Auftragsbekanntmachung (2021-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 21FEI52754
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen Erneuerung 8 EÜ, 1 Stützwand und 4 Weichen” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wittenberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 61520.63 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt Main
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
“NT004” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Den Vorgaben von DB InfraGO und der betrieblichen Einordnung entsprechend wird der Neubau der EÜn 2028 umgesetzt und in Betrieb genommen. Demzufolge ist...”
Text
Den Vorgaben von DB InfraGO und der betrieblichen Einordnung entsprechend wird der Neubau der EÜn 2028 umgesetzt und in Betrieb genommen. Demzufolge ist laut aktuellem Terminplan im Januar 2025 der Antrag auf Planfeststellung beim EBA einzureichen und damit das ca. 2 Jahre andauernde Genehmigungsverfahren zu beginnen. Das setzt wiederum eine vollständige Genehmigungsplanung (GP) voraus, die gleichfalls alle Umweltbelange untersucht und betrachtet.
Zur Erstellung der Umweltplanung erfolgen vorausgehende Kartierleistungen, die zwingend im Jahr 2024 auszuführen sind.
Für dieses Leistung, die im Dezember 2023 über das RV-Tool angefragt wurde, konnte aufgrund der ausschließlichen Absagen kein RV-Partner vertraglich gebunden werden.
Die Leistungsänderung ist erforderlich, um das vertraglich geschuldete Soll (GP für Planfeststellungsverfahren) erreichen zu können. Das Wesen des Planungsvertrages wird durch die Vergabe der Leistung nicht verändert. Der Gesamtcharakter bleibt somit erhalten.
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Quelle: OJS 2024/S 043-124450 (2024-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-28) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3: EÜ Klieken (km 222,068)”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Den Vorgaben von DB InfraGO und der betrieblichen Einordnung entsprechend wird der Neubau der EÜn 2028 umgesetzt und in Betrieb genommen. Demzufolge ist...”
Text
Den Vorgaben von DB InfraGO und der betrieblichen Einordnung entsprechend wird der Neubau der EÜn 2028 umgesetzt und in Betrieb genommen. Demzufolge ist laut aktuellem Terminplan im Januar 2025 der Antrag auf Planfeststellung beim EBA einzureichen und damit das ca. 2 Jahre andauernde Genehmigungsverfahren zu beginnen. Das setzt wiederum eine vollständige Genehmigungsplanung (GP) voraus, die gleichfalls alle Umweltbelange untersucht und betrachtet.
Zur Erstellung der Umweltplanung erfolgen vorausgehende Kartierleistungen, die zwingend im Jahr 2024 auszuführen sind.
Für dieses Leistung, die im Dezember 2023 über das RV-Tool angefragt wurde, konnte aufgrund der ausschließlichen Absagen kein RV-Partner vertraglich gebunden werden.
Die Leistungsänderung ist erforderlich, um das vertraglich geschuldete Soll (GP für Planfeststellungsverfahren) erreichen zu können. Das Wesen des Planungsvertrages wird durch die Vergabe der Leistung nicht verändert. Der Gesamtcharakter bleibt somit erhalten.
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Quelle: OJS 2024/S 043-124834 (2024-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Wechsel des AN ist aus aus technischen Gründen nicht möglich
Die vertraglich geschuldeten Leistungen für das Planungsbüro und die unter VII.2.1)...”
Text
Der Wechsel des AN ist aus aus technischen Gründen nicht möglich
Die vertraglich geschuldeten Leistungen für das Planungsbüro und die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistung
entsprechen grundsätzlich einander. Sie greifen ineinander und können nur erschwert zeitlich und räumlich getrennt
voneinander ausgeführt werden.
und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden
Bei getrennter Vergabe der Planungsleistung käme es zu einem Verlust von Synergieeffekten bei der Erstellung der EP,
einen erhöhten Zeit- und Koordinierungsbedarf und Mehrkosten.
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Quelle: OJS 2024/S 043-124850 (2024-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Wechsel des AN ist aus aus technischen Gründen nicht möglich
Die vertraglich geschuldeten Leistungen für das Planungsbüro und die unter VII.2.1)...”
Text
Der Wechsel des AN ist aus aus technischen Gründen nicht möglich
Die vertraglich geschuldeten Leistungen für das Planungsbüro und die unter VII.2.1) beschriebenen zusätzlichen Leistung
entsprechen grundsätzlich einander. Sie greifen ineinander und können nur erschwert zeitlich und räumlich getrennt
voneinander ausgeführt werden.
und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden
Bei getrennter Vergabe der Planungsleistung wäre der Einarbeitungsaufwand derartig hoch, dass sich der Planungsstart des
neuen Büros um Monate nach hinten verschieben würde. Dies hätte zur Folge, dass der Planrechtsantrag nicht rechtzeitig
dem EBA vorgelegt werden könnte, was die Sperrpausen in 2028 stark gefährden würde. Im Endeffekt würde dies auch zu
drastischen Kostensteigerungen führen.
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Quelle: OJS 2024/S 043-125558 (2024-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Den Vorgaben von DB InfraGO und der betrieblichen Einordnung entsprechend wird der Neubau der EÜn 2028 umgesetzt und in Betrieb genommen. Demzufolge ist...”
