Planungsleistungen für die Errichtung eines Vereinshauses

Gemeinde Leutersdorf

Für den Neubau eines Vereinshauses in Leutersdorf sollen folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben werden:
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, Freiflächengestaltung gemäß § 39 HOAI, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept, Vermessungsleistungen sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS gemäß § 55 HOAI.
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen, vorerst wird die Leistungsphase 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt (Zieltermin: 16.7.2021). Nach Vorliegen der Baugenehmigung und des positiven Zuwendungsbescheides sollen die weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Ein Rechtanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Mit einer Weiterbeauftragung ist im August 2021 zu rechnen. Die Planungsleistungen sind dann sofort fortzusetzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-26 Auftragsbekanntmachung
2021-11-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VgV 01-2021
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines Vereinshauses in Leutersdorf sollen folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben werden: Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, Freiflächengestaltung gemäß § 39 HOAI, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept, Vermessungsleistungen sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS gemäß § 55 HOAI. Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen, vorerst wird die Leistungsphase 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt (Zieltermin: 16.7.2021). Nach Vorliegen der Baugenehmigung und des positiven Zuwendungsbescheides sollen die weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Ein Rechtanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Mit einer Weiterbeauftragung ist im August 2021 zu rechnen. Die Planungsleistungen sind dann sofort fortzusetzen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Görlitz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Leutersdorf
Postanschrift: Sachsenstraße 9
Postleitzahl: 02794
Postort: Leutersdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.leutersdorf.de 🌏
E-Mail: bauwesen@gv-leutersdorf.de 📧
Telefon: +49 3586330717 📞
Fax: +49 3586330719 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2385578/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-31 📅
Datum des Beginns: 2021-05-18 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 063-160278
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Keine öffentliche Submissionsveranstaltung! Bieter werden zeitnah über die Wertung Ihres Angebotes bzw. Einladung zum Bietergespräch informiert.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines Vereinshauses in Leutersdorf sollen folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben werden:
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, Freiflächengestaltung gemäß § 39 HOAI, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept, Vermessungsleistungen sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS gemäß § 55 HOAI.
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Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen, vorerst wird die Leistungsphase 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt (Zieltermin: 16.7.2021). Nach Vorliegen der Baugenehmigung und des positiven Zuwendungsbescheides sollen die weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Ein Rechtanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Mit einer Weiterbeauftragung ist im August 2021 zu rechnen. Die Planungsleistungen sind dann sofort fortzusetzen.
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Das Vereinshaus soll den Kretscham in Spitzkunnersdorf ersetzen, der aufgrund des Zustandes: Schimmel, Schwamm, marodes Dach, unzureichende Fluchtwege und Parkplätze etc. nicht mehr genutzt werden kann und verkauft wurde. Das neue Vereinshaus soll auch mehr in die gedachte Ortsmitte rücken und so nicht nur die Veranstaltungen der Vereine in Spitzkunnersdorf (Fasching, Ausstellung Kaninchenzüchter etc.), sondern auch zahlreiche Veranstaltungen der Vereine aus Leutersdorf aufnehmen, wie z. Bsp. Tanzveranstaltungen, Ausstellung Kaninchenzüchter, Mundartauftritte. Des Weiteren soll das Vereinshaus für die jährlichen Schuleintrittsfeiern, die Seniorenweihnachtsfeier, besondere Veranstaltungen, aber auch Gemeinderatssitzung und Einwohnerversammlungen nutzbar sein. Die Lokalität kann selbstverständlich auch für überregionale Veranstaltungen angeboten werden und es ist bereits angedacht weitere Veranstaltungen für Jung und Alt zu organisieren. Zahlreiche Veranstaltungen, sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten werden in der Gemeinde durch die Vereine in ehrenamtlicher Tätigkeit organisiert. Sie prägen das dörfliche Leben, erfreuen sich aber auch über die Dorfgrenzen hinaus großer Beliebtheit und haben eine große Anziehungskraft. Der Fasching in Spitzkunnersdorf hat Tradition. Seit 1983 finden hier die jährlichen Faschingsveranstaltungen statt. Mit seinen ca. 75 Mitgliedern erfreut sich der Verein reger Beliebtheit. Von 6 bis 70 bietet er allen Altersgruppen ein Betätigungsfeld. Der Wegfall der Lokalität würde zwangsläufig das Ende des Vereines bedeuten, wie es bereits bei traditionellen Vereinen in der näheren Umgebung passiert ist (Zittau, Hörnitz, Studentenfasching Zittau). Durch den Bau des Vereinshauses kann der Erhalt des kulturellen Erbes für das Dorf, aber auch für die Region gesichert werden. Er leistet somit auch einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und der Steigerung der Lebensqualität. Über die Nutzung als Vereinshaus hinaus sind weitere Nutzungen denkbar, z. Bsp. Blutspende (zurzeit in Grundschule), DRK Lehrgänge, Ort für Firmenweiterbildungen, Lokalität für Rückkehrer Börsen, aber auch Familienfeiern.
