Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(1) Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz in dem Tätigkeitsfeld des Auftrags der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (bis zu 120 Punkte)
(2) Unternehmensreferenzen (bis zu 480 Punkte). Die zur Wertung herangezogenen Referenzen werden mit Bezug auf folgende Unterkriterien gepunktet und gewichtet:
Die Angaben in den unternehmensbezogenen Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bewerber verwendet. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass 3 Referenzen ausreichend sind. Zwei Referenzen für Planungsleistungen für Anlagen des Schienenverkehrs (Kategorien A und B) und eine Referenz für die Objektplanung Verkehrsanlagen (bautechnische Planung von Bahnübergängen) (Kategorie C). Wird je Kategorie mehr als eine Referenz eingereicht, wird nur die beste Referenz aus der jeweiligen Kategorie in die Wertung aufgenommen. Mindestreferenzen der Kategorie A und Kategorie B dürfen nicht durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden. Mindestreferenzen der Kategorie C können aus einem Referenzprojekt der Kategorie A oder Kategorie B nachgewiesen werden. Die zur Wertung herangezogenen Referenzen werden mit Bezug auf die Unterkriterien der jeweiligen Kategorie gepunktet und gewichtet.
Mindestanforderungen an alle unternehmensbezogenen Referenzen:
1. Bei allen Referenzen darf der Beginn der Leistungserbringung nicht vor dem 1.1.2010 liegen.
2. Alle Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle als vergleichbar nur für:
Kategorie A: Planungsleistungen für Anlagen des Schienenverkehrs gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI
Kategorie B: Planungsleistungen für Anlagen des Schienenverkehrs gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI
Kategorie C: Referenz für die Objektplanung Verkehrsanlagen (Bautechnische Planung von Bahnübergängen) gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI
Referenz in Kategorie A – zusätzliche Mindestanforderungen:
Es wird eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen erfüllt:
1. Bei der Referenz muss mindestens die Leistungsphase 5 gem. § 47 HOAI vollständig abgeschlossen sein.
2. Die Gesamtlänge des geplanten Streckenabschnittes muss mind. 2 000 m betragen.
3. Der Anzahl der geplanten Haltepunkte / Bahnhöfe muss mind. 2 St. betragen.
4. Die Referenz muss über Baukosten für das Gewerk Anlagen des Schienenverkehrs in Höhe von mindestens 30 000 000 EUR netto verfügen.
Referenz in Kategorie B – zusätzliche Mindestanforderungen:
Es wird eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen erfüllt:
1. Bei der Referenz muss mindestens die Leistungsphase 5 gem. § 47 HOAI vollständig abgeschlossen sein.
2. Die Gesamtlänge des geplanten Streckenabschnittes muss mind. 1 000 m betragen.
3. Die Referenz muss über Baukosten für das Gewerk Anlagen des Schienenverkehrs in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR netto verfügen.
Referenzen in Kategorie C – zusätzliche Mindestanforderungen
Es wird eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen erfüllt:
1. Bei der Referenz muss mindestens die Leistungsphase 5 gem. § 47 HOAI vollständig abgeschlossen sein.
2. Die Anzahl der geplanten Bahnübergänge muss mind. 2 St. betragen.
3. Die Referenz muss über Baukosten für das Gewerk Bahnübergänge in Höhe von mindestens 100 000 EUR netto verfügen.
(3) Mindestanforderungen an die Anmeldeprozesse nach DB Ril 406
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss mindestens 2 der nachfolgenden Anmeldeprozesse gemäß DB Ril 406 seit dem 1.1.2010 vollständig durchgeführt haben:
— Anmeldungen zur Strategischen Baubetriebsplanung,
— Integrierte Bündelung,
— Baukapazitätsmanagement,
— Baubetriebsmanagement.
Sollten sich im Falle identischer Endpunktzahlen mehr als 3 Bewerber / Bewerbergemeinschaften auf den ersten 3 Rängen platzieren, erfolgt unter den insoweit betroffenen Bewerbern / Bewerbergemeinschaften eine Auswahl nach dem Losverfahren.
Hinweis: Eine Referenz wird nur gewertet, wenn in dem entsprechenden Formblatt (Bewerbungsbogen) zu allen dort geforderten Punkten vollständige Angaben gemacht wurden.