Planungsleistungen BIM für Ersatzneubau EÜ Wartenberger Str. / EÜ Tasdorfer Str. Lph 1, 2, 3 und 4, optional Lph 6 Allgemeine Beschreibung zur Ausschreibung BIM -Planungsleistungen Ersatzneubau EÜ Tasdorfer Str. und Wartenbergstr., 1.1 Zu planende Baumaßnahmen Die DB Netz AG plant den Ersatzneubau von 2 Eisenbahnüberführungen (EÜ Tasdorfer Str. km 0,35// EÜ Wartenbergstr. km 0,23) auf Grund des schlechten baulichen Zustandes zur Erhaltung der Verfügbarkeit. Geplant werden neben den 2 EÜ die dazugehörigen Stützwände, ggf. Schallschutzwände und die Verkehrsanlagen Straße und Bahn sowie die dazugehörige Ausrüstung (OLA, LST, 50Hz, TK) einschl. aller Bauzustände in den Lph. 1-4 HOAI. Optional soll die Lph. 6 angeboten werden. In der VEP sind verschiedene Bauwerkstypen zu untersuchen. 1.2 Lage / örtliche Verhältnisse Das Bauvorhaben betrifft die Strecke 6140, Berlin-Lichtenberg, - Berlin-Rummelsburg, ca. vom km 0,1 bis 0,6. 1.3 Betroffene Gebietskörperschaften Das Bauvorhaben liegt im Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg. Der Straßenbaulastträger ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Maßnahme ist für den Endzustand innerhalb der Bahngrenzen zu planen, der Erwerb bahnfremden Geländes soll vermieden werden. 1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die vom AN geführt werden, bedürfen der Zustimmung des AG. Es sind alle betroffenen Medien/Leitungsträger zu ermitteln und ggf. Umverlegungen zur Baufeldfreimachung zu planen. Der Straßenbaulastträger ist in die Planung einzubeziehen. Ein Änderungsverlangen des Straßenbaulastträgers liegt gegenwärtig nicht vor. 1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse Die EÜ kann vsl. unter Deckung einer 8 bis 12-monatigen Vollsperrung für die EÜ Gürtelstraße (ein Parallelvorhaben) ab 09/2027 errichtet werden. Es sind jedoch auch Varianten mit Verschubverfahren mit paralleler Vorfertigung, Hilfsbrücken und Teilerrichtung (eingleisiger Betrieb ist aufrecht zu erhalten) in Bauphasen zu betrachten. Alle Bauleistungen bis zur Inbetriebnahme sind zu beplanen. Die Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes Straße soll weitestgehend gewährleistet werden. Weiterhin ist zu untersuchen, ob die Bauvorhaben EÜ Wartenbergstraße und EÜ Tasdorfer Str. gemeinsam vergeben werden sollten, um Synergieeffekte (z.B. gemeinsame BE) zu aktivieren. Vorbemerkungen 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen in den BIM-Vorgaben / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) zu Besprechungen, Terminen und Niederschriften. 2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber Projektleitung: DB Netz AG , RB Ost, Projekte Bestandsnetz Cottbus / Kohleförderung, I.NI-O-A-C1 2.3 Einsatz von EDV-Systemen Die Planung ist mittels der BIM-Methodik zu erbringen. Die Anforderungen aus den BIM-Vorgaben / AIA sind zwingend zu beachten. 2.4 Weitere Vorbemerkungen /Termine Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das jeweilige BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell mit den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteilen/Objekten. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies. Die Planungsleistungen Lph. 1-4 sind im Wesentlichen zu 09/2023 abzuschließen (außer optionale Leistung lph. 6 und ggf. Mitwirkung/ Überarbeitung Lph. 4 im Zuge EBA-Genehmigung)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 21FEI54850
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen BIM für Ersatzneubau EÜ Wartenberger Str. / EÜ Tasdorfer Str. Lph 1, 2, 3 und 4, optional Lph 6
Allgemeine Beschreibung zur Ausschreibung BIM -Planungsleistungen Ersatzneubau EÜ Tasdorfer Str. und Wartenbergstr.,
1.1 Zu planende Baumaßnahmen
Die DB Netz AG plant den Ersatzneubau von 2 Eisenbahnüberführungen (EÜ Tasdorfer Str. km 0,35// EÜ Wartenbergstr. km 0,23) auf Grund des schlechten baulichen Zustandes zur Erhaltung der Verfügbarkeit.