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Die Gemeinde wünscht sich ein modernes, attraktives, zeitgemäßes und funktionelles Vereinshaus für ca. 200 Personen. Dies sollte ein- bis zweigeschossig sein. Das Raumprogramm soll kompakt sein, muss jedoch den vielfältigen Nutzungszwecken gerecht werden. Der Bau soll energetisch optimiert sein, wobei Wert auf technische Vereinfachung, nachhaltige Materialien und wirtschaftliche Bauweisen gelegt wird. Bei der Freiflächengestaltung sind die erforderlichen PKW-Stellflächen zu berücksichtigen. Das Vereinshaus soll auf einer Teilfläche des Flurstückes 1041/4 der Gemarkung Spitzkunnersdorf errichtet werden, dessen Eigentümer die Gemeinde Leutersdorf ist. Die Planungsleistungen Gebäudeplanung, Freiflächengestaltung, Tragwerksplanung, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS sowie notwendige Vermessungsleistungen sollen an einen Generalplaner übergeben werden. Dabei sollen zunächst die Lph. 1-4 und bei Bewilligung der Fördermittel die Lph. 5-7 und 8 stufenweise vergeben werden.
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Fördermittel für das Projekt wurden über die RL Sächsisches Strukturentwicklungsprogramm beantragt. Für den Bau des Vereinshauses läuft zurzeit ein B-Planverfahren. Nach Inkrafttreten des B-Planes, voraussichtlich Ende Juni `21, soll der Bauantrag gestellt werden. Der Bauantrag für den Bau des Vereinshauses ist spätestens bis 16.7.2021 zu stellen. Nach erfolgter Baugenehmigung ist angedacht im September die ersten Bauleistungen auszuschreiben, so dass im Oktober mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Die Bauzeit wird aufgrund des Winters, aber auch aufgrund anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, großzügig bis Ende Juni 2023 angesetzt.
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Beschreibung der Optionen:
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Zunächst wird die Lph. 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung inkl. notwendiger Konzepte und Nachweise zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt (Zieltermin: 16.7.2021).
Nach Erteilung der Baugenehmigung und Bewilligung der Fördermittel ist beabsichtigt die Lph. 5-7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisse wird die Lph 8 beauftragt.
Die Lph 9 wird nach Abnahme der Lph 8 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf
DEUTSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters / der Bietergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Fachrichtung Hochbau“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV berechtigt ist.
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Hinweis: Für Bieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium),
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium),
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
1 Referenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei dem die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
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Mindeststandards:
Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit des Referenzprojekts zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
— Jahr der Inbetriebnahme (ohne LP 9) ab dem 1.1.2011 und vor Einreichungsfrist dieses Angebots,
— Gebäudetyp sonstiges Hochbaugebäude, eingeordnet > = Honorarzone III gemäß HOAI 2013,
— Gesamtbaukosten netto, KG 200 – 700 > = 1,5 Mio. EUR,
— öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB,
— LPH 1-8 wurden erbracht.
