Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt, das ehemalige Gemeindehaus der evangelischen Auferstehungsgemeinde (Auferstehungskirche), im Jägerstieg 2, 14532 Kleinmachnow, denkmalgerechte zu sanieren und es zu einem kulturellen Veranstaltungshaus umzubauen. Das Gebäude wurde 1930 errichtet und 1955 um den Kirchensaal und den Glockenturm erweitert. Eine Teilmodernisierung fand nach 1992 statt. 2010 wurde die Gaszentralheizung erneuert. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Lan-des Brandenburg im Abschnitt D, übrige Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale), unter der ID 09190832 eingetragen. Die bis 2018 als kirchliche Einrichtung genutzte bauliche Anlage dient gegenwärtig auf der Grundlage einer befristeten Baugenehmigung im Erd- und im Obergeschoss als kulturelle Begegnungsstätte. Zukünftig ist die sozialkulturelle Nutzung des gesamten Gebäudes als Museum und für diverse Veranstaltungen als Multifunktions- und Vereinsgebäude vorgesehen. Als Nutzerkreis kommen hier vor allem in Kleinmachnow ansässige Vereine in Betracht (z.B. der Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e.V., die Museumsinitiative Kleinmachnow, die AG Stolpersteine oder ein ggf. noch einzurichtendes Museum) sowie diverse Nut-er aus der Gemeinde Kleinmachnow. Zielgruppe der Veranstaltungen sind interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Ge-mein-de Kleinmachnow und selbstverständlich auch des Umlandes. Als regelmäßige Nutzungszeit ist im Moment der Zeitraum täglich von 08.00 - 22.00 Uhr vorgesehen, wobei die Nutzung für konkrete Veranstaltungen eher in den Abendstunden und am Wochenende im Focus steht. Mit Blick auf die umliegende Anwohnerschaft sind Veranstaltungen, die ruhestörend nachbarschaftliche Belange berühren, nicht geplant. Die Gesamtzahl der gleichzeitigen Nutzer / Besucher des Gebäudes wird auf 150 Personen begrenzt (100 Personen im EG, 40 Personen im OG, 10 Personen im DG). Damit unterliegt die geplante Nutzung nicht den Anforderungen der BbgVStättV.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-08.
Auftragsbekanntmachung (2021-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: JägVgV_1/21
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt, das ehemalige Gemeindehaus der evangelischen Auferstehungsgemeinde (Auferstehungskirche), im Jägerstieg 2, 14532 Kleinmachnow, denkmalgerechte zu sanieren und es zu einem kulturellen Veranstaltungshaus umzubauen.
Das Gebäude wurde 1930 errichtet und 1955 um den Kirchensaal und den Glockenturm erweitert. Eine Teilmodernisierung fand nach 1992 statt. 2010 wurde die Gaszentralheizung erneuert. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Lan-des Brandenburg im Abschnitt D, übrige Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale), unter der ID 09190832 eingetragen.
Die bis 2018 als kirchliche Einrichtung genutzte bauliche Anlage dient gegenwärtig auf der Grundlage einer befristeten Baugenehmigung im Erd- und im Obergeschoss als kulturelle Begegnungsstätte.
Zukünftig ist die sozialkulturelle Nutzung des gesamten Gebäudes als Museum und für diverse Veranstaltungen als Multifunktions- und Vereinsgebäude vorgesehen.
Als Nutzerkreis kommen hier vor allem in Kleinmachnow ansässige Vereine in Betracht (z.B. der Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e.V., die Museumsinitiative Kleinmachnow, die AG Stolpersteine oder ein ggf. noch einzurichtendes Museum) sowie diverse Nut-er aus der Gemeinde Kleinmachnow.
Zielgruppe der Veranstaltungen sind interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Ge-mein-de Kleinmachnow und selbstverständlich auch des Umlandes.
Als regelmäßige Nutzungszeit ist im Moment der Zeitraum täglich von 08.00 - 22.00 Uhr vorgesehen, wobei die Nutzung für konkrete Veranstaltungen eher in den Abendstunden und am Wochenende im Focus steht.
Mit Blick auf die umliegende Anwohnerschaft sind Veranstaltungen, die ruhestörend nachbarschaftliche Belange berühren, nicht geplant.