Geplant werden neben den 2 EÜ die dazugehörigen Stützwände, ggf. Schallschutzwände und die Verkehrsanlagen Straße und Bahn sowie die dazugehörige Ausrüstung (OLA, LST, 50Hz, TK) einschl. aller Bauzustände in den Lph. 1-4 HOAI. Optional soll die Lph. 6 angeboten werden. In der VEP sind verschiedene Bauwerkstypen zu untersuchen.
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse
Das Bauvorhaben betrifft die Strecke 6140, Berlin-Lichtenberg, - Berlin-Rummelsburg, ca.
vom km 0,1 bis 0,6.
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften
Das Bauvorhaben liegt im Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg. Der Straßenbaulastträger ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Maßnahme ist für den Endzustand innerhalb der Bahngrenzen zu planen, der Erwerb bahnfremden Geländes soll vermieden werden.
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die vom AN geführt werden, bedürfen der Zustimmung des AG. Es sind alle betroffenen Medien/Leitungsträger zu ermitteln und ggf. Umverlegungen zur Baufeldfreimachung zu planen. Der Straßenbaulastträger ist in die Planung einzubeziehen. Ein Änderungsverlangen des Straßenbaulastträgers liegt gegenwärtig nicht vor.
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die EÜ kann vsl. unter Deckung einer 8 bis 12-monatigen Vollsperrung für die EÜ Gürtelstraße (ein Parallelvorhaben) ab 09/2027 errichtet werden. Es sind jedoch auch Varianten mit Verschubverfahren mit paralleler Vorfertigung, Hilfsbrücken und Teilerrichtung (eingleisiger Betrieb ist aufrecht zu erhalten) in Bauphasen zu betrachten. Alle Bauleistungen bis zur Inbetriebnahme sind zu beplanen.
Die Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes Straße soll weitestgehend gewährleistet werden.
Weiterhin ist zu untersuchen, ob die Bauvorhaben EÜ Wartenbergstraße und EÜ Tasdorfer Str. gemeinsam vergeben werden sollten, um Synergieeffekte (z.B. gemeinsame BE) zu aktivieren.
Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen in den BIM-Vorgaben / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) zu Besprechungen, Terminen und Niederschriften.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Projektleitung: DB Netz AG , RB Ost, Projekte Bestandsnetz Cottbus / Kohleförderung, I.NI-O-A-C1
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Die Planung ist mittels der BIM-Methodik zu erbringen.
Die Anforderungen aus den BIM-Vorgaben / AIA sind zwingend zu beachten.
2.4 Weitere Vorbemerkungen /Termine
Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das jeweilige BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell mit den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteilen/Objekten. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies. Die Planungsleistungen Lph. 1-4 sind im Wesentlichen zu 09/2023 abzuschließen (außer optionale Leistung lph. 6 und ggf. Mitwirkung/ Überarbeitung Lph. 4 im Zuge EBA-Genehmigung)
Planungsleistungen BIM für Ersatzneubau EÜ Wartenberger Str. / EÜ Tasdorfer Str. Lph 1, 2, 3 und 4, optional Lph 6
Allgemeine Beschreibung zur Ausschreibung BIM -Planungsleistungen Ersatzneubau EÜ Tasdorfer Str. und Wartenbergstr.,
1.1 Zu planende Baumaßnahmen
Die DB Netz AG plant den Ersatzneubau von 2 Eisenbahnüberführungen (EÜ Tasdorfer Str. km 0,35// EÜ Wartenbergstr. km 0,23) auf Grund des schlechten baulichen Zustandes zur Erhaltung der Verfügbarkeit.
Geplant werden neben den 2 EÜ die dazugehörigen Stützwände, ggf. Schallschutzwände und die Verkehrsanlagen Straße und Bahn sowie die dazugehörige Ausrüstung (OLA, LST, 50Hz, TK) einschl. aller Bauzustände in den Lph. 1-4 HOAI. Optional soll die Lph. 6 angeboten werden. In der VEP sind verschiedene Bauwerkstypen zu untersuchen.
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse
Das Bauvorhaben betrifft die Strecke 6140, Berlin-Lichtenberg, - Berlin-Rummelsburg, ca.
vom km 0,1 bis 0,6.
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften
Das Bauvorhaben liegt im Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg. Der Straßenbaulastträger ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Maßnahme ist für den Endzustand innerhalb der Bahngrenzen zu planen, der Erwerb bahnfremden Geländes soll vermieden werden.
