Planungsleistungen der Objektplanung / Architektenleistungen für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim
Planungsleistungen der Objektplanung / Architektenleistungen für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-03.
Auftragsbekanntmachung (2021-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2021-30
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen der Objektplanung / Architektenleistungen für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen der Objektplanung / Architektenleistungen für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bergstraße🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-08 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 174-454247
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das...”
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von
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Quelle: OJS 2021/S 174-454247 (2021-09-03)