In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der „Connected City für die Stadt von morgen“ die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen. Hierfür ist als Bestandteil der Äußeren Erschließung westlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe ein Fußgängertunnel West zu planen. Die weitere Äußere Erschließung des neuen Stadtteils für KFZ soll neben einer westlichen und einer nordöstlichen Anbindung auch eine südöstliche Anbindung über den Rahel-Varnhagen-Weg enthalten. Hierfür ist ein KFZ-Tunnel Ost unter der vorhandenen Bahnstrecke östlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe zu planen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o.g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: OBW 001
Kurze Beschreibung:
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der „Connected City für die Stadt von morgen“ die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
Hierfür ist als Bestandteil der Äußeren Erschließung westlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe ein Fußgängertunnel West zu planen.
Die weitere Äußere Erschließung des neuen Stadtteils für KFZ soll neben einer westlichen und einer nordöstlichen Anbindung auch eine südöstliche Anbindung über den Rahel-Varnhagen-Weg enthalten.
Hierfür ist ein KFZ-Tunnel Ost unter der vorhandenen Bahnstrecke östlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe zu planen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o.g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der „Connected City für die Stadt von morgen“ die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
Hierfür ist als Bestandteil der Äußeren Erschließung westlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe ein Fußgängertunnel West zu planen.
Die weitere Äußere Erschließung des neuen Stadtteils für KFZ soll neben einer westlichen und einer nordöstlichen Anbindung auch eine südöstliche Anbindung über den Rahel-Varnhagen-Weg enthalten.
Hierfür ist ein KFZ-Tunnel Ost unter der vorhandenen Bahnstrecke östlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe zu planen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o.g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-19 📅
Datum des Beginns: 2021-08-18 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 055-138206
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6GDVKA
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der „Connected City für die Stadt von morgen“ die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der „Connected City für die Stadt von morgen“ die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
Hierfür ist als Bestandteil der Äußeren Erschließung westlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe ein Fußgängertunnel West zu planen.
Die weitere Äußere Erschließung des neuen Stadtteils für KFZ soll neben einer westlichen und einer nordöstlichen Anbindung auch eine südöstliche Anbindung über den Rahel-Varnhagen-Weg enthalten.
Hierfür ist ein KFZ-Tunnel Ost unter der vorhandenen Bahnstrecke östlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe zu planen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o.g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o.g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
— Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7,
— Tragwerksplanung für Rahmen- oder Gewölbetragwerke und Baugrubenverbauten (Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. der HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6,
— Technische Ausrüstungsplanung für elektrische Anlagen der Bahntechnik (Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff, HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7,
— Technische Ausrüstungsplanung für Entwässerungs- und elektrische Anlagen der Tunneltechnik (Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff, HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7,
— Die Leistungen umfassen neben den Grundleistungen insbesondere auch weitere leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Beauftragt wird zunächst lediglich die Stufe 1, alle weiteren Stufen können durch den AG optional abgerufen werden. Der Abschluss der Stufe 1 ist bis 30.6.2022 vorgesehen.
Die Leistungen werden von dem AG in folgenden Stufen abgerufen:
— Stufe 1: Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß §43 HOAI, §51 HOAI und § 55 HOAI,
— Stufe 2: Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 4 gemäß §43 HOAI, §51 HOAI und § 55 HOAI,
— Stufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß §43 HOAI, der Leistungsphase 5 bis 6 gemäß §51 HOAI und der Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 55 HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vertreten durch ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Überseeallee 1
20457 Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (= Zulassungsbereich):
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (= Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 1,5 Mio. EUR festgelegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den letzten 3 Kalenderjahren anzugeben.
Darüber hinaus ist die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, anhand der vorzulegenden Referenzprojekte aus folgenden Leistungsbereichen:
— Objektplanung konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen,
— Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke und Baugrubenverbauten nachzuweisen.
Dabei gilt, dass für jeden der beiden Leistungsbereiche jeweils mindestens 2 Referenzprojekte eingereicht werden müssen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Mindeststandards:
Es sind für jedes Kalenderjahr mindestens 15 festangestellte Ingenieure/-innen nachzuweisen.
Es werden grundsätzlich nur Referenzprojekte gewertet, deren Planung nach dem 1.1.2015 begonnen hat. Soweit Leistungen in Planungsgemeinschaft erbracht wurden, muss der Eigenanteil des Bewerbers mindestens 50 % betragen.
