Fragen sind über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an
planungsleistungen@neustadt.eu zu stellen. Fragen werden bis zum 22.3.2021 angenommen. Die Interessenten werden darauf hingewiesen, dass alle verfahrensbedeutsamen Informationen einschließlich etwaiger Änderungen/Ergänzungen ebenfalls nur unter
www.auftragsboerse.de bereitgestellt werden. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren, d. h. Bieterinformationen sowie Änderungen eigenständig zu verfolgen (Holschuld).
Bieter haben zwingend das Angebotsschreiben und die Anlagen 01 bis 09 sowie die geforderten Referenzen, den Nachweis der Berufshaftpflicht vorzulegen (siehe auch Anlage Verzeichnis der im Verfahren vorzulegenden Unterlagen).
Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 2013 (HOAI 2013). Kenntnisse zur HOAI 2013 sind sich ggf. anzueignen. Anzubieten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest (Ziffer 1) als auch die optional (Ziffer 2) zu beauftragenden Leistungen.
1. Der Auftraggeber beauftragt fest nur folgende Leistungen:
a) Die Leistungsphasen 1 und 2 (Freianlagen, Ingenieurbauwerke Wasserbau und Verkehrsanlagen).
2. Lediglich optional beauftragt werden folgende Leistungen:
a) Leistungsphasen 3 und 4 (Freianlagen, Ingenieurbauwerke Wasserbau und Verkehrsanlagen),
b) Leistungsphasen 5 bis 9 (Freianlagen, Ingenieurbauwerke Wasserbau und Verkehrsanlagen),
c) Tragwerksplanung (komplett).
Details sind dem Honorarformblatt zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen i. S. d. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig:
— Der Antrag auf Fördermittel aus dem Topf „Aktion blau plus“ wird positiv beschieden,
— es liegt ein entsprechender Beschluss der kommunalen Gremien vor,
— die Finanzierung ist gesichert.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Ein solcher Anspruch besteht auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Option erfüllt sind.
Für die wasserrechtliche Genehmigung der Maßnahme für den Bereich zwischen Landwehrstraße und Branchweilerhofstraße (K20) sind weitere notwendige Bausteine wie
— Hydraulischer Nachweis,
— Landespflegerischer Begleitplan,
— Standortbezogene Prüfung des Einzelfalls gemäß UVPG,
— Artenschutzrechtliches Gutachten anzubieten.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 VgV).