Text
Den Vorgaben von DB InfraGO und der betrieblichen Einordnung entsprechend wird der Neubau der EÜn 2028 umgesetzt und in Betrieb genommen. Demzufolge ist laut aktuellem Terminplan im Januar 2025 der Antrag auf Planfeststellung beim EBA einzureichen und damit das ca. 2 Jahre andauernde Genehmigungsverfahren zu beginnen. Das setzt wiederum eine vollständige Genehmigungsplanung (GP) voraus, die gleichfalls alle Umweltbelange untersucht und betrachtet.
Zur Erstellung der Umweltplanung erfolgen vorausgehende Kartierleistungen, die zwingend im Jahr 2024 auszuführen sind.
Für dieses Leistung, die im Dezember 2023 über das RV-Tool angefragt wurde, konnte aufgrund der ausschließlichen Absagen kein RV-Partner vertraglich gebunden werden.
Die Leistungsänderung ist erforderlich, um das vertraglich geschuldete Soll (GP für Planfeststellungsverfahren) erreichen zu können. Das Wesen des Planungsvertrages wird durch die Vergabe der Leistung nicht verändert. Der Gesamtcharakter bleibt somit erhalten.
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Quelle: OJS 2024/S 043-125952 (2024-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-09) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 6926093613 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“MKA11:
Die ursprüngliche Höhung der anrechenbaren Kosten bei Vertragsabschluss mit WKP begründet sich in einer Kostenschätzung während der Lph. 1-2...”
Text
MKA11:
Die ursprüngliche Höhung der anrechenbaren Kosten bei Vertragsabschluss mit WKP begründet sich in einer Kostenschätzung während der Lph. 1-2 Vorplanung. Im Zuge der Lph. 3 Entwurfsplanung erhöht sich die Detailierung der Planung und es werden die Baukosten exakt berechnet; und damit die anrechenbaren Kosten fortgeschrieben.
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Quelle: OJS 2025/S 008-019205 (2025-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Gemäß den aktuell erstellten Baugrundgutachten und der größeren Detaillierung der Entwurfsplanung ist für die Herstellung der EÜ Coswiger Weg km 218,544,...”
Text
Gemäß den aktuell erstellten Baugrundgutachten und der größeren Detaillierung der Entwurfsplanung ist für die Herstellung der EÜ Coswiger Weg km 218,544, der EÜ Anschlussgleis km 218,570 und der EÜ Feldweg km 223,398 eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung erforderlich.
Um eine verlässliche Ausführung und letztlich das Erreichen des Projektziels sicherstellen zu können, ist der Entwurfsplaner WKP mit dieser zusätzlichen Planung zur GW-Absenkung zu beauftragen.
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Quelle: OJS 2025/S 012-034602 (2025-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Änderungen Neuer Wert
Text:
“9:
Im Zuge der weiterführenden Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass die Bautechnologie zur Umsetzung des Vorentwurfs (Herstellung Rahmenbauwerk im...”
Text
9:
Im Zuge der weiterführenden Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass die Bautechnologie zur Umsetzung des Vorentwurfs (Herstellung Rahmenbauwerk im vorhandenen Gewölbe) große Eingriffe in die umliegenden FFH-Schutzgebiete nach sich zieht und umfangreiche Ausgleichmaßnahmen zur Folge hat. Dieser Umstand, wie auch die neue Möglichkeit der Finanzierung aus LuFv-Mitteln hat die Projektleitung dazu bewogen, die in den Baukosten wesentlich günstigere Ausführungsvariante Sanierung des Bestandsgewölbes mit Herstellung einer Fahrbahnplatte zu untersuchen und weiter zu planen. Um eine verlässliche Ausführung und letztlich das Erreichen des Projektziels sicherstellen zu können, ist der Entwurfsplaner W-
303:
GÖ5062_32 MKA 303 - EÜ Bf.-Straße-Änderung u.Anpassung Bauausführungen UWB Achse10 Bereich GW 03-05
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Quelle: OJS 2025/S 094-315908 (2025-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“9:
Im Zuge der weiterführenden Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass die Bautechnologie zur Umsetzung des Vorentwurfs (Herstellung Rahmenbauwerk im...”
Text
9:
Im Zuge der weiterführenden Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass die Bautechnologie zur Umsetzung des Vorentwurfs (Herstellung Rahmenbauwerk im vorhandenen Gewölbe) große Eingriffe in die umliegenden FFH-Schutzgebiete nach sich zieht und umfangreiche Ausgleichmaßnahmen zur Folge hat. Dieser Umstand, wie auch die neue Möglichkeit der Finanzierung aus LuFV-Mitteln hat die Projektleitung dazu bewogen, die in den Baukosten wesentlich günstigere Ausführungsvariante Sanierung des Bestandsgewölbes mit Herstellung einer Fahrbahnplatte zu untersuchen und weiter zu planen. Um eine verlässliche Ausführung und letztlich das Erreichen des Projektziels sicherstellen zu können, ist der Entwurfsplaner WKP mit dieser zusätzlichen Planung zu beauftragen.
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Quelle: OJS 2025/S 115-394393 (2025-06-17)