Zusätzliche Informationen
1) Beauftragung:
Der Auftraggeber behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages unter Verwendung des Bewerbungsbogens.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante wirtschaftliche Verknüpfung vorliegt gem. § 46 Abs. 2 VgV.
4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen.
Siehe Bewerbungsbogen nebst Anlagen
5) Zuschlagskriterien — die Bewertung erfolgt anhand des Formblattes „Zuschlagskriterien“:
1. Projektorganisation/-team 20 %, davon
1.1 Darstellung der vorgesehenen Projektteam-Organisation (Projektorganigramm) zur Bewältigung der Aufgabenstellung; Vorstellung evtl. vorgesehener Nachunternehmer 5 % (0 — 5 Pkt.),
1.2 Präsentation Personaleinsatzplan 5 % (0 — 5 Pkt.),
1.3 Vorstellung der Projektmitarbeiter (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) 5 % (0 — 5 Pkt.),
1.4 Persönliche Vorstellung des Projektleiters, Präsentation der persönlichen Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen 5 % (0 — 5 Pkt.),
2. Referenzprojekt 15 %,
2.1 Darstellung eines mit dem Projekt vergleichbaren Referenzprojektes mit Darstellung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung und Lösungsfindung (Präsentation durch vor-gesehenen Projektleiter) 15 % (0 — 5 Pkt.).
3. Projektabwicklung 25 %, davon
3.1 Darstellung des Konzeptes zur Projektabwicklung (Aussagen zur qualitativen und methodischen Abwicklung) 5 % (0 — 5 Pkt.),
3.2 Vorstellung der Herangehensweise zum Projekteinstieg 5 % (0 — 5 Pkt.),
3.3 Beschreibung des geplanten Änderungsmanagements bei Abweichungen vom vorgesehenen Planungs- und Bauablauf und der vorgesehenen Maßnahmen zum Risikomanagement 7,5 % (0 — 5 Pkt.),
3.4 Beschreibung der Maßnahmen zur Einhaltung von Qualität, Kosten und Terminen 7,5 % (0 — 5 Pkt.).
4. Vergütung 40 %, davon
4.1 Wertung des Honorarangebotspreises inklusive Nebenkosten 35 % (0 — 5 Pkt.),
4.2 Stundensätze 5 % (0 — 5 Pkt.)
Berechnung erreichter Punkte = Honorarangebot günstigster Bieter inkl. Nebenkosten ÷ zu bewertendes Honorarangebot inkl. Nebenkosten × Maximalpunktzahl (5 Punkte); es werden sämtliche Nachkommastellen berücksichtigt.
Bewertung der Stundensätze: Bewertung im folgenden Verhältnis:
Auftragnehmer/Büroinhaber/Geschäftsführer 30 %,
Projektleiter/Projektingenieur 50 %,
Sonstiger Projektbearbeiter /Mitarbeiter (techn. Personal) 20 %
Ermittlungsbeispiel:
Auftragnehmer/Büroinhaber/Geschäftsführer 117,00 EUR x 30 %,
Projektleiter/Projektingenieur 82,00 EUR x 50 %,
Sonstiger Projektbearbeiter /Mitarbeiter (techn. Personal) 61,00 EUR x 20 % = Verhältniswert: 88,30 EUR
<=65,00 EUR im benannten Verhältnis 5,00 Punkte
>65,00 bis <=70,00 EUR im benannten Verhältnis 4,50 Punkte
>70,00 bis <=75,00 EUR im benannten Verhältnis 4,00 Punkte
>75,00 bis <=80,00 EUR im benannten Verhältnis 3,50 Punkte
>80,00 bis <=88,00 EUR im benannten Verhältnis 3,00 Punkte
>88,00 bis <=95,00 EUR im benannten Verhältnis 2,50 Punkte
>95,00 bis <=100,00 EUR im benannten Verhältnis 2,00 Punkte
>100,00 bis <=105,00 EUR im benannten Verhältnis 1,50 Punkte
>105,00 bis <=110,00 EUR im benannten Verhältnis 1,00 Punkte
>110,00 bis <=115,00 EUR im benannten Verhältnis 0,50 Punkte
>115,00 EUR im benannten Verhältnis 0,00 Punkte
Die Jury bewertet im Konsens. Es werden nur glatte Punkte für die Abschnitte 1 bis 3 vergeben.
Punktebewertung:
Sehr gut = 5 Punkte / gut = 4 Punkte / befriedigend = 3 Punkte / ausreichend = 2 Punkte / ungenügend = 1 Punkt / mangelhaft bzw. keine Angaben = 0 Punkte.