Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.) kein vorliegender Ausschlussgrund nach GWB §§ 123, 124
2.) Erfüllung der Mindeststandards aus Anforderungen 1-5
3.) Höhe der erreichten Punktzahl bei den Referenzen
zu 1.)
Die Ausschlussgründe werden über die Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärung zur Eignung geprüft.
Ziffer 8 der Eigenerklärung zur Eignung ist nicht auszufüllen!
Zu 2.)
Mindeststandard Anforderung 1:
Der Verantwortliche für die Planungsleistungen der Stufe I Vorplanung/ Gestaltungsvarianten muss die Berufsbezeichnung Architekt tragen dürfen (vgl. § 75 VgV) oder berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Mindeststandard Anforderung 2:
Der verantwortliche Projektleiter der Gesamtmaßnahme muss mindestens einen Abschluss als Bauingenieur (vgl. § 75 VgV) Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar nachweisen.
Mindeststandard Anforderung 3:
Der Bewerber bzw. Verantwortliche für die Planung der Verkehrsanlage Bahn muss die Präqualifizierung der Deutschen Bahn (PQ-Bahn) für Fahrbahn, KIB und LST und die Bauvorlageberechtigung der Deutschen Bahn (PQ-Bahn) für Fahrbahn, KIB und LST nachweisen.
Mindeststandard Anforderung 4:
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 3,0 Mio Euro für Personenschäden und mindestens 5,0 Mio Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Mindeststandard Anforderung 5:
Der gemittelte Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 1.895.000, - Euro netto betragen. Als „Unternehmen“ gelten auch Bietergemeinschaften, sofern sich deren Umsatz auf konstruktive Ingenieurtätigkeiten in der Objektplanung beziehen (keine Architektenleistungen).
zu 3.)
Als Beleg für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden geeignete Referenzen gefordert.
Auswahlkriterium
A- Fachspezifische Kenntnisse bzw. technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV anhand von Referenzen für
Eisenbahnbrücken, Gewichtung 50%
B- Fachspezifische Kenntnisse bzw. technische und berufliche
Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV anhand von Referenzen für
Straßenbrücken, Gewichtung 50%
Die Referenzen müssen mind. folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers
- Beschreibung des jeweiligen Referenzauftrages, die anrechenbaren Kosten, die erbrachten Leistungs-
phasen, die Honorarzone und den Leistungszeitraum
Die fachspezifischen Kenntnisse sind jeweils für A und B anhand von mindestens 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren nachzuweisen
A- Vergleichbare Leistungen für die Eisenbahnbrücke sind:
Eisenbahnüberführungen mit mindestens 35 m Spannweite (Ein- oder Mehrfeldbrücke, bei Mehrfeld-brücke mind. 35 m Spannweite pro Feld) oder andere Gleisbauwerke mit folgenden Anforderungen:
- Unterbauten aus Beton, Stahlbeton und/ oder Stahl
- Überbau aus Stahl und/ oder Stahlverbund
- Belastung für Lastmodell 71 nach DIN EN 1991-2
- Verkehrsanlage Bahn für eine Gleisanlage der DB Netz AG oder eines anderen Eisenbahnunternehmens.
- mindestens Leistungen der Lph 3-6 für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Einstufung des Objektes mit mindestens Honorarzone III
- anrechenbare Kosten jedes einzelnen Referenzobjektes mind 2,0 Mio Euro netto
Die referenzbezogene Punktevergabe erfolgt entsprechend der folgenden Kriterien:
a) Eisenbahnüberführung für ein eingleisiges Nebengleis (elektrifiziert/ nicht elektrifiziert)
b) Verkehrsanlage Bahn inkl. PZB (punktförmige Zugbeeinflussung) und Vorfeld eines technisch gesicherten BÜs, mit Anwendung der Richtlinien der DB-Netz AG
c) Streckenkategorie: P5 Personen/ F3 Güter (Abweichung max. eine Kategoriestufe)
d) Streckenklasse: CE 20 t 8,0 t/m (Abweichung von max. 20%)
e) Eisenbahnüberführung über eine Wasserstraße
B - Vergleichbare Leistungen für die Straßenbrücke sind:
Brückenbauwerke mit mindestens 35 m Spannweite (Ein- oder Mehrfeldbrücke, bei Mehrfeldbrücke mind. 35 m Spannweite pro Feld), sowie andere Objekte aus der Objektliste Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 Gruppe 6 - konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, ausgenommen sind Lärmschutzwälle. Ebenso können Gebäude/ Bauwerke (Industrie- und Gewerbebau) mit freitragenden Bauteilen und einer Spannweite von mindestens 35 m als vergleichbar angesehen werden.
- mindestens Leistungen der Lph 2-3 und 5-6 für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- Einstufung des Objektes mit mindestens Honorarzone III
- anrechenbare Kosten jedes einzelnen Referenzobjektes mind 5,0 Mio Euro netto
Die referenzbezogene Punktevergabe erfolgt entsprechend der folgenden Kriterien:
a) Brückenbauwerk für eine Straßenbrücke mit mindestens 2 Fahrstreifen
b) Überbau des Brückenbauwerkes oder freitragendes Bauteil aus Stahl oder Stahlverbund
c) Errichtung des Brückenbauwerkes im innerstädtischen Bereich und/ oder unter beengten Verhältnissen mit hohem Verkehrsaufkommen (> 15.000 Kfz/ 24 h)
d) Brückenbauwerk oder freitragendes Bauteil über eine Wasserstraße
e) Für die Baumaßnahme wurde eine Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke für die Dauer der Bauzeit eingerichtet
Die Referenzen für A und B werden jeweils wie folgt bewertet:
- 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: erfüllt 5 Anforderungen
- 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: erfüllt 4 Anforderungen
- 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: erfüllt 3 Anforderungen
- 2 Punkt, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: erfüllt 2 Anforderungen
- 1 Punkte, Kriterium noch erfüllt: erfüllt eine Anforderung
- 0 Punkte, Kriterium nicht erfüllt: erfüllt keine Anforderung