Die Regional-S-Bahnen sollen mit Fahrzeugen mit einer Einstiegshöhe von 96 cm fahren. Um den Halt der Regional-S-Bahnen an allen Stationen zu ermöglichen, ist an mehreren Stationen eine Anpassung der Bahnsteige erforderlich. An den betroffenen Bahnsteigen wird die festgelegte Zielbahnsteighöhe (76 cm bzw. 96 cm) sowie die festgelegte Zielbahnsteiglänge hergestellt. Alle Bahnsteige, die ausschließlich von Regional-S-Bahnen bedient werden, sollen auf 96 cm ausgebaut werden, um einen stufenfreien Einstieg in diese Züge zu gewährleisten. Alle Bahnsteige, die im Mischverkehr (Regional- und S-Bahn-Verkehr) bedient werden, erhalten eine Bahnsteighöhe von 76 cm. Die betroffenen Stationen werden barrierefrei gemäß Ausstattungskatalog und Regelwerk der DB Station & Service AG gestaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 20FEI47856
Kurze Beschreibung:
Die Regional-S-Bahnen sollen mit Fahrzeugen mit einer Einstiegshöhe von 96 cm fahren. Um den Halt der Regional-S-Bahnen an allen Stationen zu ermöglichen, ist an mehreren Stationen eine Anpassung der Bahnsteige erforderlich. An den betroffenen Bahnsteigen wird die festgelegte Zielbahnsteighöhe (76 cm bzw. 96 cm) sowie die festgelegte Zielbahnsteiglänge hergestellt. Alle Bahnsteige, die ausschließlich von Regional-S-Bahnen bedient werden, sollen auf 96 cm ausgebaut werden, um einen stufenfreien Einstieg in diese Züge zu gewährleisten. Alle Bahnsteige, die im Mischverkehr (Regional- und S-Bahn-Verkehr) bedient werden, erhalten eine Bahnsteighöhe von 76 cm. Die betroffenen Stationen werden barrierefrei gemäß Ausstattungskatalog und Regelwerk der DB Station & Service AG gestaltet.
Die Regional-S-Bahnen sollen mit Fahrzeugen mit einer Einstiegshöhe von 96 cm fahren. Um den Halt der Regional-S-Bahnen an allen Stationen zu ermöglichen, ist an mehreren Stationen eine Anpassung der Bahnsteige erforderlich. An den betroffenen Bahnsteigen wird die festgelegte Zielbahnsteighöhe (76 cm bzw. 96 cm) sowie die festgelegte Zielbahnsteiglänge hergestellt. Alle Bahnsteige, die ausschließlich von Regional-S-Bahnen bedient werden, sollen auf 96 cm ausgebaut werden, um einen stufenfreien Einstieg in diese Züge zu gewährleisten. Alle Bahnsteige, die im Mischverkehr (Regional- und S-Bahn-Verkehr) bedient werden, erhalten eine Bahnsteighöhe von 76 cm. Die betroffenen Stationen werden barrierefrei gemäß Ausstattungskatalog und Regelwerk der DB Station & Service AG gestaltet.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-31 📅
Datum des Beginns: 2021-07-16 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 063-161304
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Linie S21X – Stationen Landshut, Gündelkofen, Bruckberg, Freising, Marzling und Langenbach
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst die Stationen Landshut, Gündelkofen, Bruckberg, Freising, Marzling und Langenbach der Linie S21X.
Folgende Leistungsbilder in den Leistungsphasen (Lph) 1-2 sind betroffen:
— Objektplanung Verkehrsanlage,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (nur Lph 2),
— Fachplanung Technische Ausrüstung.
Angaben zu den optionalen Leistungen unter II.2.11).
Beschreibung der Verlängerungen: Bei Beauftragung der optionalen Leistung.
Beschreibung der Optionen:
Folgende Leistungsbilder in den Leistungsphasen (Lph) 3-4 und Lph 6-7 sind betroffen:
— Objektplanung Verkehrsanlage,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (nur Lph 3-4 und Lph 6),
— Fachplanung Technische Ausrüstung.
Zusätzliche Informationen:
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren. Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Bezeichnung des Loses: Linie S23X – Stationen Mammendorf, Haspelmoor, Althegnenberg und Augsburg-Oberhausen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst die Stationen Mammendorf, Haspelmoor, Althegnenberg und Augsburg-Oberhausen der Linie S23X.
Bezeichnung des Loses: Linie S24X – Stationen Geltendorf und Buchloe
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Das Los 3 umfasst die Stationen Geltendorf und Buchloe der Linie S24X.
Beschreibung der Optionen:
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (nur Lph 3-4 und Lph 6).
— Fachplanung Technische Ausrüstung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen,
— die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden,
— Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
— Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
— Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden. Sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch der genannten Mitarbeiter ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
— Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung (Abschnitt III.1.3) herangezogen werden. Sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch der genannten Mitarbeiter ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
— Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 20FEI49311 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden
Alle geforderten Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag des Auftragnehmers zu entnehmen und zwingend vorzulegen. Der Teilnahmeantrag 20FEI49311 muss nach kostenloser Registrierung auf dem Vergabeportal der DB AG unter https:\\bieterportal.noncd.db.de/portal/ heruntergeladen werden. Nur diese Informationen werden
Für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass er sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass er sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung, dass wir in den genannten Fachbereichen mindestens untenstehende Anzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigt haben (nach Berufsgruppen gegliedert).
Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten Fachbereichen je Los:
— Die Erbringung der Leistungen für die oben genannten Lose 1-3 ist nicht in Personalunion möglich. Die geforderte Mindestanzahl an Mitarbeitern ist je Los sowie je
Fachbereich einzuhalten. Der mehrfache Einsatz eines Mitarbeiters für mehrere Lose sowie Fachbereiche zur Erreichung der Mindestanzahl ist unzulässig.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß den Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
— Planung Verkehrsanlage – Bahnsteige (Notwendig für alle Lose),
— Planung Ingenieurbauwerke – Personenunter- u. Personenüberführungen (Notwendig für Los 1 und Los 2).
Planung elektrotechnische Anlagen:
— Warengruppe (Produkte/Leistungen) – Planung von elektrischen Energieanlagen (Notwendig für alle Lose).
Planung Oberleitungsanlagen:
— Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage (Notwendig für alle Lose).
Für die Auftragserteilung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-05-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-13 📅
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Keine:
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden,
— für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: vorgesehenen Projektleiter
Allgemeine Hinweise:
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
— Angaben zum vorgesehenen Projektleiter - Qualifikationsanforderung:
1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter-Planung bei Projekten des schienengebundenen Eisenbahnverkehrs als Nachweis ist ein Lebenslauf einzureichen
— Referenzen zum vorgesehenen Projektleiter:
3 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter-Planung tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen des schienengebundenen Eisenbahnverkehrs für Verkehrsstationen/ Bahnhöfe in den Lph 2 bis 4
— ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig,
— der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor,
— bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig,
— bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 063-161304 (2021-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 Linie S21X – Stationen Landshut, Gündelkofen, Bruckberg, Freising, Marzling und Langenbach
Kurze Beschreibung:
— Los 1 Linie S21X – Stationen Landshut, Gündelkofen, Bruckberg, Freising, Marzling und Langenbach.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Linie S23X – Stationen Mammendorf, Haspelmoor, Althegnenberg und Augsburg-Oberhausen
Kurze Beschreibung:
— Los 2 Linie S23X – Stationen Mammendorf, Haspelmoor, Althegnenberg und Augsburg-Oberhausen.
Bezeichnung des Loses: — Los 3 Linie S24X – Stationen Geltendorf und Buchloe
Kurze Beschreibung: Los 3 Linie S24X – Stationen Geltendorf und Buchloe.
