Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter III.1.1) u. III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase 1) vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-4) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2) teilzunehmen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier:
Referenzen für den Neubau, die Modernisierung, die Erweiterung, den Umbau von medizinischen Praxen bzw. von Gebäuden, die medizinische Praxisräume beinhalten oder von Forschungsgebäuden bzw. Laboren im medizinischen Bereich, bei denen die Anlagengruppen 1-3, 7+8 bearbeitet worden sind.
Je Anlagengruppe können max. 3 Referenzen mit jeweils max. 5 Punkten gewertet werden. Bei 3 wertbaren Referenzen je Anlagengruppe können somit max. 75 Punkte erreicht werden.
Zusatzpunkte:
Sofern alle 5 Anlagengruppen über eine Referenz nachgewiesen werden können, das heißt alle 5 geforderten Anlagengruppen in einem Referenzobjekt bearbeitet wurden, können je Referenz max. 5 Zusatzpunkte erzielt werden.
Demnach sind max. 15 Zusatzpunkte möglich.
Wertung zu (R-1): max. 90 Punkte, inkl. Zusatzpunkte, möglich.
(R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier:
Referenzen für den Neubau, die Modernisierung, die Erweiterung, den Umbau von medizinischen Praxen bzw. von Gebäuden, die medizinische Praxisräume beinhalten oder von Forschungsgebäuden bzw. Laboren im medizinischen Bereich, bei denen die nutzerspezifischen Anlagen, insbesondere im Hinblick auf die Labortechnischen Anforderungen bearbeitet worden sind. Dies ist in den Formblättern nachvollziehbar darzulegen. Die bearbeiteten Anlagengruppen sind zu benennen.
Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils max. 10 Punkten. Bei 2 wertbaren Referenzen können somit max. 20 Punkte erreicht werden.
Zusatzpunkte:
Sofern sich die Referenz auf den Bereich der Dentaltechnik bezieht, können je Referenz max. 5 Zusatzpunkte erzielt werden.
Demnach sind max. 10 Zusatzpunkte möglich.
Wertung zu (R-2): max. 30 Punkte, inkl. Zusatzpunkte, möglich.
(R-3): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier:
Referenzen für den Neubau, die Modernisierung, die Erweiterung, den Umbau von Hochschul-, Lehr- oder Forschungsgebäuden, Tagungs- und Seminargebäuden, Gemeinde- oder Kulturzentren bzw. sonstigen Begegnungsstätten mit einer ähnlich hohen Besucher-/ Nutzerfrequenz im Sinne der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) des Saarlandes, bei denen eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage installiert wurde. Dies ist in den Formblättern nachvollziehbar darzulegen. Die bearbeiteten Anlagegruppen sind zu benennen.
Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 10 Punkten.
Wertung zu (R-3): max. 20 Punkte möglich.
(R-4): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB).
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 2 Punkten.
Wertung zu (R-4): max. 4 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 144 Punkte erreicht werden.