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die vom AN geführt werden, bedürfen der Zustimmung des AG. Es sind alle betroffenen Medien/Leitungsträger zu ermitteln und ggf. Umverlegungen zur Baufeldfreimachung zu planen. Der Straßenbaulastträger ist in die Planung einzubeziehen. Ein Änderungsverlangen des Straßenbaulastträgers liegt gegenwärtig nicht vor.
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die EÜ kann vsl. unter Deckung einer 8 bis 12-monatigen Vollsperrung für die EÜ Gürtelstraße (ein Parallelvorhaben) ab 09/2027 errichtet werden. Es sind jedoch auch Varianten mit Verschubverfahren mit paralleler Vorfertigung, Hilfsbrücken und Teilerrichtung (eingleisiger Betrieb ist aufrecht zu erhalten) in Bauphasen zu betrachten. Alle Bauleistungen bis zur Inbetriebnahme sind zu beplanen.
Die Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes Straße soll weitestgehend gewährleistet werden.
Weiterhin ist zu untersuchen, ob die Bauvorhaben EÜ Wartenbergstraße und EÜ Tasdorfer Str. gemeinsam vergeben werden sollten, um Synergieeffekte (z.B. gemeinsame BE) zu aktivieren.
Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen in den BIM-Vorgaben / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) zu Besprechungen, Terminen und Niederschriften.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Projektleitung: DB Netz AG , RB Ost, Projekte Bestandsnetz Cottbus / Kohleförderung, I.NI-O-A-C1
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Die Planung ist mittels der BIM-Methodik zu erbringen.
Die Anforderungen aus den BIM-Vorgaben / AIA sind zwingend zu beachten.
2.4 Weitere Vorbemerkungen /Termine
Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das jeweilige BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell mit den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteilen/Objekten. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies. Die Planungsleistungen Lph. 1-4 sind im Wesentlichen zu 09/2023 abzuschließen (außer optionale Leistung lph. 6 und ggf. Mitwirkung/ Überarbeitung Lph. 4 im Zuge EBA-Genehmigung)
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-30 📅
Datum des Beginns: 2022-04-21 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 232-612339
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw.
dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen
wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit
dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw.
dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen
wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit
dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen BIM für Ersatzneubau EÜ Wartenberger Str. / EÜ Tasdorfer Str. Lph 1, 2, 3 und 4, optional Lph 6
Allgemeine Beschreibung zur Ausschreibung BIM -Planungsleistungen Ersatzneubau EÜ Tasdorfer Str. und Wartenbergstr.,
1.1 Zu planende Baumaßnahmen
Die DB Netz AG plant den Ersatzneubau von 2 Eisenbahnüberführungen (EÜ Tasdorfer Str. km 0,35// EÜ Wartenbergstr. km 0,23) auf Grund des schlechten baulichen Zustandes zur Erhaltung der Verfügbarkeit.
Geplant werden neben den 2 EÜ die dazugehörigen Stützwände, ggf. Schallschutzwände und die Verkehrsanlagen Straße und Bahn sowie die dazugehörige Ausrüstung (OLA, LST, 50Hz, TK) einschl. aller Bauzustände in den Lph. 1-4 HOAI. Optional soll die Lph. 6 angeboten werden. In der VEP sind verschiedene Bauwerkstypen zu untersuchen.
Geplant werden neben den 2 EÜ die dazugehörigen Stützwände, ggf. Schallschutzwände und die Verkehrsanlagen Straße und Bahn sowie die dazugehörige Ausrüstung (OLA, LST, 50Hz, TK) einschl. aller Bauzustände in den Lph. 1-4 HOAI. Optional soll die Lph. 6 angeboten werden. In der VEP sind verschiedene Bauwerkstypen zu untersuchen.
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse
Das Bauvorhaben betrifft die Strecke 6140, Berlin-Lichtenberg, - Berlin-Rummelsburg, ca.
vom km 0,1 bis 0,6.
1.3 Betroffene Gebietskörperschaften
Das Bauvorhaben liegt im Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg. Der Straßenbaulastträger ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Maßnahme ist für den Endzustand innerhalb der Bahngrenzen zu planen, der Erwerb bahnfremden Geländes soll vermieden werden.
Das Bauvorhaben liegt im Stadtbezirk Berlin-Lichtenberg. Der Straßenbaulastträger ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Maßnahme ist für den Endzustand innerhalb der Bahngrenzen zu planen, der Erwerb bahnfremden Geländes soll vermieden werden.
1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die vom AN geführt werden, bedürfen der Zustimmung des AG. Es sind alle betroffenen Medien/Leitungsträger zu ermitteln und ggf. Umverlegungen zur Baufeldfreimachung zu planen. Der Straßenbaulastträger ist in die Planung einzubeziehen. Ein Änderungsverlangen des Straßenbaulastträgers liegt gegenwärtig nicht vor.