Die Gesamtzahl der gleichzeitigen Nutzer / Besucher des Gebäudes wird auf 150 Personen begrenzt (100 Personen im EG, 40 Personen im OG, 10 Personen im DG).
Damit unterliegt die geplante Nutzung nicht den Anforderungen der BbgVStättV.
Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt, das ehemalige Gemeindehaus der evangelischen Auferstehungsgemeinde (Auferstehungskirche), im Jägerstieg 2, 14532 Kleinmachnow, denkmalgerechte zu sanieren und es zu einem kulturellen Veranstaltungshaus umzubauen.
Das Gebäude wurde 1930 errichtet und 1955 um den Kirchensaal und den Glockenturm erweitert. Eine Teilmodernisierung fand nach 1992 statt. 2010 wurde die Gaszentralheizung erneuert. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Lan-des Brandenburg im Abschnitt D, übrige Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale), unter der ID 09190832 eingetragen.
Die bis 2018 als kirchliche Einrichtung genutzte bauliche Anlage dient gegenwärtig auf der Grundlage einer befristeten Baugenehmigung im Erd- und im Obergeschoss als kulturelle Begegnungsstätte.
Zukünftig ist die sozialkulturelle Nutzung des gesamten Gebäudes als Museum und für diverse Veranstaltungen als Multifunktions- und Vereinsgebäude vorgesehen.
Als Nutzerkreis kommen hier vor allem in Kleinmachnow ansässige Vereine in Betracht (z.B. der Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e.V., die Museumsinitiative Kleinmachnow, die AG Stolpersteine oder ein ggf. noch einzurichtendes Museum) sowie diverse Nut-er aus der Gemeinde Kleinmachnow.
Zielgruppe der Veranstaltungen sind interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Ge-mein-de Kleinmachnow und selbstverständlich auch des Umlandes.
Als regelmäßige Nutzungszeit ist im Moment der Zeitraum täglich von 08.00 - 22.00 Uhr vorgesehen, wobei die Nutzung für konkrete Veranstaltungen eher in den Abendstunden und am Wochenende im Focus steht.
Mit Blick auf die umliegende Anwohnerschaft sind Veranstaltungen, die ruhestörend nachbarschaftliche Belange berühren, nicht geplant.
Die Gesamtzahl der gleichzeitigen Nutzer / Besucher des Gebäudes wird auf 150 Personen begrenzt (100 Personen im EG, 40 Personen im OG, 10 Personen im DG).
Damit unterliegt die geplante Nutzung nicht den Anforderungen der BbgVStättV.
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber über-prüft. Es werden bis zu vier Bewerber, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die Vergabeplattform.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Kosten für die Teilnahme werden nicht erstattet.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Zuschlagsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zu-nächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbst-verständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber über-prüft. Es werden bis zu vier Bewerber, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die Vergabeplattform.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Kosten für die Teilnahme werden nicht erstattet.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Zuschlagsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zu-nächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbst-verständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt, das ehemalige Gemeindehaus der evangelischen Auferstehungsgemeinde (Auferstehungskirche), im Jägerstieg 2, 14532 Kleinmachnow, denkmalgerechte zu sanieren und es zu einem kulturellen Veranstaltungshaus umzubauen.
Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt, das ehemalige Gemeindehaus der evangelischen Auferstehungsgemeinde (Auferstehungskirche), im Jägerstieg 2, 14532 Kleinmachnow, denkmalgerechte zu sanieren und es zu einem kulturellen Veranstaltungshaus umzubauen.
Das Gebäude wurde 1930 errichtet und 1955 um den Kirchensaal und den Glockenturm erweitert. Eine Teilmodernisierung fand nach 1992 statt. 2010 wurde die Gaszentralheizung erneuert. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Lan-des Brandenburg im Abschnitt D, übrige Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale), unter der ID 09190832 eingetragen.
Das Gebäude wurde 1930 errichtet und 1955 um den Kirchensaal und den Glockenturm erweitert. Eine Teilmodernisierung fand nach 1992 statt. 2010 wurde die Gaszentralheizung erneuert. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Lan-des Brandenburg im Abschnitt D, übrige Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale), unter der ID 09190832 eingetragen.
