Planungsleistung für Barrierefreier Ausbau Haltestelle Hauptfriedhof in Mannheim

MV Mannheimer Verkehr GmbH

— Planungsleistung Lph 1 bis 4 HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3),
— sowie optional Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und optional Vermessung,
— optional Planungsleistung Lph 5-7 nach HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3),
— sowie Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und Bauvermessung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-13 Auftragsbekanntmachung
2021-05-11 Ergänzende Angaben
2021-12-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-09-01 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2023-09-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-10-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: 176-20-EK7
Kurze Beschreibung:
— Planungsleistung Lph 1 bis 4 HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3), — sowie optional Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und optional Vermessung, — optional Planungsleistung Lph 5-7 nach HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3), — sowie Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und Bauvermessung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstr. 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh 🌏
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 6214651754 📞
Fax: +49 6214653214 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=wT70G8IhY8o%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-16 📅
Datum des Beginns: 2021-06-14 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 074-190031
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Bieter und/oder deren bevollmächtige Vertreter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Planungsleistung Lph 1 bis 4 HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3),
— sowie optional Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und optional Vermessung,
— optional Planungsleistung Lph 5-7 nach HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3),
— sowie Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und Bauvermessung.
Die MV plant den Ausbau der Haltestelle „Hauptfriedhof“ zu einem modernen und vollständig barrierefreien Verknüpfungspunkt mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie zum Rad- und Fußwegenetz auszubauen. Dies soll in Verbindung mit einer Prüfung der Optimierung der betrieblichen Abläufe bei den Straßenbahnen, dem Busverkehr und dem Individualverkehr durchgeführt werden. Des Weiteren soll eine Anpassung der Gleisanlagen der Wendeschleife als Folgemaßnahmen eingeplant werden und die Verlängerung des Stumpfgleis (stadtauswärts) erfolgen.
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Beschreibung der Verlängerungen: Option auf Verlängerung der Leistungsphasen 5-7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen (Formblatt) zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen (Formblatt) im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen (Formblatt) im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen (Formblatt)im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen (Formblatt) zu seiner Berufsausübung,
7. Erklärungen (Formblatt) zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum Abschluss,
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2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz über die Planung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bewerber also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise:
Der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Planungsleistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen,
2. Angaben zu Mitarbeiter, die im Falle einer Beauftragung eingesetzt werden.
Weitere Informationen/Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards: — 3 vergleichbare Referenzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Bieter und/oder deren bevollmächtige Vertreter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=wT70G8IhY8o%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.rnv-online.de/vergabe 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 4.5.2021, 12 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 074-190031 (2021-04-13)
Ergänzende Angaben (2021-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung Lph 1 bis 4 HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3) sowie optional Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und optional Vermessung Optional Planungsleistung Lph 5-7 nach HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3) sowie Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und Bauvermessung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung 📦

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Möhlstr.27

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-245411
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 074-190031
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Änderung des Angebotsabgabetermines auf den 21.5.2021.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung Lph 1 bis 4 HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3) sowie optional Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und optional Vermessung
Optional Planungsleistung Lph 5-7 nach HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3) sowie Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und Bauvermessung.
Quelle: OJS 2021/S 093-245411 (2021-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung Lph 1 bis 4 HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3) sowie optional Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und optional Vermessung Optional Planungsleistung Lph 5-7 nach HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3) sowie Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und Bauvermessung
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 246-651578
ABl. S-Ausgabe: 246

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung Lph 1 bis 4 HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3)
sowie optional Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und optional Vermessung
Optional Planungsleistung Lph 5-7 nach HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung Verkehrsanlagen (Abschnitt 4) und Ingenieurbauwerke (Abschnitt 3)
sowie Teil 4, Fachplanung Tragwerksplanung (Abschnitt 1) und Bauvermessung
Die MV plant den Ausbau der Haltestelle „Hauptfriedhof“ zu einem modernen und vollständig barrierefreien Verknüpfungspunkt mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie zum Rad- und Fußwegenetz auszubauen. Dies soll in Verbindung mit einer Prüfung der Optimierung der betrieblichen Abläufe bei den Straßenbahnen, dem Busverkehr und dem Individualverkehr durchgeführt werden. Des Weiteren soll eine Anpassung der Gleisanlagen der Wendeschleife als Folgemaßnahmen eingeplant werden und die Verlängerung des
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Stumpfgleis (stadtauswärts) erfolgen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept und Qualität der Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit vor Ort
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 35

