Die Stadt Bergkamen beabsichtigt durch ihren Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“, Breitbandinfrastrukturen zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden Mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen zu errichten und diese zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber zu verpachten. Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau“ am 16.08.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie Bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen“, das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTYTP3/documents heruntergeladen werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2021-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 80.74.20-2
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt durch ihren Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“, Breitbandinfrastrukturen zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden
Mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen zu errichten und diese zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber zu verpachten.
Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau“ am 16.08.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie Bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen“, das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTYTP3/documents heruntergeladen werden kann.
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt durch ihren Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“, Breitbandinfrastrukturen zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden
Mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen zu errichten und diese zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber zu verpachten.
Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau“ am 16.08.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie Bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen“, das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTYTP3/documents heruntergeladen werden kann.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind in § 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Aufträge von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der Vergabestelle § 116 Abs. 2 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Aufträge, die hauptsächlich dazu dienen, einem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Vergabeverordnung (VgV) und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen europäischen sowie bundesgesetzlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird in Anlehnung an §§ 74, 17 VgV als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem Begleitdokument sowie dem bereits mit der Bekanntmachung veröffentlichten Leistungsverzeichnis.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über das Portal (http://ted.europa.eu) und dieses Vergabeportal (www.vergabe.metropoleruhr.de) bekannt gemacht.
Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal (www.vergabe.metropoleruhr.de). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Auftraggeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYTYTP3.
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind in § 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Aufträge von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der Vergabestelle § 116 Abs. 2 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Aufträge, die hauptsächlich dazu dienen, einem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Vergabeverordnung (VgV) und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen europäischen sowie bundesgesetzlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird in Anlehnung an §§ 74, 17 VgV als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem Begleitdokument sowie dem bereits mit der Bekanntmachung veröffentlichten Leistungsverzeichnis.
Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal (www.vergabe.metropoleruhr.de). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Auftraggeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYTYTP3.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt durch ihren Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“, Breitbandinfrastrukturen zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden
Mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen zu errichten und diese zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber zu verpachten.
Mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen zu errichten und diese zum Zwecke des Netzbetriebs und der Erbringung von Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber zu verpachten.
Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau“ am 16.08.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie Bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen“, das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTYTP3/documents heruntergeladen werden kann.
Die Stadt Bergkamen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau“ am 16.08.2017 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie Bitte dem Begleitdokument „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen“, das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTYTP3/documents heruntergeladen werden kann.
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt die Beauftragung von Ingenieurleistungen zur Planung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells nach Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ in Anlehnung an die HOAI 2021, § 41ff. in Verbindung mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und besonderer Leistungen. Es sollen die Leistungsphasen 4-8 stufenweise beauftragt werden, zunächst nur die Leistungsphasen 4-5.
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt die Beauftragung von Ingenieurleistungen zur Planung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur im Rahmen eines Betreibermodells nach Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Die Planungsleistung orientiert sich am Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ in Anlehnung an die HOAI 2021, § 41ff. in Verbindung mit Anlage 12 nebst zusätzlicher und besonderer Leistungen. Es sollen die Leistungsphasen 4-8 stufenweise beauftragt werden, zunächst nur die Leistungsphasen 4-5.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 837 500 EUR 💰
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Bergkamen, vertreten durch den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen, vertreten durch den Betriebsleiter Marc Alexander Ulrich
Rathausplatz 1
59192 Bergkamen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage,
— Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung,
— Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1),
— Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1),
— Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Ausschreibung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
— Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben.
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach-und Vermögensschäden von 2.500.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach-und Vermögensschäden von 2.500.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Planung, insbesondere die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen und die Objektüberwachung zur Errichtung von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen, wobei es nicht ausreichend ist, wenn die Referenzprojekte ausschließlich eine dieser Leistungen, also lediglich die Planung oder die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe oder die Bauüberwachung betreffen. Mindestens ein Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der Richtlinie der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführt worden sein.
— Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die die Planung, insbesondere die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen und die Objektüberwachung zur Errichtung von Gigabit-Breitbandnetzen betreffen, wobei es nicht ausreichend ist, wenn die Referenzprojekte ausschließlich eine dieser Leistungen, also lediglich die Planung oder die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe oder die Bauüberwachung betreffen. Mindestens ein Referenzprojekt muss zudem im Rahmen des Bundesförderprogramms nach den Maßgaben der Richtlinie der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführt worden sein.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 Abs. 2, 3 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführungen des Auftrags ergeben sich u. a. aus dem „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen“, das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTYTP3 heruntergeladen werden kann, den genannten Rechtsgrundlagen, der Leistungsbeschreibung und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Die Bedingungen für die Ausführungen des Auftrags ergeben sich u. a. aus dem „Begleitdokument zur Bekanntmachung der Stadt Bergkamen“, das unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYTYTP3 heruntergeladen werden kann, den genannten Rechtsgrundlagen, der Leistungsbeschreibung und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind in § 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Aufträge von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der Vergabestelle § 116 Abs. 2 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Aufträge, die hauptsächlich dazu dienen, einem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Vergabeverordnung (VgV) und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen europäischen sowie bundesgesetzlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind in § 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Aufträge von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der Vergabestelle § 116 Abs. 2 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Aufträge, die hauptsächlich dazu dienen, einem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Vergabeverordnung (VgV) und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen europäischen sowie bundesgesetzlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird in Anlehnung an §§ 74, 17 VgV als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem Begleitdokument sowie dem bereits mit der Bekanntmachung veröffentlichten Leistungsverzeichnis.
Das Verfahren wird in Anlehnung an §§ 74, 17 VgV als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus dem Begleitdokument sowie dem bereits mit der Bekanntmachung veröffentlichten Leistungsverzeichnis.
Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal (www.vergabe.metropoleruhr.de). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal (www.vergabe.metropoleruhr.de). Der Auftraggeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Auftraggeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Auftraggeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Konzessionsgeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei dem Konzessionsgeber gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 016-036682 (2021-01-20)