Beschreibung der Beschaffung
Für die Umsetzung des Räumungskonzeptes Elektro:
- Installation einer Sprachalarmierungsanlage nach DIN 14675, DIN VDE 0833, EN-54 mit einer zentralen Entertainmentanlage (nach Aussage der Fa. Veranstaltungsservice Soft&Sound haben die vorhandenen Lautsprecher nicht den erforderlichen Schalldruck, um bei einer Veranstaltung die Musikanlage des Veranstalters zu übertönen und müssen demzufolge ausgetauscht werden. Die neuen Lautsprecher müssen neu positioniert und neue Leitungen verlegt werden.) Die Sporthalle wird in die Sicherheitsstufe II eingestuft.
- Die Sprachalarmierungsanlage muss mit einer eigenen USV-Versorgung ausgestattet sein.
- Ansteuerung der Sprachalarmierungsanlage durch die Brandmeldeanlage und manuelle Auslösung
- Umbau der Hausalarmanlage zur Brandmeldeanlage als Vollschutz (Ausrüstung aller Räume mit einem Rauchmelder/ Sockelsirene, Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der Leitstelle Nord-Ost in Eberswalde, Umrüstung der vorhandenen blauen Druckknopfmelder in rote Druckknopfmelder)
Für die LED-Umstellung:
- Umrüstung aller Leuchten (Wand-, Decken-, Rettungszeichen- und Notlichtleuchten) in allen Räumen (Sporthalle, Umkleideräume, Lehrerzimmer, Vereinszimmer, Materiallager, HA-Raum, Lüftungsraum, WCs, Duschen, Gymnastikraum) auf LED-Technik
- Umrüstung der Außenleuchten an der Halle (vandalensicher) auf LED-Technik
- Umrüstung der Parkplatzbeleuchtung auf LED-Technik (Austausch der Lampenköpfe, Maste bleiben erhalten)
- In der Sporthalle sind ballwurfsichere Einbauleuchten einzusetzen.
- Um den Einschaltstrom der LED-Leuchten zu begrenzen, sind in der Verteilung Einschaltstrombegrenzer zu installieren.
- Für die Berechnung der Beleuchtungsstärke ist die DIN EN 12464-1 zu beachten. Es ist die Beleuchtungsklasse I anzusetzen. In der Sporthalle werden folgende Sportarten betrieben: allgemeiner Schulsport, Fußball, Volleyball, Ergometerrudern. Es finden auch internationale Wettkämpfe (z.B. Volleyballländerspiele) statt. In der Mitte der Sporthalle befindet sich eine Boxringbeleuchtung, die ebenfalls auf LED umgestellt werden soll.
- Die Schaltungsarten der Leuchten (manuell mit Schalter im zentralen Technikraum) werden nicht verändert.
- Erstellung Leuchtenliste (Gegenüberstellung vorhandene und neue Leuchten mit Leistungsdaten)
- Amortisationsrechnung der Umstellung
Für die Umsetzung des Räumungskonzeptes Lüftung:
- Zeitweise manuelle Deaktivierung der Kanalrauchmelder bei Veranstaltungen mit Einsatz von Nebelmaschinen (Beim Einsatz von Nebelmaschinen während Tanzveranstaltungen löst der Kanalrauchmelder in den Lüftungskanälen aus, die Lüftung geht in Störung. Wegen der Anwesenheit von bis zu 1.000 Menschen steigt die Raumtemperatur extrem an. Dazu sollen die Kanalrauchmelder in den Lüftungsrohren manuell zeitweise deaktivierbar sein und sich nach einer voreingestellten Zeit, z.B. 5 Stunden, selbstständig wieder aktivieren. Der Einsatz einer Brandwache für diesen "Ausnahmefall" ist im Räumungskonzept geregelt.)
- Die zuvor beschriebene zeitweise manuelle Deaktivierung der Kanalrauchmelder soll als bewusste und qualifizierte Schalthandlung nur mittels Schlüsselschalter zu betätigen sein.
Für die Lüftungsanlage:
- Installation coronakonforme Lüftungsanlage mit Klimatisierung (hier Klimatisierung/ Luftkühlung nur für den Hallenbereich, keine Klimatisierung für die Umkleideräume und Gymnastikraum). Es sind für die drei Hauptnutzungseinheiten wie bisher (Halle, Nebenräume und Gymnastikraum) Lüftungsgeräte vorzusehen. Diese sind mit 100% Frischluft und entsprechenden Anlagen zur Wärmerückgewinnung zu betreiben. Während das Lüftungsgerät für den Hallenbereich mit Klimatisierung/ Luftkühlung versehen werden soll, sind die beiden anderen Anlagen ohne diese Funktion auszustatten. Die Luftverteilung über ein Kanalsystem muss komplett neu angeordnet werden, da die Abluft der einzelnen Anlagen zur Lüftungszentrale für die Wärmerückgewinnung zurückgeführt werden muss (derzeit Dachventilatoren für den Fortluftanteil und teilweise Umluftführung über die Fugen der Hallendecke zur Lüftungszentrale). Dazu ist es notwendig die Hallenunterhangdecke, sowie die Unterhangdecken in den Flurbereichen in denen die Hauptluftkanäle verlaufen, zu öffnen und nach Montage und Dämmungsarbeiten (Wärme- / Kälteschutz) wieder instandzusetzen. Bei Übergängen in andere Brandabschnitte (z.B. Foyer oder Geschossdecken) sind entsprechend Brandschutzklappen vorzusehen.
- Da die Halle, sowie die Nebenräume im Untergeschoss nicht über statische Heizflächen verfügen, ist die Beheizung über den Lüftungsbetrieb auch außerhalb von Nutzungszeiten zu gewährleisten.
- Isolierung der Lüftungsrohre und -kanäle (nur in der Zentrale und im Hallenbereich, nicht für die Umkleideräume und Gymnastikraum).
Für die erforderlichen Bauleistungen:
- Betrachtung aller baulichen sowie gegebenenfalls statischen Erfordernisse, um die TGA-Leistungen umsetzen zu können
- Für die Isolierung der Lüftungsrohre sind umfangreiche Demontage- und Montagearbeiten der Decken erforderlich. Ggf. sind zusätzliche Kernbohrungen für die Neuverlegung von Lüftungsrohren notwendig. Auch hier sind die statischen Erfordernisse zu berücksichtigen und die Einbeziehung eines Tragwerkplaners zu berücksichtigen. Des Weiteren müssen die Belange des Brandschutzes berücksichtigt werden (z.B. Brandschotte, Brandschutzverkofferungen).
- Für die großflächige Demontage und Montage der Deckenverkleidung ist eine Rüstung in der Halle erforderlich.
Für die Umsetzung des Räumungskonzeptes Hängepunkte:
- Statische Ertüchtigung der vorhandenen Hängeösen an den Tribünen- und Giebelseiten (Verstärkung mit Blechplatten und Vollmaterialhülsen, statischer Nachweis Tragkraft mit Tragkraftmarkierungen)
- Austausch der vorhandenen Hängeösen oberhalb der Geräteraumtore mit Eignung für eine erhöhte Lastaufnahme (Verstärkung mit Blechplatten mit Vollmaterialhülsen, statischer Nachweis Tragkraft mit Tragkraftmarkierungen)
- Statischer Nachweis der Tragfähigkeit der 3 Stk Rohrbüge