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-19 📅
Name: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Postanschrift: Zur Gießerei 18
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland 🇩🇪
Karlsruhe 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 76247
Quelle: OJS 2021/S 246-651578 (2021-12-15)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung: Ergänzende Leistungen zur Nachhaltigkeit und CO2-Bilanzierung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Möhlstraße 27
Kontakt
Internetadresse: https://www.rnv-online.de 🌏
Telefon: +49 6214651730 📞
Fax: +49 6214653111 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 171-537039
ABl. S-Ausgabe: 171

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Leistungen sind nun in die Variantenplanung sowie in der Zusammenstellung von Förder- und Genehmigungsunterlagen aufgrund neuner gesetzlichen Anforderungen notwendig.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-01 📅
Name: OBERMEYER PLANEN + BERATEN GmbH
Land: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 171-537039 (2023-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-29)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Kontakt
Internetadresse: http://www.rnv-online.de 🌏
Telefon: +49 6214650 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 191-597338
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 171-537039
ABl. S-Ausgabe: 191

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE213122348

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s.o. Ziffer VI.4.1
Postleitzahl: 76137
Quelle: OJS 2023/S 191-597338 (2023-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Barrierefreier Ausbau Haltestelle Hauptfriedhof
Referenznummer: 176-24-EK7-02
Kurze Beschreibung: Ergänzende Leistungen zum Ingenieurbauwerk
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 176-24-EK7-02
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132 GWB, Absatz 5 nach.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Stadt: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: NA1+3
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-07-30 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 96 306 EUR 💰
Kennung des Angebots: Nachtrag 1+3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: OBERMEYER PLANEN + BERATEN GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE330928290
Postleitzahl: 76227
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@obermeyer-group.com 📧
Telefon: +49 895799-0 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811244559
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 621 465-0 📞
Fax: +49 621 465-3111 📠
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Telefon: +497219268730 📞
Fax: +497219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-17+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die MV Mannheimer Verkehr GmbH hat OBERMEYER PLANEN + BERATEN GmbH mit der Objektplanung für Verkehrsanlagen und dem Ingenieurbauwerk nach HOAI für diese Maßnahme im Jahr 2021 beauftragt. Im Verlauf des Projektes müssen nun ergänzende Leistungen zum Ingenieurbauwerk beauftragt werden. Diese Leistungen sind nun in die Entwurfsplanung, Zusammenstellung von Förder- und Genehmigungsunterlagen, mit den bereits Obermeyer beauftragt ist, ergänzend einzubinden - aufgrund weitere Folgemaßnahmen und neuer gesetzlichen Anforderungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde mit einem erheblichen Mehraufwand und Kostensteigerungen verbunden sein (§132 GWB, Absatz 2 Nr. 2). Dies begründet sich auf eine aufwendige Einarbeitung mit Sichtung aller Unterlagen und notwendigen intensiven Abstimmungsprozessen, was auch zu Verzögerungen in dem eng gesteckten Terminplan führt. Das beauftragt Unternehmen hat dagegen inzwischen detailliertes Fachwissen und Ortskenntnisse über die Maßnahme erlangt. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132, Absatz 5 GWB nach.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Die MV Mannheimer Verkehr GmbH hat OBERMEYER PLANEN + BERATEN GmbH mit der Objektplanung für Verkehrsanlagen und dem Ingenieurbauwerk nach HOAI für diese Maßnahme im Jahr 2021 beauftragt. Im Verlauf des Projektes müssen nun ergänzende Leistungen zum Ingenieurbauwerk beauftragt werden. Diese Leistungen sind nun in die Entwurfsplanung, Zusammenstellung von Förder- und Genehmigungsunterlagen, mit den bereits Obermeyer beauftragt ist, ergänzend einzubinden - aufgrund weitere Folgemaßnahmen und neuer gesetzlichen Anforderungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde mit einem erheblichen Mehraufwand und Kostensteigerungen verbunden sein (§132 GWB, Absatz 2 Nr. 2). Dies begründet sich auf eine aufwendige Einarbeitung mit Sichtung aller Unterlagen und notwendigen intensiven Abstimmungsprozessen, was auch zu Verzögerungen in dem eng gesteckten Terminplan führt. Das beauftragt Unternehmen hat dagegen inzwischen detailliertes Fachwissen und Ortskenntnisse über die Maßnahme erlangt. Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132, Absatz 5 GWB nach.
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Quelle: OJS 2024/S 203-629208 (2024-10-16)