Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nicht genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen.
Erfüllen mehrere Bewerber als die festgelegte Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123, 124 GWB vorliegen: Gewichtung: k/o Kriterium,
2. Erklärung, dass keine Freiheits-/Geldstrafe gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen: Gewichtung: k/o Kriterium,
3. Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt/in oder bauvorlageberechtigte/r Ingenieur/in nach Architekten- und Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36/EG, geändert durch RL 2013/55/EU: Gewichtung: k/o Kriterium,
4. Der „spezifische“ Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Ø 3 Jahre) beträgt mindestens 300 000 EUR (Summe Bewerbergemeinschaft / Bewerber inkl. Nachunternehmer): Gewichtung: k/o Kriterium,
5. Nachweis bzw. Erklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR gegeben ist: Gewichtung: k/o Kriterium,
6. Anzahl der Referenzen mit vergleichbaren Forderungen an die Planungsleistung innerhalb der letzten 10 Jahre, die Baumaßnahmen müssen eine Größenordnung von mindestens 1 500 000 EUR netto KG 300+KG 400 aufgewiesen haben (Formblatt 4.3.1.1 Referenzliste), min. 1 Referenz 1 Punkt, min. 3 Referenzen 2 Punkte, min. 5 Referenzen 3 Punkte: max. 3 Punkte, Gewichtung 10 %,
7. detailliert vorgestellte Referenz mit vergleichbaren Anforderungen, die Baumaßnahme muss eine Größenordnung von mindestens 1 500 000 EUR netto KG 300+KG 400 aufgewiesen haben (Formblatt 4.3.1.2 Formblatt vorgestellte Referenz inkl. Erläuterungsblatt und Referenzbescheinigung).
Unterkriterien sind
7a) vergleichbare Größe: mehr als 3 000 000 EUR netto für KG 300+400 2 Punkte, ab 1 500 000 EUR bis 3 000 000 EUR netto für KG 300+400 1 Punkt
7b) vergleichbare Bauaufgabe: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Schul- oder Hortgebäude oder ein vergleichbares Gesellschaftsgebäude + 1 Punkt, Am Referenzobjekt wurden sowohl Neubau- als auch Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. + 1 Punkt, Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um ein Projekt, bei dem ein unterbrechungsfreier Schulbetrieb gewährleistet wurde + 1 Punkt, die Planungsleistungen erfolgten im Auftrag einer öffentlichen Verwaltung + 0,5 Punkte, die Baumaßnahme wurde mit Fördermitteln finanziert + 0,5 Punkte
7c) vergleichbares Leistungsbild: Die Leistungsphasen 2-5 § 34 HOAI wurden erbracht +1 Punkt, Die Leistungsphasen 2-9 § 34 HOAI wurden erbracht + 1 Punkt
7d) Referenzschreiben/Referenzbestätigung: Referenzschreiben/Referenzbestätigung liegt vor +1 Punkt, konkrete positive Aussage zu Qualität, Termintreue und Kosteneinhaltung +1 Punkt Wertung erfolgt folgendermaßen:
Mindestens in einem Unterkriterium konnte kein Punkt vergeben werden: 0 Punkte für jedes Unterkriterium 7a-7d wurde genau ein Punkt erzielt: 1 Punkt für jedes Unterkriterium 7a-7d mindestens ein Punkt und teilweise mehr erzielt, aber nicht die volle Punktzahl: 2 Punkte volle Punktzahl: 3 Punkte max. 3 Punkte, Gewichtung 40 %,
8. Technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Formblatt 4.3.2 Technische Fachkräfte inkl. Datenschutzerklärung), 1-2 Architekten/In / Ingenieur/In 1 Punkt, ≥ 3 Architekten/In / Ingenieur/In 2 Punkte, 1 Arch./ Ing. ≥ 6 Jahre Berufserfahrung + 1 Punkt, 2 Arch./ Ing. ≥ 6 Jahre Berufserfahrung + 2 Punkte, max. 4 Punkte, Gewichtung 20 %,
9. Erklärung über die jährliche Beschäftigtenzahl/Zahl der Führungskräfte (Ø 3 Jahre). Bewertet wird die Gesamtzahl auch bei Bewerbergemeinschaften, < 4 Beschäftigte inkl. Führungskräfte 1 Punkt, < 6 Beschäftigte inkl. Führungskräfte 2 Punkte, ≥ 6 Beschäftigte inkl. Führungskräfte 3 Punkte, max. 3 Punkte, Gewichtung 10 %,
10. Erklärung zum Beginn der Leistungserbringung, Bewerber kann nicht sofort beginnen 0 Punkte, Bewerber kann sofort beginnen 2 Punkte Gewichtung 20 %.