Planung und Überwachung Bauvorhaben: Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt) Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt). Für die Bauabschnitte werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Annahmen getroffen: 1. Bauabschnitt: Kreisstraße VG 1 vom KP B 105/VG 1 bis Ortseingang Gristow Länge: 1,25 km Befestigte Fläche: 8 000 m. 2. Bauabschnitt: Kreisstraße VG 1 vom östlichen Ortseingang Gristow bis Riemser Ort Länge: 0,55 km Befestigte Fläche: 3 500 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Kurze Beschreibung:
Planung und Überwachung Bauvorhaben:
Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt) Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Für die Bauabschnitte werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Annahmen getroffen:
1. Bauabschnitt: Kreisstraße VG 1 vom KP B 105/VG 1 bis Ortseingang Gristow Länge: 1,25 km Befestigte Fläche: 8 000 m
2. Bauabschnitt: Kreisstraße VG 1 vom östlichen Ortseingang Gristow bis Riemser Ort Länge: 0,55 km Befestigte Fläche: 3 500 m
Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt) Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Für die Bauabschnitte werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Annahmen getroffen:
1. Bauabschnitt: Kreisstraße VG 1 vom KP B 105/VG 1 bis Ortseingang Gristow Länge: 1,25 km Befestigte Fläche: 8 000 m
2. Bauabschnitt: Kreisstraße VG 1 vom östlichen Ortseingang Gristow bis Riemser Ort Länge: 0,55 km Befestigte Fläche: 3 500 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Vorpommern-Greifswald, SG Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Feldstr. 85 a
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-vg.de🌏
E-Mail: vera.rilinger@kreis-vg.de📧
Telefon: +49 3834/8760-1207📞
Fax: +49 3834 / 8760-91207 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E24835945🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E24835945🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-01 📅
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 041-102777
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Sollten mehr als 5 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, erfolgt eine Losentscheidung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung und Überwachung Bauvorhaben:
Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt) Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt) Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Für die Bauabschnitte werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Annahmen getroffen:
1. Bauabschnitt: Kreisstraße VG 1 vom KP B 105/VG 1 bis Ortseingang Gristow Länge: 1,25 km Befestigte Fläche: 8 000 m
2. Bauabschnitt: Kreisstraße VG 1 vom östlichen Ortseingang Gristow bis Riemser Ort Länge: 0,55 km Befestigte Fläche: 3 500 m
Planungsleistungen: Leistungsphasen 1-9 1. Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 85 809 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung 1 Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren Leistungsphasen 5-9 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 1 12 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Zusätzliche Informationen:
Sollten mehr als 5 Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, erfolgt eine Losentscheidung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck (FB. HVA F-StB) „Eigenerklärung zur Eignung“ soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_3416_1.PDF?1613713971.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck (FB. HVA F-StB) „Eigenerklärung zur Eignung“ soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_3416_1.PDF?1613713971.
3 vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre.
Natürliche Personen, die gemäß Rechts- und Verwaltungsvorschrift ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/Ingenieur“ berechtigt sind (Richtlinie 85/384/EWG).
— Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach LBauO M-V Gemäß § 75 (3) VgV 2016 sind auch juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 (1) o. (2) VgV 2016 benennen (Name und beruflichen Qualifikationsnachweis). Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach LBauO M-V Gemäß § 75 (3) VgV 2016 sind auch juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 (1) o. (2) VgV 2016 benennen (Name und beruflichen Qualifikationsnachweis). Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9001.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Sicherung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen erwartet der Auftraggeber den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR Deckungssumme für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR Deckungssumme für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Alternativ kann eine verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers eingereicht werden, in welcher der Versicherer sich bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Zur Sicherung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen erwartet der Auftraggeber den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 3 Mio. EUR Deckungssumme für Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR Deckungssumme für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Alternativ kann eine verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers eingereicht werden, in welcher der Versicherer sich bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 1 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38558855165📞
Fax: +49 0855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: §§ 160ff GWB
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Quelle: OJS 2021/S 041-102777 (2021-02-24)
Ergänzende Angaben (2021-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung und Überwachung Bauvorhaben:
Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt)
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Für die Bauabschnitte werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Annahmen getroffen:
1. Bauabschnitt:
Kreisstraße VG 1 vom KP B 105/VG 1 bis Ortseingang Gristow Länge: 1,25 km Befestigte Fläche: 8 000 m
2. Bauabschnitt:
Kreisstraße VG 1 vom östlichen Ortseingang Gristow bis Riemser Ort Länge: 0,55 km Befestigte Fläche: 3 500 m
Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt)
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Für die Bauabschnitte werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Annahmen getroffen:
1. Bauabschnitt:
Kreisstraße VG 1 vom KP B 105/VG 1 bis Ortseingang Gristow Länge: 1,25 km Befestigte Fläche: 8 000 m
2. Bauabschnitt:
Kreisstraße VG 1 vom östlichen Ortseingang Gristow bis Riemser Ort Länge: 0,55 km Befestigte Fläche: 3 500 m
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Änderungen an den Eignungskriterien:
Unter 2. Bedingungen wird Folgendes gestrichen:
— Nachweis der Bauvorlagenberechtigung nach LBauO M-V
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt)
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
1. Bauabschnitt:
Kreisstraße VG 1 vom KP B 105/VG 1 bis Ortseingang Gristow Länge: 1,25 km Befestigte Fläche: 8 000 m
2. Bauabschnitt:
Kreisstraße VG 1 vom östlichen Ortseingang Gristow bis Riemser Ort Länge: 0,55 km Befestigte Fläche: 3 500 m
Quelle: OJS 2021/S 045-113368 (2021-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung und Überwachung Bauvorhaben:
Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt) Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Für die Bauabschnitte werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Annahmen getroffen:
1. Bauabschnitt:
Kreisstraße VG 1 vom KP B 105/VG 1 bis Ortseingang Gristow
— Länge: 1,25 km,
— befestigte Fläche: 8 000 m
2. Bauabschnitt:
Kreisstraße VG 1 vom östlichen Ortseingang Gristow bis Riemser Ort
— Länge: 0,55 km,
— befestigte Fläche: 3 500 m
Ausbau/Sanierung der Kreisstraße VG 1, von der Bundesstraße B 105 bis Riems (1. und 2. Bauabschnitt) Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, vertreten durch das Amt für Hoch- und Tiefbau/Immobilienmanagement beabsichtigt den Ausbau bzw. die Sanierung der Kreisstraße VG 1 beginnend an der Einmündung in die B 105 bis zum Ortseingang Gristow (1. Bauabschnitt) sowie die Strecke nördlich der Ortslage Gristow in Richtung Riemser Ort (2. Bauabschnitt).
Für die Bauabschnitte werden nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Annahmen getroffen:
1. Bauabschnitt:
Kreisstraße VG 1 vom KP B 105/VG 1 bis Ortseingang Gristow
— Länge: 1,25 km,
— befestigte Fläche: 8 000 m
2. Bauabschnitt:
Kreisstraße VG 1 vom östlichen Ortseingang Gristow bis Riemser Ort
— Länge: 0,55 km,
— befestigte Fläche: 3 500 m
Gesamtwert des Auftrags: 95937.66 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge