Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die notwendigen Angaben sind dem Formblatt 133/333b-L/F V2.0 Eigenerklärung Eignung EU (Stand 11/2020) zu entnehmen, Punkt 9. Das Formblatt ist Bestandteil der Teilnahmeunterlagen und kann verwendet werden.
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 Jahren – (Zeitraum: 2011-2020) Wichtung 70 %
Es ist sicherzustellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderliche Eignung verfügen, um die kontinuierliche und erfolgreiche Abwicklung des Gesamtvertrags auf fachlicher Ebene gewährleisten können. Die Eignung hierzu wird über die Bearbeitung vergleichbarer Projekte (Referenzen) nachgewiesen, die bestmöglich in ähnlicher Größenordnung bei fachlich vergleichbarer Leistung erfolgte. Aufgrund der zu um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen erfolgt eine Abfrage zu Referenzen für o.g. vergleichbare Leistungen im Zeitraum 2011 bis 2020.
Aus den Referenzen soll die Eignung des Bewerbers (der beschriebenen Leistungen) mit vergleichbaren Projekten, Größenordnungen und Leistungsbereichen ersichtlich werden. Als vergleichbar gelten Bauwerke gemäß o.g. Definition vergleichbarer Leistungen.
Es werden die in den letztens höchstens 10 Jahren erbrachten Leistungen in Anzahl und Qualität der Referenzen bewertet. Die vergleichbaren Referenzprojekte sind mit folgenden Angaben einzureichen:
— Umfang der beauftragten Leistungen,
— Art der technischen Maßnahme,
— Auftraggeber und Ansprechpartner,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— projektspezifische Kriterien,
— Ausweis der Nachunternehmerleistungen,
— Bescheinigungen der öffentlichen oder/und privaten Auftraggeber (bei privaten Auftraggebern reicht eine einfache Erklärung aus).
Referenzen:
Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen.
Eine Referenz wird hierbei gezählt, wenn das Eignungskriterium mit mindestens einem Punkt bewertet werden kann. Werden nur 2 Referenzen vorgelegt führt dies zum Ausschluss.
Mindestanforderung:
Falls keine Referenz vorgelegt wird führt das zum Ausschluss eines Bieters.
Zeitraum:
Der zu berücksichtigende Referenzzeitraum wird auf 10 Jahre (2011-2020) festgelegt, um eine ausreichende Anzahl an Projekten in die Betrachtung und Bewertung mit einfließen lassen zu können bzw. damit überhaupt relevante Referenzen existieren. Im Bereich des Wasserbaus und speziell bei der öffentlichen Verwaltung ergeben sich in der Regel längere Laufzeiten der Projekte, so dass bei einem reduzierten Zeitraum von z. B. lediglich 3 Jahren keine ausreichende Anzahl an Referenzprojekten zu erwarten ist.
Bepunktung und Mittelwertbildung
Vorliegende wertbare Referenzen werden entsprechend des jeweiligen Bewertungsmaßstabs bepunktet und anschließend der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen gebildet. Liegen mehr als 3 Referenzen vor, erfolgt eine Bepunktung aller wertbarer Referenzen mit anschließender Mittelwertbildung.
— 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt:
Wehranlage, Schleuse oder Schiffshebewerk: Zuordnung zur Honorarzone (Objektplanung, Tragwerksplanung, TA) gemäß HOAI: III oder höher,
— 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt:
Sonstige konstruktive Wasserbauwerke: Zuordnung zur Honorarzone (Objektplanung, Tragwerksplanung, TA) gemäß HOAI: III oder höher,
— 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt:
Wehranlage oder Schleuse: Zuordnung zur Honorarzone (Objektplanung, Tragwerksplanung, TA) gemäß HOAI: II,
— 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt:
Sonstige konstruktive Wasserbauwerke: Zuordnung zur Honorarzone (Objektplanung, Tragwerksplanung, TA) gemäß HOAI: II,
— 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt:
Konstruktive Wasserbauwerke: Zuordnung zur Honorarzone (Objektplanung, Tragwerksplanung, TA) gemäß HOAI: I,
— 0 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt:
Kein sonstiges Wasserbauwerk/keine Referenz vergleichbarer Bauwerke.