Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
c) Erbringung von Planungsleistungen für mehrfeldrige Wehre mit beweglichen Verschlüssen und/oder Fischaufstiegsanlagen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren 55 %
d) Erbringung von Planungsleistungen für (wasserbauliche) Ingenieurbauwerke umgesetzt mit der BIM-Methode in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren 15 %
Belege zu c)
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: 22 Referenzpunkte
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 17,5 Referenzpunkte
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: 13 Referenzpunkte
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: 8,5 Referenzpunkte
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: 4 Referenzpunkte
0 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: < 4 Referenzpunkte
Es sind Referenzen aus den letzten 5 Jahren für vergleichbare Dienstleistungen vorzulegen.
Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert: Planungsleistungen für wasserbauliche Ingenieurbauwerke, Bauvolumen größer gleich 500.000 EUR, mit dem Schwerpunkt Objektplanung mit Berabeitung mind. der Genehmigungsplanung.
Bieter soll "Formblatt-Referenzen-Eignung-Parchim.docx" nutzen.
Gewertet werden von den vorgelegten Referenzen die beiden mit der höchsten Punktzahl entsprechend folgender Kriterien:
(1)
Bauvolumen größer gleich 3.000.000 EUR = 3 Referenzpunkte;
Bauvolumen kleiner als 3.000.000 EUR und größer gleich 1.000.000 EUR =2 Referenzpunkte;
Bauvolumen kleiner als 1.000.000 EUR = 1 Referenzpunkt.
Faktor für die Art des Objekts:
Wenn die Hauptplanungsleistung der Referenz sich auf ein mehrfeldriges Wehr mit beweglichen Verschlüssen bezieht, werden die obigen Referenzpunkte mit dem Faktor 2 multipliziert.
Wurde zusätzlich eine Fischaufstiegsanlage bearbeitet wird der Faktor 3 verwendet.
Wird in der Referenz die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage (ohne Wehr mit beweglichen Verschlüssen) nachgewiesen werden die Referenzpunkte mit dem Faktor 1,5 multipliziert.
Andere wasserbauliche Ingenieurbauwerke werden mit dem Faktor 0,5 bewertet.
(2)
Zusätzlich werden für folgende Kriterien Referenzpunkte vergeben:
Planfeststellungsverfahren enthalten: 1 Referenzpunkt
Bauen der Anlage in einem urbanen Umfeld : 1 Referenzpunkt
Maximal erreichbar bei Wertung der 2 Referenzen mit der höchsten Referenzpunktzahl sind somit 2 x (3 x 3 + 1 + 1) = 22 Referenzpunkte.
Zwischen 1 und 5 Wertungspunkten wird mit einer Nachkommastelle interpoliert.
Belege zu d)
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: 20 Referenzpunkte
4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: 15 Referenzpunkte
3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: 10 Referenzpunkte
2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: 5 Referenzpunkte
1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: 0 Referenzpunkte
0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: -
Begründung des Maßstabs:
Es sind Referenzen für Projekte aus den letzten 5 Jahren mit der BIM-Methodik vorzulegen. - Wichtung 15 %.
Bieter soll "Formblatt-Referenzen-Eignung-Parchim.docx" nutzen.
Gewertet werden von den vorgelegten Referenzen die beiden mit der höchsten Punktzahl entsprechend folgender Kriterien:
(1)
Bearbeitung eines vergleichbaren Projektes (wasserbauliche Ingenieurbauwerke mit beweglichen Verschlüssen) unter Anwendung der BIM-Methodik 3 Referenzpunkte;
oder Bearbeitung eines Projektes unter Anwendung der BIM-Methodik 2 Referenzpunkte.
Faktor für die Art des Objekts:
Wenn BIM für ein Projekt in den Leistungsphasen Entwurf bis Vergabe (LPH 3-6) erfolgte, werden die obigen Referenzpunkte mit dem Faktor 3 multipliziert.
Wenn BIM für ein Projekt in den Leistungsphasen Genehmigung und/oder Ausführungsplanung (LPH 4 und/oder 5) erfolgte, werden die obigen Referenzpunkte mit dem Faktor 2 multipliziert.
Wenn BIM für ein Projekt in den Leistungsphasen Vor- und/oder Entwurfsplanung (LPH 2 und/oder 3) erfolgte, werden die obigen Referenzpunkte mit dem Faktor 1,5 multipliziert.
(2)
Zusätzlich wird für die Nutzung von BIM innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens 1 Referenzpunkt addiert.
Maximal erreichbar bei Wertung der 2 Referenzen mit der höchsten Referenzpunktzahl sind somit 2 x (3 x 3 +1) = 20 Referenzpunkte.
Zwischen 1 und 5 Wertungspunkten wird mit einer Nachkommastelle interpoliert.
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Desweiteren ist nachzuweisen:
1. Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Verknüpfung mit anderen Unternehmern.
2. Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder Zertifizierung, die den Anforderungen aus Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen.
3. Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
4. Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt.
5.1 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. ngabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
5.2 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt.
6. Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 1,5 Mio. € für Personen- und von mindestens 1,5 Mio. € für sonstige Schäden oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
7. Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV, über den jährliche Mittelwert der Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte.
8. Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV, über welche technische Ausrüstung verfügt wird, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität ergreifen werden und/oder welche Untersuchungs-/Forschungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
9. Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen.
10. Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.