Mindestanforderung für Referenzprojekte aus dem Leistungsbereich „Objektplanung konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen“:
— Objektplanung gem. § 41 HOAI für den Neubau eines Straßentunnelbauwerks unter in laufendem Betrieb befindlichen bahntechnischen Anlagen der DB,
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-05-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-18 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Projektaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Termin- und Kostenmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung und Qualifikation Projektleiter/-in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organigramm und Qualifikation des Projektteams
Personaleinsatzplan
Preis (Gewichtung): 50 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042840-3230📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 4042731-0499 📠
Internetadresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 055-138206 (2021-03-16)
Ergänzende Angaben (2021-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der „Connected City für die Stadt von morgen“ die Schaffung von ca. 7 000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
Hierfür ist als Bestandteil der Äußeren Erschließung westlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe ein Fußgängertunnel West zu planen.
Die weitere Äußere Erschließung des neuen Stadtteils für KFZ soll neben einer westlichen und einer nordöstlichen Anbindung auch eine südöstliche Anbindung über den Rahel-Varnhagen-Weg enthalten.
Hierfür ist ein KFZ-Tunnel Ost unter der vorhandenen Bahnstrecke östlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe zu planen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o. g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der „Connected City für die Stadt von morgen“ die Schaffung von ca. 7 000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
Hierfür ist als Bestandteil der Äußeren Erschließung westlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe ein Fußgängertunnel West zu planen.
Die weitere Äußere Erschließung des neuen Stadtteils für KFZ soll neben einer westlichen und einer nordöstlichen Anbindung auch eine südöstliche Anbindung über den Rahel-Varnhagen-Weg enthalten.
Hierfür ist ein KFZ-Tunnel Ost unter der vorhandenen Bahnstrecke östlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe zu planen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o. g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vertreten durch ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der „Connected City für die Stadt von morgen“ die Schaffung von ca. 7 000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der „Connected City für die Stadt von morgen“ die Schaffung von ca. 7 000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o. g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o. g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Quelle: OJS 2021/S 065-168288 (2021-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der "Connected City für die Stadt von morgen" die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
Hierfür ist als Bestandteil der Äußeren Erschließung westlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe ein Fußgängertunnel West zu planen.
Die weitere Äußere Erschließung des neuen Stadtteils für KFZ soll neben einer westlichen und einer nordöstlichen Anbindung auch eine südöstliche Anbindung über den Rahel-Varnhagen-Weg enthalten.
Hierfür ist ein KFZ-Tunnel Ost unter der vorhandenen Bahnstrecke östlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe zu planen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o.g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der "Connected City für die Stadt von morgen" die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
Hierfür ist als Bestandteil der Äußeren Erschließung westlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe ein Fußgängertunnel West zu planen.
Die weitere Äußere Erschließung des neuen Stadtteils für KFZ soll neben einer westlichen und einer nordöstlichen Anbindung auch eine südöstliche Anbindung über den Rahel-Varnhagen-Weg enthalten.
Hierfür ist ein KFZ-Tunnel Ost unter der vorhandenen Bahnstrecke östlich der vorhandenen S-Bahnstation Allermöhe zu planen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen für die Leistungsbilder Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung Rahmen- oder Gewölbetragwerke inkl. Baugrubenverbauten und Technische Ausrüstungsplanung Bahn- und Tunneltechnik, jeweils getrennt für die beiden o.g. Tunnelbauwerke im Rahmen der Baumaßnahme Äußere Erschließung Oberbillwerder gemäß HOAI sowie leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Gesamtwert des Auftrags: 936457.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vertreten durch ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der "Connected City für die Stadt von morgen" die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
In Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf soll auf rund 124 Hektar Hamburgs 105. Stadtteil entstehen. Der im Auftrag der IBA Hamburg GmbH erarbeitete Masterplan sieht unter dem Leitbild der "Connected City für die Stadt von morgen" die Schaffung von ca. 7000 Wohneinheiten in 5 Quartieren vor. Durch ein zukunftsfähiges und komfortables Mobilitätskonzept soll langfristig ein niedriger Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 20 Prozent am Gesamtverkehr angestrebt werden. Daher ist eine Verknüpfung Oberbillwerders über attraktive Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe und Bergedorf-West vorgesehen.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7
- Tragwerksplanung für Rahmen- oder Gewölbetragwerke und Baugrubenverbauten (Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. der HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6
- Technische Ausrüstungsplanung für elektrische Anlagen der Bahntechnik (Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff, HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7
- Technische Ausrüstungsplanung für Entwässerungs- und elektrische Anlagen der Tunneltechnik (Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff, HOAI), Leistungsphasen 1 bis 7
- Die Leistungen umfassen neben den Grundleistungen insbesondere auch weitere leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-30 📅
Name: Sweco GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 936457.96 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Fachbehörde des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 4042794-0997 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".