Planungsleistungen HKLS (Anlagengruppe 1, 2, 3 und 7) für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, HKLS (Anlagengruppe 1, 2, 3 und 7 [ohne Medizintechnik]) für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-08.
Auftragsbekanntmachung (2021-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2021-38
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, HKLS (Anlagengruppe 1, 2, 3 und 7 [ohne Medizintechnik]) für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, HKLS (Anlagengruppe 1, 2, 3 und 7 [ohne Medizintechnik]) für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bergstraße🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-13 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 199-519599
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das...”
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von
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Quelle: OJS 2021/S 199-519599 (2021-10-08)