Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt anhand der Auswertung der Teilnahmeanträge und folgender Eignungskriterien:
Kurzdarstellung des Unternehmens Gewichtung 35 %.
Das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte 4 Punkte
Das Unternehmen wurde knapp vorgestellt, der Leistungsumfang kann nicht vollständig nachvollzogen werden, es bestehen Zweifel, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann 2 Punkte
Eine Unternehmensdarstellung erfolgte nicht 0 Punkte.
Geeignete vergleichbare Referenzen Gewichtung 45 %.
Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige abgeschlossene Planungsleistungen aus den vergangenen 10 Jahre berücksichtigen.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat.
— Mehr als 4 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 4 Punkte,
— 4 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 3 Punkte,
— 3 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 2 Punkte,
— 2 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 1 Punkt,
— Weniger als 2 Referenzen mit den Leistungsphasen 1-8 0 Punkte.
Studien- und Ausbildungsnachweise der Führungskräfte des Unternehmens, (berücksichtigt werden auch die Nachweise der Nachunternehmer) Gewichtung 20 %
— 4 oder mehr Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 4 Punkte,
— 3 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 3 Punkte,
— 2 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 2 Punkte,
— 1 Architekt bzw. Ingenieur oder gleichwertig 1 Punkt.
Im Ergebnis der Auswertung des Teilnahmewettbewerbes werden mindestens drei, maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Ein Anspruch auf Beteiligung besteht nicht. Alle weiteren Verfahrensschritte werden in der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.