D,
— Konzepterstellung, Planung und Auslegung von temporären Lüftungsanlagen, Ersatzlüftungsanlagen und Umbaumaßnahmen,
— Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten,
— Planerische Mitwirkung im Rahmen der Rückbaumaßnahmen,
— Ermittlung der Voraussetzung zur Genehmigungsfähigkeit,
— Mitwirkung zur Klärung der Möglichkeiten des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes,
— Mitwirkung für die Erarbeitung von Brandschutzkonzepten ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen
Montageüberwachung
Planungsphase:
Mitwirkung bei der Baustellenplanung auf dem Gelände des AG:
— bei sicherheitstechnischen Vorüberlegungen zu Baustelleneinrichtungen,
— hinsichtlich der Terminplanung bei der Festlegung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen,
— bei der Planung sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen.
Ausführungsphase:
Mitwirkung an der Abstimmung zwischen allen bei der technischen und organisatorischen Planung Beteiligten
Sowie den auf der Baustelle tätigen Unternehmen, insbesondere durch:
— Fortschreibung von Bauablaufplänen,
— Vorbereitung des Antrags auf behördliche Abnahmen,
— Prüfung der Ausführungsplanung (Montagepläne),
— Laufende Kontrolle des Montagefortschritts,
— Mitwirkung bei der Abstimmung von Baustelleneinrichtungen verschiedener Unternehmen,
— Mitwirkung bei der Klärung sicherheitstechnischer Belange mit allen Auftragnehmer und ihren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten,
— Mitwirkung bei Problemlösungen und Begleitung den durch den AG gestellten FTK in Belangen der Lüftungs- und Klimatechnik,
— Überwachung der Bau- und Montageprüfungen und deren Dokumentation,
— Prüfung der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit der Brandschutzplanung,
— Für Brandschutzmaßnahmen: Kontrolle auf Vollständigkeit der Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen,
— Stichpunktartige Überprüfung von wesentlichen Brandschutzmaßnahmen auf Belange der Lüftungstechnik,
— Mitwirkung bei der Vorbereitung des Antrags auf behördliche Abnahmen uns Teilnahme daran,
— Mitwirkung bei der Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.