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die vom AN geführt werden, bedürfen der Zustimmung des AG. Es sind alle betroffenen Medien/Leitungsträger zu ermitteln und ggf. Umverlegungen zur Baufeldfreimachung zu planen. Der Straßenbaulastträger ist in die Planung einzubeziehen. Ein Änderungsverlangen des Straßenbaulastträgers liegt gegenwärtig nicht vor.
1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die EÜ kann vsl. unter Deckung einer 8 bis 12-monatigen Vollsperrung für die EÜ Gürtelstraße (ein Parallelvorhaben) ab 09/2027 errichtet werden. Es sind jedoch auch Varianten mit Verschubverfahren mit paralleler Vorfertigung, Hilfsbrücken und Teilerrichtung (eingleisiger Betrieb ist aufrecht zu erhalten) in Bauphasen zu betrachten. Alle Bauleistungen bis zur Inbetriebnahme sind zu beplanen.
Die EÜ kann vsl. unter Deckung einer 8 bis 12-monatigen Vollsperrung für die EÜ Gürtelstraße (ein Parallelvorhaben) ab 09/2027 errichtet werden. Es sind jedoch auch Varianten mit Verschubverfahren mit paralleler Vorfertigung, Hilfsbrücken und Teilerrichtung (eingleisiger Betrieb ist aufrecht zu erhalten) in Bauphasen zu betrachten. Alle Bauleistungen bis zur Inbetriebnahme sind zu beplanen.
Die Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes Straße soll weitestgehend gewährleistet werden.
Weiterhin ist zu untersuchen, ob die Bauvorhaben EÜ Wartenbergstraße und EÜ Tasdorfer Str. gemeinsam vergeben werden sollten, um Synergieeffekte (z.B. gemeinsame BE) zu aktivieren.
Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen in den BIM-Vorgaben / Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) zu Besprechungen, Terminen und Niederschriften.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Projektleitung: DB Netz AG , RB Ost, Projekte Bestandsnetz Cottbus / Kohleförderung, I.NI-O-A-C1
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Die Planung ist mittels der BIM-Methodik zu erbringen.
Die Anforderungen aus den BIM-Vorgaben / AIA sind zwingend zu beachten.
2.4 Weitere Vorbemerkungen /Termine
Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das jeweilige BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell mit den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteilen/Objekten. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies. Die Planungsleistungen Lph. 1-4 sind im Wesentlichen zu 09/2023 abzuschließen (außer optionale Leistung lph. 6 und ggf. Mitwirkung/ Überarbeitung Lph. 4 im Zuge EBA-Genehmigung)
Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das jeweilige BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell mit den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteilen/Objekten. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung sicher und dokumentiert dies. Die Planungsleistungen Lph. 1-4 sind im Wesentlichen zu 09/2023 abzuschließen (außer optionale Leistung lph. 6 und ggf. Mitwirkung/ Überarbeitung Lph. 4 im Zuge EBA-Genehmigung)
Beschreibung der Verlängerungen: Beauftragung der Option Lph 6
Beschreibung der Optionen: Beauftragung der Lph 6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters in Bezug auf vergleichbare
Leistungen, fachbezogene Berufserfahrung - fachübergreifende Kenntnisse des Eisenbahnbetriebes und
des Procedere zu Realisierung von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen.
Nachweis Gesamtplanungsleitung für mind. 3 Vorhaben in den letzten 5 Jahren > 2 Mio. € Bausumme
(in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen,
Leistungsbild/Leistungsumfang)
- Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung;
Mindestanforderungen:
- Nachweis über das Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software
(objektorientiert).
- Nachweis der Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden
Software geschulten Mitarbeiter (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter).
- Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM-
Methodik wie z.B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen/
Seminaren.
- Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen GJ erbrachten vergleichbaren Leistungen ohne PQ:
(in Tabellenform ist anzugeben; Projekt; Auftraggeber; Auftragssummen,
Leistungsbild/ Leistungsumfang)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: gem. Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung von Verkehrsanlagen , Produkte/ Leistungen Fahrbahn
Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Planung 15kV-Standardoberleitungsanlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-02-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-30 📅
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom
Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw.
dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen
wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese
Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit
dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 232-612339 (2021-11-25)
Ergänzende Angaben (2021-12-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-02 📅
Name: SSF Ingenieure AG
Postanschrift: Schönhauser Allee 149
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10435
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.