Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
-keine
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
o vorgesehenen Projektleiter
o vorgesehener Technischer Mitarbeiter
o vorgesehener Technischer Mitarbeiter Ingenieurbau
Der Technische Mitarbeiter und Technischer Mitarbeiter Ingenieurbau können personenidentisch sein.
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Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektleiter:
1. Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen
oder Elektrotechnik oder vergleichbar
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter in Eisenbahninfrastrukturprojekten
3. 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 7 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter tätig war.
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Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung von Eisenbahninfrastrukturprojekten für ein- oder mehrgleisige Strecken in den Lph 2 bis 4 und Lph 6 und 7
2. Planung einer Eisenbahnüberführung bzw. Straßenüberführung inklusive Tragwerksplanung in den Lph 2 bis 4 und Lph 6 und 7
Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die oben genannten Leistungsphasen beendet sind.
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Qualifikationsanforderung vorgesehener Technischer Mitarbeiter:
1. Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Elektrotechnik oder vergleichbar
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Technischer Mitarbeiter in Eisenbahninfrastrukturprojekten
3. 1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Technischer Mitarbeiter tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung von Eisenbahninfrastrukturprojekt für ein- oder mehrgleisige Strecken in den Lph 2 bis 4 und Lph 6 und 7
Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die oben genannten Leistungsphasen beendet sind.
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Qualifikationsanforderung vorgesehener Technischer Mitarbeiter Ingenieurbau:
1. Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Technischer Mitarbeiter in Eisenbahninfrastrukturprojekten
3. 1 vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Technischer Mitarbeiter tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung einer Eisenbahnüberführung bzw. Straßenüberführung inklusive Tragwerksplanung in den Lph 2 bis 4 und Lph 6 und 7
Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die oben genannten Leistungsphasen beendet sind.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten
Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantrag 21FEI54042 zu entnehmen.
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-Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
-Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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-Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.