Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Angebot folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation als Dipl.-Ingenieur der Fachrichtung Landespflege/Landschaftsarchitektur oder vergleichbarer Abschluss durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom.
Schriftliche Angabe der Namen, beruflichen Qualifikation, Berufs- und Projekterfahrung der Personen, die für die Ausführung der Leistung tatsächlich zur Verfügung stehen (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung, Projektteam). Diese Angaben müssen auch für Nachunternehmer erbracht werden.
Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte (Inhaber) der letzten 3 Jahre.
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte von Freiraumplanungen gemäß § 39 HOAI 2013 anzugeben, die dem anstehenden Projekt in Größe und Leistungsumfang gleichartig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
— es wurden mindestens die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 entsprechend des Leistungsbildes bearbeitet,
— bei mindestens 2 Referenzen müssen die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet worden sein,
— das Referenzobjekt wurde nach dem 1.1.2013 fertiggestellt (Zeitpunkt der Fertigstellung / Zeitpunkt der Übergabe an den Bauherrn)
Für die Darstellung der Referenzlage ist zwingend das Referenzdatenblatt zu verwenden, das auf dem Vergabemarktplatz zum Herunterladen zur Verfügung steht und dem Angebot beizufügen ist.
Folgende Leistungsbereiche sind über die Referenzprojekte nachzuweisen:
— Planung von Freianlagen,
— Planung von Flächen mit Spiel-, Sport- und Bewegungsangeboten, insbesondere mit Angeboten für Trendsportarten (wie z. B. 3x3-Streetbasketball, Freeclimbing/Bouldern, Parkouring oder Calisthenics/Freeletics etc.),
— Durchführung von Bürgerbeteiligungen und Informationsveranstaltungen
Mehrere Leistungsbereiche können auch im Rahmen derselben Referenz nachgewiesen werden. Für jeden Leistungsbereich ist mindestens ein Referenzobjekt nachzuweisen.