Beschreibung der Beschaffung
Die Verwaltung des Bezirks Oberbayern beabsichtigt eine Planung zur Realisierung zu bringen,
die eine sinnvolle Nutzung ermöglicht, zeitgemäße ökologische Ansprüche erfüllt, baukulturellen
Ansprüchen gerecht wird und eine wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahme zulässt. Besonders
bei der Sanierung des ortsbildprägenden Hauptgebäudes mit seinen Zubauten sind Eingriffe in die
Grundstruktur der Gebäude sorgfältig abzuwägen.
Es ist vorgesehen, die Planung dahingehend zu entwickeln, dass die Baumaßnahme bei
laufendem Betrieb, gebäudeweise in Bauabschnitten abgewickelt werden kann.
Die Beplanung der vorhandenen Bausubstanz soll in hohem Maße den Anforderungen der
Nachhaltigkeit genügen. Dies bedeutet einen bewussten Umgang und Einsatz vorhandener
Ressourcen (z.B.: nachwachsende Rohstoffe, erneuerbare Energien) sowie die Minimierung von
Energieverbräuchen (z.B.: wiederverwertbarer Baumaterialien, Plusenergiestandard). Des
Weiteren sollen die Baustoffe möglichst aus der Region kommen, der Technikeinsatz ist
insgesamt zu minimieren.
Zudem sollen technische Lösungen, die zu einer hohen Komplexität im Betrieb führen, vermieden
werden. Ausgehend von einer ganzheitlichen Betrachtung sollen mit einem Minimum an
technischen Systemen für die jeweilige Nutzung stabile raumklimatische Verhältnisse (Temperatur
und Luftfeuchte) generiert werden. Zu beachten ist neben der Archivierung von Papier, dass für
besondere Kulturgüter wie Schellackplatten und Musikinstrumente geeignete Depots zu schaffen
sind.
Die Nutzung von Dachflächen für Photovoltaikmodule ist vorgesehen. Ziel ist vorrangig die
Deckung des Eigenbedarfs sowie die harmonische Integration in das Erscheinungsbild des
Bestandsensembles.
Die Projektsteuerung erfolgt durch das Baureferat des Bezirks Oberbayern, dem auch die
Durchführung der Maßnahme gemäß Art. 73 Bayerischer Bauordnung obliegt.
Das Projekt umfasst Planungsleistungen für eine Bruttogeschossfläche von 4.757 m² (BGF nach
DIN 277).
Auf Basis eines Testentwurfs sind durch die Bauverwaltung grob überschlägig die
voraussichtlichen Herstellungskosten (KGr. 300 + 400 nach DIN 276, Kostenstand I/2019,
indexiert auf 09/2021, netto) mit 9,49 Mio EUR ermittelt worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand
sind hiervon 60 % der KGR. 300 zuzuordnen und 40 % für KGr. 400.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume
entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-9 für die o. g. Maßnahme. Die
Beauftragung der Planungsleistungen soll nach § 33 HOAI stufenweise gemäß Planungsfortschritt
erfolgen. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Bezirk im
Verfahrensverlauf, d. h. aus der Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung
weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Im Zuge des VgV-Verfahrens ist ein Honorarangebot nach gesonderter Aufforderung vorzulegen.
Es soll Nebenkosten, Umbauzuschlag sowie einen Ansatz für die mitzuverarbeitende
Bausubstanz in Form des nachfolgenden Berechnungsmodells enthalten.
Der Bezirk Oberbayern behält sich vor, die Bauleistungen an einen Generalunternehmer zu
vergeben. Dies führt dazu, dass die Honorare in Leistungsphase 8 anzupassen sind (LPH 8: 12 % statt 32 % gemäß § 34 HOAI, Anlage 10). Des Weiteren wird eine baukünstlerische
Oberbauleitung vereinbart, genauso wie die Teilnahme an allen Abnahmen sowie aller
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung ab Anfang 2022. Die Fertigstellung
der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) ist für Mitte 2022 vorgesehen.