Die bis 2018 als kirchliche Einrichtung genutzte bauliche Anlage dient gegenwärtig auf der Grundlage einer befristeten Baugenehmigung im Erd- und im Obergeschoss als kulturelle Begegnungsstätte.
Zukünftig ist die sozialkulturelle Nutzung des gesamten Gebäudes als Museum und für diverse Veranstaltungen als Multifunktions- und Vereinsgebäude vorgesehen.
Als Nutzerkreis kommen hier vor allem in Kleinmachnow ansässige Vereine in Betracht (z.B. der Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e.V., die Museumsinitiative Kleinmachnow, die AG Stolpersteine oder ein ggf. noch einzurichtendes Museum) sowie diverse Nut-er aus der Gemeinde Kleinmachnow.
Als Nutzerkreis kommen hier vor allem in Kleinmachnow ansässige Vereine in Betracht (z.B. der Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e.V., die Museumsinitiative Kleinmachnow, die AG Stolpersteine oder ein ggf. noch einzurichtendes Museum) sowie diverse Nut-er aus der Gemeinde Kleinmachnow.
Zielgruppe der Veranstaltungen sind interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Ge-mein-de Kleinmachnow und selbstverständlich auch des Umlandes.
Als regelmäßige Nutzungszeit ist im Moment der Zeitraum täglich von 08.00 - 22.00 Uhr vorgesehen, wobei die Nutzung für konkrete Veranstaltungen eher in den Abendstunden und am Wochenende im Focus steht.
Mit Blick auf die umliegende Anwohnerschaft sind Veranstaltungen, die ruhestörend nachbarschaftliche Belange berühren, nicht geplant.
Die Gesamtzahl der gleichzeitigen Nutzer / Besucher des Gebäudes wird auf 150 Personen begrenzt (100 Personen im EG, 40 Personen im OG, 10 Personen im DG).
Damit unterliegt die geplante Nutzung nicht den Anforderungen der BbgVStättV.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen, die für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes erforderlich sind.
Diese werden im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV vergeben. Es gelten folgende Leistungsstufen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
- Stufe 2: Leistungsphasen 1 bis 7
- Stufe 3: Leistungsphasen 8
- Stufe 4: Leistungsphasen 9
Welche Leistungen konkret vom Abruf einer Leistungsstufe erfasst sind und welche Leistungen individuell und gesondert abgerufen werden müssen, ist in der Leistungsbeschreibung Teil B. näher beschrieben und im Vertrag in Teil C. der Vergabeunterlagen geregelt.
Welche Leistungen konkret vom Abruf einer Leistungsstufe erfasst sind und welche Leistungen individuell und gesondert abgerufen werden müssen, ist in der Leistungsbeschreibung Teil B. näher beschrieben und im Vertrag in Teil C. der Vergabeunterlagen geregelt.
Ausschreibungsgegenstand der hiesigen Ausschreibung sind Grundleistungen und Besondere Leistungen der folgenden HOAI-Leistungsbilder:
- Gebäudeplanung, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Verkehrsanlagenplangen, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8;
- Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9.
Ausschreibungsgegenstand der hiesigen Ausschreibung sind des Weiteren Beratungsleistungen der:
- Brandschutzplanung gemäß AHO in Leistungsphasen 1 bis 9
- Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, Leistungsphasen 1 - 8
- Raumakustik, Leistungsphasen 1 - 8
- Fördermittelberatung, Akquisition von Fördermittelprogrammen und deren Beantragung.
Beschreibung der Optionen: Soweit im Verhandlungsverfahren zulässig.
Zusätzliche Informationen:
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber über-prüft. Es werden bis zu vier Bewerber, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die Vergabeplattform.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Kosten für die Teilnahme werden nicht erstattet.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Zuschlagsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zu-nächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbst-verständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Zuschlagsmatrix, Teil B. Leistungsbeschreibung nebst Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf, Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsvordruck) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zu-nächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbst-verständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Kleinmachnow Jägerstieg 2 14532 Kleinmachnow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet;
e) Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Bauingenieur durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie. In jedem Fall ist die Bauvorlageberechtigung nachzuweisen.
e) Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Bauingenieur durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie. In jedem Fall ist die Bauvorlageberechtigung nachzuweisen.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe Langversion Auftragsbekanntmachung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B. bis D.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-10-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866179📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 199-519397 (2021-10-08)