Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es handelt sich um ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb. Mit dem Honorarangebot sind außerdem zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit folgende Referenzen vom Bieter/der BG vorzulegen:
Die Angaben zu den einzelnen Referenzprojekten und Nachweise sind in die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter einzutragen. Darüber hinaus gehendes Material (graphische Darstellungen, Planunterlagen, Broschüren, Referenzblätter, o. ä) ist nicht gefordert und wird nicht gewertet.
Zuschlagskriterium 1 – Referenzen:
Die vom Bieter geplanten und ausgeführten Referenzprojekte sollen hinsichtlich Größe und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gibt es folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
— Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der in den FB abgefragten Angaben,
— Mindestinvestitionssumme (KG 300 + 400) von 4,0 Mio. EUR (netto),
— Beginn der Bearbeitung der Lph 2-4 oder der Lph 5-8 gem. § 55 HOAI Januar 2015, d. h. die Lph 2-4 oder die Lph 5-8 dürfen frühestens im Januar 2015 begonnen worden sein.
Es werden folgende spezielle Mindestreferenzen gefordert, d.h. mind. je 1 wertbare Referenz zu den Kriterien (1-A), (1-B) und (1-C) ist zu benennen:
Kriterium (1-A): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für den Neubau eines Wohn-/Verwaltungs- oder Bürogebäudes, bei denen die Anlagengruppen 1-3 bearbeitet worden sind. Es müssen nicht zwingend alle geforderten Anlagengruppen über eine Referenz nachgewiesen werden, d. h. nicht alle geforderten Anlagengruppen müssen in einem Referenzprojekt bearbeitet worden sein. Die geforderten Anlagengruppen 1-3 können auch über verschiedene Referenzen nachgewiesen werden.
Kriterium (1-B): Nachweis (Referenzen) des Bewerbers zu Erfahrungen mit Projekten für öffentliche Auftraggeber (i.S.d. § 99GWB). Die bearbeiteten Anlagengruppen sind in den Formblättern anzugeben.
Kriterium (1-C): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen, hier: Referenzen für Neubauten, die nach Kriterien des nachhaltigen und ökologischen Bauens geplant und errichtet wurden. Wertbar sind solche Referenzen, bei denen die Bereiche Energieerzeugung und/oder Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten relevant waren. Dies ist nachvollziehbar (max. eine halbe DIN A4 Seite) darzulegen, indem die Maßnahmen benannt werden. (Erläuterung: nicht wertbar sind Referenzen, bei denen dem Aspekt der Nachhaltigkeit lediglich durch eine einzige Maßnahme z. B. dem Einbau einer thermischen Solaranlage Rechnung getragen wurde). Die bearbeiteten Anlagengruppen sind zu benennen.
Zu jeder der oben genannten Referenzen (1-A), (1-B) und (1-C) ist mindestens eine Referenz, die die o.g. Rahmenbedingungen erfüllt, zu benennen. Eine Obergrenze für die einzureichenden Referenzen wird nicht festgelegt. Die vorgelegten Referenzen werden im Rahmen der Zuschlagskriterien gewertet, siehe hierzu das ergänzende Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“, das auf subreport zur Verfügung steht. Die Punktevergabe ist dem Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Zuschlagskriterium 2 – Projektteam/Personelle Besetzung:
Für den im Auftragsfall Projektverantwortlichen/Projektleiter und seinen stellvertretenden Projektleiter/Stellvertreter sind mit der Bewerbung Nachweise der Befähigung für die vorliegende Aufgabenstellung (z. B. Kammernachweis, Diplom- oder Masterurkunde) und ein fachlicher Lebenslauf vorzulegen. Der Projektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Technischen Ausrüstung als Projektleiter (Kriterium (2-A)), der Stellvertreter muss mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Technischen Ausrüstung (Kriterium (2-B)) nachweisen können (vgl. III.1.1) Nr. 4 der EU-Bekanntmachung).
Zuschlagskriterium 3 – Honorar/Preis:
Gefordert ist die Vorlage eines Honorarangebotes in Form des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Honorarformblattes. Nicht ausgefüllte und unterschriebene Angebote führen zum Ausschluss. Das Honorarformblatt steht auf subreport zur Verfügung.
Die Punktevergabe und Gewichtung sind dem Dokument „Konkretisierung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.