Für das Referenzprojekt ist eine Projektdarstellung einzureichen, welche die o. g. genannten Mindestbedingungen zum Referenzprojekt enthält. Zusätzlich sind die Projektbezeichnung/-titel und der Auftraggeber mit Kontaktdaten anzugeben sowie Pläne und Bilder des Objekts einzureichen.
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Sind die Projektmerkmale nicht explizit in der Projektdarstellung genannt, kann der Eignungsnachweis nicht gewertet werden. Das Angebot ist dann von der weiteren Wertung auszuschließen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
g) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Angebot sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen,
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h) § 73 Abs. 3 VgV und § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen und Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
i) Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Der Name des Bieters / der Bietergemeinschaft sowie Name(n) des / der Erklärenden sind in Druckbuchstaben an der gekennzeichneten Stellen anzugeben.
Die Kriterien g)-i) sind Ausschlusskriterien.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Gemeindeverwaltung Leutersdorf
Bauamt
Zusätzliche Informationen:
Keine öffentliche Submissionsveranstaltung! Bieter werden zeitnah über die Wertung Ihres Angebotes bzw. Einladung zum Bietergespräch informiert.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkunde, Qualifikation sowie Verfügbarkeit, Kapazität und Präsenz des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Planungskonzept mit Raumprogramm
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen der Kosten- und Terminhaltung
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt, Frau Oehrling
Internetadresse: www.leutersdorf.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2385578/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Sachsen, Referat 39
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2021/S 063-160278 (2021-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines Vereinshauses in Leutersdorf sollten folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben werden: Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, Freiflächengestaltung gemäß § 39 HOAI, Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept, Vermessungsleistungen sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS gemäß § 55 HOAI. Es war beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen, vorerst sollte die Leistungsphase 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt werden(Zieltermin: 16.07.2021). Nach Vorliegen der Baugenehmigung und des positiven Zuwendungsbescheides sollten die weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Ein Rechtanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bestand nicht. Mit einer Weiterbeauftragung war im August 2021 zu rechnen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 235-619287
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 063-160278
ABl. S-Ausgabe: 235

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines Vereinshauses in Leutersdorf sollten folgende Planungsleistungen der Lph. 1-9 an einen Generalplaner vergeben werden:
Es war beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen, vorerst sollte die Leistungsphase 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt werden(Zieltermin: 16.07.2021). Nach Vorliegen der Baugenehmigung und des positiven Zuwendungsbescheides sollten die weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Ein Rechtanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bestand nicht. Mit einer Weiterbeauftragung war im August 2021 zu rechnen.
