Für die Erstellung des Ideenkonzepts gewährt die Auftraggeberin den ausgewählten Bietern, die nicht den Zuschlag erhalten, eine einmalige Entschädigung von 6.000.- € brutto. Die Entschädigung wird erst bei Zuschlag ausbezahlt. Der Bieter, dem der Zuschlag erteilt wird, erhält keine Entschädigung. Sollte das Vergabeverfahren vor Zuschlagserteilung aufgehoben werden, haben die Bieter keinen Anspruch auf die Entschädigung.