Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bieter/der BG vorzulegen.
Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten und Nachweise sind in die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, o.ä) ist nicht gefordert und wird nicht gewertet.
Zuschlagskriterium 1 – Büro-Referenzen:
Die vom Bieter geplanten und ausgeführten Referenzprojekte sollen hinsichtlich Größe und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gibt es folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
a) bearbeitet wurden die Leistungsphasen 1-8 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) gem. § 55 HOAI;
b) die Referenzen weisen Kosten der Kostengruppe 400 (netto) von mindestens >= 400 000 EUR auf;
c) die Referenzen müssen mindestens in der Honorarzone II eingruppiert sein;
d) die Referenzen müssen im Zeitraum von 01/2014 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung bearbeitet worden sein, das heißt die geforderten Leistungsphasen müssen in diesem Zeitraum vollständig begonnen und abgeschlossen worden sein.
Es werden folgende spezielle Mindestreferenzen gefordert, d. h. mind. je eine wertbare Referenz je Anlagengruppe 1-6, 8 zu dem Kriterium (1-A) sowie mind. je eine wertbare Referenz zu dem Kriterium (1-B) ist zu benennen.
Kriterium (1-A): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für eine Bildungs- oder Betreuungseinrichtung für Kinder oder Jugendliche (z. B. Kindertagesstätte, Kindergarten, Grundschule, Gemeinschaftsschule, u. ä.) für die genannten Anlagengruppen 1-6, 8. Es müssen nicht zwingend alle sieben geforderten Anlagengruppen über eine Referenz nachgewiesen werden, d. h. nicht alle sieben geforderten Anlagengruppen müssen in einem Referenzprojekt bearbeitet worden sein. Die geforderten Anlagengruppen 1-6, 8 können auch über verschiedene Referenzen, auf die die Rahmenbedingungen (siehe a)-d)) zutreffen, nachgewiesen werden.
Kriterium (1-B): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB) im Bereich der Technischen Ausrüstung. Die bearbeiteten Anlagengruppen sind zu benennen.
Zu jeder der oben genannten Referenzen (1-A) ist mind. eine wertbare Referenz je Anlagengruppe 1-6, 8 sowie mind. eine wertbare Referenz zu dem Kriterium (1-B), die die Rahmenbedingungen (siehe a)-d)) erfüllt, zu benennen. Eine Obergrenze für die einzureichenden Referenzen wird nicht festgelegt. Die vorgelegten Referenzen werden im Rahmen der Zuschlagskriterien gewertet, siehe hierzu das ergänzende Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“, das auf subreport zur Verfügung steht.
Zuschlagskriterium 2 – Projektteam / Personelle Besetzung:
Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen stellvertretenden Projektleiter/Stellvertreter sind mit der Bewerbung ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen. Der Projektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Technischen Ausrüstung als Projektleiter, der Stellvertreter muss mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Technischen Ausrüstung nachweisen können (vgl. III.1.1) Nr. 4 der EU-Bekanntmachung).
Zuschlagskriterium 3 – Honorar / Preis:
Gefordert ist die Vorlage eines Honorarangebotes in Form des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Honorarformblattes. Nicht ausgefüllte und unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss. Das Honorarformblatt steht auf subreport zur Verfügung.