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Das Vereinshaus soll den Kretscham in Spitzkunnersdorf ersetzen, der aufgrund des Zustandes: Schimmel, Schwamm, marodes Dach, unzureichende Fluchtwege und Parkplätze etc. nicht mehr genutzt werden kann und verkauft wurde. Das neue Vereinshaus soll auch mehr in die gedachte Ortsmitte rücken und so nicht nur die Veranstaltungen der Vereine in Spitzkunnersdorf (Fasching, Ausstellung Kaninchenzüchter etc.), sondern auch zahlreiche Veranstaltungen der Vereine aus Leutersdorf aufnehmen, wie z.Bsp. Tanzveranstaltungen, Ausstellung Kaninchenzüchter, Mundartauftritte. Des Weiteren soll das Vereinshaus für die jährlichen Schuleintrittsfeiern, die Seniorenweihnachtsfeier, besondere Veranstaltungen, aber auch Gemeinderatssitzung und Einwohnerversammlungen nutzbar sein. Die Lokalität kann selbstverständlich auch für überregionale Veranstaltungen angeboten werden und es ist bereits angedacht weitere Veranstaltungen für Jung und Alt zu organisieren. Zahlreiche Veranstaltungen, sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten werden in der Gemeinde durch die Vereine in ehrenamtlicher Tätigkeit organisiert. Sie prägen das dörfliche Leben, erfreuen sich aber auch über die Dorfgrenzen hinaus großer Beliebtheit und haben eine große Anziehungskraft. Der Fasching in Spitzkunnersdorf hat Tradition. Seit 1983 finden hier die jährlichen Faschingsveranstaltungen statt. Mit seinen ca. 75 Mitgliedern erfreut sich der Verein reger Beliebtheit. Von 6 bis 70 bietet er allen Altersgruppen ein Betätigungsfeld. Der Wegfall der Lokalität würde zwangsläufig das Ende des Vereines bedeuten, wie es bereits bei traditionellen Vereinen in der näheren Umgebung passiert ist (Zittau, Hörnitz, Studentenfasching Zittau). Durch den Bau des Vereinshauses kann der Erhalt des kulturellen Erbes für das Dorf, aber auch für die Region gesichert werden. Er leistet somit auch einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und der Steigerung der Lebensqualität. Über die Nutzung als Vereinshaus hinaus sind weitere Nutzungen denkbar, z. Bsp. Blutspende (zurzeit in Grundschule), DRK Lehrgänge, Ort für Firmenweiterbildungen, Lokalität für Rückkehrer Börsen, aber auch Familienfeiern.
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Die Gemeinde wünscht sich ein modernes, attraktives, zeitgemäßes und funktionelles Vereinshaus für ca. 200 Personen. Dies sollte ein- bis zweigeschossig sein. Das Raumprogramm soll kompakt sein, muss jedoch den vielfältigen Nutzungszwecken gerecht werden. Der Bau soll energetisch optimiert sein, wobei Wert auf technische Vereinfachung, nachhaltige Materialien und wirtschaftliche Bauweisen gelegt wird. Bei der Freiflächengestaltung sind die erforderlichen PKW-Stellflächen zu berücksichtigen. Das Vereinshaus soll auf einer Teilfläche des Flurstückes 1041/4 der Gemarkung Spitzkunnersdorf errichtet werden, dessen Eigentümer die Gemeinde Leutersdorf ist. Die Planungsleistungen Gebäudeplanung, Freiflächengestaltung, Tragwerksplanung, Nachweise zur ENEV, EEWärmeG und baulichen Schallschutz, Brandschutzkonzept sowie die Fachplanungsleistungen Elektroinstallation und HLS sowie notwendige Vermessungsleistungen sollten an einen Generalplaner übergeben werden. Dabei sollten zunächst die Lph. 1-4 und bei Bewilligung der Fördermittel die Lph. 5-7 und 8 stufenweise vergeben werden.
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Für den Bau des Vereinshauses wurde bereits ein B-Plan erstellt. Der Bauantrag für den Bau des Vereinshauses sollte bis spätestens bis 16.07.2021 gestellt werden. Nach erfolgter Baugenehmigung war angedacht im September die ersten Bauleistungen auszuschreiben, so dass im Oktober mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte. Die Bauzeit wurde großzügig bis Ende Juni 2023 angesetzt.
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Beschreibung der Optionen:
Es war beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Zunächst sollte die Lph. 1-4 der Objekt- und Tragwerksplanung inkl. notwendiger Konzepte und Nachweise zur Erstellung einer prüfbaren Genehmigungsplanung beauftragt werden (Zieltermin: 16.07.2021).
Nach Erteilung der Baugenehmigung und Bewilligung der Fördermittel war beabsichtigt die Lph. 5-7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisse sollte die Lph 8 beauftragt werden.
Die Lph 9 sollte nach Abnahme der Lph 8 beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bestand nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leutersdorf OT Spitzkunnersdorf, DE

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen der Kosten- und Termineinhaltung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Braustraße, 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2021/S 235-619287 (2021-11-30)