Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) beabsichtigen in Düsseldorf Ab- und KWK-Wärme von einem Industriellen Unternehmen zu nutzen, um diese in das Fernwärmenetz der Stadtwerke Düsseldorf einzuspeisen. Das Industrieunternehmen betreibt ein Heizkraftwerk, welches aus Gas- und Dampfturbinen sowie mehreren Gaskesseln besteht, in der KWK-Wärme erzeugt wird sowie Abwärme aus dem entstehenden Rauchgas nutzbar gemacht werden soll.
Die Ab- bzw. KWK-Wärme soll aus 3 Quellen entnommen werden:
1. KWK-Wärme aus einer 4,8 bar Prozessdampfschiene mittels Heizkondensator (30 MW),
2. KWK-Wärme aus einer 1,2 bar Entspannungsdampfschiene mittels Heizkondensator (9 MW),
3. Abwärme aus einem Abgaswärmeübertrager (4,7 MW). Der Wärmeübertrager ist in einen vorhandenen Abhitzekessel zu integrieren. Die Bewertung des Abgasweges ist mit zu berücksichtigen. Eine eventuell erforderliche Kaminsanierung ist mit zu betrachten.
Neben den technischen Anlagen sind auch die Gebäude sowie Rohrleitungen für Dampf, Kondensat und Heißwasser erforderlich. Zur Aufnahme und Einkopplung der entnommenen Wärme in das Fernwärmenetz ist die Planung und Errichtung einer Fernwärmeübergabestation (WÜSt) mit zu berücksichtigen.
Die Machbarkeit wurde bereits in Voruntersuchungen bestätigt. Für die Errichtung der erforderlichen technischen Anlagen wird hiermit die gesamte Projektplanung ausgeschrieben. Der Umfang der Planungsleistungen wird als vollumfänglich betrachtet und beinhaltet alle Planungsaktivitäten, die zum Erreichen des Projektzieles notwendig sind (z. B. Überprüfung der Studien sowie Teile der Vorplanung, Ergänzung der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausschreibungsplanung, Vergabeunterstützung, Detailplanung, Schnittstellenkoordination, Qualitätssicherung, Dokumentation,
Bauoberleitung, Bauüberwachung, Inbetriebnahmekoordination, Schulungen, Terminplanung, Restpunkte und Gewährleistungsabwicklung), wobei sich der AG eine Beauftragung in 2 Stufen vorbehält (Stufe 1 bis zur Genehmigungsplanung, übrige Leistungen). Der AG behält sich vor, je nach Marktlage und Wirtschaftlichkeit, die technischen Anlagen als Gesamtlieferung oder in Losen zu vergeben. Die erste Wärmeeinspeisung soll Ende 2023 erfolgen.
Der zwischen dem AG und dem Auftragnehmer (nachfolgend auch „AN“ genannt) abzuschließende Vertrag wird eine Laufzeit bis voraussichtlich 30.6.2024 haben zur Sicherstellung der Abwicklung der Restarbeiten im Rahmen des Projektes.
Eine Verlängerung des Vertrags ist aufgrund von Verzögerungen im Projekt möglich.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nur dann, wenn die zuständigen Gremien des AG der Planungsleistung zustimmen. Der AN kann bei Versagung der Gremienzustimmung keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den AG geltend machen.