Planungsleistungen für die Erarbeitung B-Plan Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 4“, 12. Änderung des FNP Spremberg sowie weitere Fachplanungen und Gutachten
Das Planungsziel ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 4“ und die Anpassung des Flächennutzungsplans an die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 112.
Es handelt sich um die Erweiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe mit einer ungefähren Gesamtfläche von 76 ha.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt als Deckblatt, d.h. in der Planzeichnung und Begründung wird nur der Änderungsbereich und der evtl. damit verbundene externe Ausgleichsbereich betrachtet. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Größe des Vorhabens nach Nr. 18.5.1 der Anlage 1 zur Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Da ein Bebauungsplanverfahren im Sinne des § 2 Abs. 6 Nr. 3 UVPG durchgeführt wird, erfolgt die UVP gem. § 50 UVPG im Rahmen der Umweltprüfung (UP) im Bauleitplanverfahren. Die hier durchzuführende UP ist umfangreicher auszuführen als in einem normalen Bauleitplanverfahren. Es sind weitreichendere Untersuchungen durchzuführen, sodass hierfür auch mehrere Fachgutachten erforderlich sind.
Die UVP wird als Fachgutachten Bestandteil des Umweltberichtes, welcher aus der Umweltprüfung resultiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-30.
Auftragsbekanntmachung (2021-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Referenznummer: ASG - 03 - 2021
Kurze Beschreibung:
“Das Planungsziel ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 4“ und die Anpassung des...”
Kurze Beschreibung
Das Planungsziel ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 4“ und die Anpassung des Flächennutzungsplans an die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 112.