Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter III.1.1) u. III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase 1) vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-2) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2) teilzunehmen. Diese erhalten mit dem Honorarangebot ggf. weitere Unterlagen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1) Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz je Anlagengruppe ist zu benennen: Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für den Neubau/den Umbau einer Bildungs-oder Betreuungseinrichtung für Kinder (z.B. Kindertagesstätte, Kindergarten, Kinder- oder Behindertenbetreuungseinrichtung, Grundschule mit Nachmittagsbetreuung) für die genannten Anlagengruppen 1-3, 7+8.
Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 1,5 Mio. EUR netto wird die Referenz mit 5 Punkten je Anlagengruppe gewertet,
Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 1,0 Mio. EUR netto wird die Referenz mit 4 Punkten je Anlagengruppe gewertet,
Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von weniger als 1,0 Mio. EUR netto wird die Referenz mit 3 Punkten je Anlagengruppe gewertet.
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz je Anlagengruppe 1-3, 7+8. Je Anlagengruppe können max. 2 Referenzen mit jeweils max. 5 Punkten gewertet werden. Bei 2 wertbaren Referenzen je Anlagengruppe können somit max. 50 Punkte erreicht werden.
Es müssen nicht zwingend alle fünf geforderten Anlagengruppen über eine Referenz nachgewiesen werden, d. h. nicht alle fünf geforderten Anlagengruppen müssen in einem Referenzprojekt bearbeitet worden sein. Die geforderten Anlagengruppen 1-3, 7+8 können auch über verschiedene Referenzen, auf die die Rahmenbedingungen (siehe III.1.3)) zutreffen, nachgewiesen werden.
Zusatzpunkte (keine Mindestanforderung):
Sofern 3 der oben genannten Anlagengruppen 1-3, 7+8 in einer Referenz bearbeitet wurden, können zu zwei Referenzen, bei denen dies der Fall war, jeweils max. 5 Zusatzpunkte erzielt werden.
Um Zusatzpunkte zu erhalten, ist folgende Angabe erforderlich:
Zu den zwei genannten Referenzprojekten soll jeweils angegeben werden, wie groß die Differenz zwischen der Kostenberechnung und der Kostenfeststellung für die KG 400 war (Angabe in Prozent).
Bewertungsmatrix:
— Unterschreitung/Einhaltung der Kosten: 5 Punkte,
— Überschreitung der Kosten bis max. 3 %: 3 Punkte,
— Überschreitung der Kosten zw. 3-5 %: 2 Punkte,
— Überschreitung der Kosten zw. 5-8 %: 1 Punkt,
— Überschreitung der Kosten > 8 %: 0 Punkte.
Demnach sind max. 10 Zusatzpunkte möglich.
Wertung zu (R-1): max. 60 Punkte, inkl. Zusatzpunkte, möglich.
(R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für Neubauten nach Kriterien des nachhaltigen und insbesondere des ökologischen Bauens (z. B. Passivbauweise). Wertbar sind solche Referenzen, bei denen im Bereich der TGA-Planung besondere Techniken unter ökologischen Aspekten berücksichtigt wurden (z. B. in den Bereichen Energieerzeugung und Anlagentechnik). Dies ist nachweislich (max. eine halbe DIN-A4 Seite) darzulegen. Die bearbeiteten Anlagengruppen sind zu benennen.
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 4 Punkten.
Wertung zu (R-2): max. 8 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 68 Punkte, inkl. Zusatzpunkte, erreicht werden.