Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei Punktgleichstand auf Platz 5 werden alle auf Platz 5 liegenden Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für Los 2:
Wertungskriterium 1 (Los 2):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung 20 Punkte)
Das Wertungskriterium unterteilt sich in die Unterkriterien Gesamtumsatz und Umsatz für vergleichbare Leistungen.
Unterkriterium 1.1 Gesamtumsatz: (Gewichtung 10 Punkte)
Gewertet wird der gemittelte Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
— 0 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz weniger als 437 500 EUR,
— 2,5 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz zwischen 437 501 EUR und 525 000 EUR,
— 5 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz zwischen 525 001 EUR und 612 500 EUR,
— 7,5 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz zwischen 612 501 EUR und 700 000 EUR,
— 10 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als 700 000 EUR.
Unterkriterium 1.2 Umsatz für vergleichbare Leistungen: (Gewichtung 20 Punkte)
Gewertet wird der gemittelte Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Jahre. Die Leistungen gelten als vergleichbar, wenn sie dem Leistungsbild § 38 Freianlagen HOAI bzw. denen einer Umweltbaubegleitung entsprechen.
— 4 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von weniger als 175 000 EUR,
— 8 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz zwischen 175 000 EUR und 233 450 EUR,
— 12 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz zwischen 233 451 EUR und 290 500 EUR,
— 16 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz zwischen 290 501 EUR und 350 000 EUR,
— 20 Punkte erhält ein Bewerber mit einem Umsatz von mehr als 350 000 EUR.
Wertungskriterium 2 (Los 2)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung 70 Punkte)
Das Wertungskriterium unterteilt sich in die Unterkriterien Anzahl festangestellter Landschaftsplaner sowie Referenzen für vergleichbare Leistungen.
Unterkriterium 2.1 Anzahl festangestellter Landschaftsplaner: (Gewichtung 15 Punkte)
Gewertet wird die Anzahl der beschäftigten Landschaftsplaner im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
— 5 Punkte erhält ein Bewerber mit 1 Landschaftsplaner,
— 10 Punkte erhält ein Bewerber mit 2 Landschaftsplanern,
— 15 Punkte erhält ein Bewerber mit 3 oder mehr Landschaftsplanern.
Unterkriterium 2.2 Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen: (Gewichtung 55 Punkte)
Gewertet werden Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen für Freianlagen und Leistungen der Umweltbaubegleitung der vom Büro realisierten oder in Bearbeitung befindlichen Leistungen der letzten 6 Jahre einschließlich des laufenden Jahres.
Unterkriterium 2.2.1: Höhe der anrechenbaren Herstellungskosten netto für Freianlagen und Umweltbaubegleitung.
Gewertet wird der Durchschnittswert der vom Bewerber mit der Priorität 1, 2 und 3 angegebenen Referenzen. Von dieser Priorisierung des Bewerbers kann zu Gunsten des Bewerbers abgewichen werden.
— 4 Punkte weniger als 2 900 000 EUR,
— 8 Punkte zwischen 2 900 000 EUR und 3 625 000 EUR,
— 12 Punkte zwischen 3 625 001 EUR und 4 350 000 EUR,
— 16 Punkte bei mehr als 4 350 000 EUR.
Unterkriterium 2.2.2: vergleichbare, innerstädtische Grünanlage mit Einbindung des Wohnumfeldes und vergleichbaren Anforderungen an die zu beteiligenden Fachleute, die von der Planung Betroffenen und die Umweltbaubegleitung.
Gewertet werden 3 Referenzen; und zwar die vom Bewerber mit der Priorität 1, 2 und 3 angegebenen Referenzen. Von dieser Priorisierung des Bewerbers kann zu Gunsten des Bewerbers abgewichen werden.
— 4 Punkte je Referenz = geringe Vergleichbarkeit,
— 7 Punkte je Referenz = mittlere Vergleichbarkeit,
— 10 Punkte je Referenz = hohe Vergleichbarkeit,
— 13 Punkte je Referenz = sehr hohe Vergleichbarkeit.
Somit sind maximal 39 Punkte in Unterkriterium 2.2.2 zu erreichen.