Beschreibung der Optionen:
— Objektplanung Verkehrsanlage
— Objektplanung Ingenieurbauwerke
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (nur Lph 3-4 und Lph 6)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Name: Arcadis Germany GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 142-379004 (2021-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Projekt Bahnsteigertüchtigung „Regional-SBahn München“, Lose 1-3
Referenznummer: 20FEI47856
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: e5f09aeb-080d-41ed-8c66-4b66b9a200e5
Titel: Los 3 Linie S24X – Stationen Geltendorf und Buchloe
Beschreibung der Beschaffung: Los 3 Linie S24X – Stationen Geltendorf und Buchloe
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-23 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 80335
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Arcadis Germany GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 13 360 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021739426 - Los: 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arcadis Germany GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 06af5e94-c7fb-4865-ac7b-50372484ba32
Postanschrift: Europaplatz 3
Postleitzahl: 64293
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 30616916341📞
Fax: +49 30616916999 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-30+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Nach Übergabe des ersten Entwurfs des Vorplanungshefts ist ein neues parallel Projekt hinzugekommen, welches bei
Übergabe des Projekts noch nicht bekannt/noch nicht begonnen hatte.
Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung mit Einbezug der parallel Projekte. Somit
bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags durch hinzukommen einen neuen parallel Projekts unverändert.
Nach Übergabe des ersten Entwurfs des Vorplanungshefts ist ein neues parallel Projekt hinzugekommen, welches bei
Übergabe des Projekts noch nicht bekannt/noch nicht begonnen hatte.
Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung mit Einbezug der parallel Projekte. Somit
bleibt der Gesamtcharakter des Auftrags durch hinzukommen einen neuen parallel Projekts unverändert.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern Parallelprojekte in den Lph 1-2
LÄ04
Quelle: OJS 2024/S 022-065079 (2024-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-05) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 4458c753-0469-4b4e-9321-121fe5181257
Titel: Los 1 Linie S21X – Stationen Landshut, Gündelkofen, Bruckberg, Freising, Marzling und Langenbach
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 Linie S21X – Stationen Landshut, Gündelkofen, Bruckberg, Freising, Marzling und Langenbach
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021739426 - Los: 1
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-05+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
01 - Nach Übergabe des Projekts hat sich herausgestellt, dass die Trassierung angepasst werden muss. Dies war nicht Teil des
Projektauftrags, obwohl dies nach Regelwerk notwendig ist. Um den werkerfolg zu gewährleitsen muss diese Leistung zusätzlich
vom Planer erbracht werden. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der
Erstellung der Trassierung. Aus diesem Grund ist es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sich nur ein
kleiner Teild er Leistung sich ändert.Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht
klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
01 - Nach Übergabe des Projekts hat sich herausgestellt, dass die Trassierung angepasst werden muss. Dies war nicht Teil des
Projektauftrags, obwohl dies nach Regelwerk notwendig ist. Um den werkerfolg zu gewährleitsen muss diese Leistung zusätzlich
vom Planer erbracht werden. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der
Erstellung der Trassierung. Aus diesem Grund ist es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sich nur ein
kleiner Teild er Leistung sich ändert.Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht
klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
01 - Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern Trassierung in den Lph 1-3
Quelle: OJS 2024/S 047-135836 (2024-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-05) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 4e307545-5b35-40fa-ae9a-b1f3359088ca
Titel: Los 2 Linie S23X – Stationen Mammendorf, Haspelmoor, Althegnenberg und Augsburg-Oberhausen
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 Linie S23X – Stationen Mammendorf, Haspelmoor, Althegnenberg und Augsburg-Oberhausen
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021739426 - Los: 2
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
02 - Nach Übergabe des Projekts hat sich herausgestellt, dass die Trassierung angepasst werden muss. Dies war nicht Teil des
Projektauftrags, obwohl dies nach Regelwerk notwendig ist. Um den werkerfolg zu gewährleitsen muss diese Leistung zusätzlich
vom Planer erbracht werden. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der
Erstellung der Trassierung. Aus diesem Grund ist es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sich nur ein
kleiner Teild er Leistung sich ändert.Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht
klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
02 - Nach Übergabe des Projekts hat sich herausgestellt, dass die Trassierung angepasst werden muss. Dies war nicht Teil des
Projektauftrags, obwohl dies nach Regelwerk notwendig ist. Um den werkerfolg zu gewährleitsen muss diese Leistung zusätzlich
vom Planer erbracht werden. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der
Erstellung der Trassierung. Aus diesem Grund ist es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sich nur ein
kleiner Teild er Leistung sich ändert.Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht
klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
02 - Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern Trassierung in den Lph 1-3
Quelle: OJS 2024/S 047-136127 (2024-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
05 - Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der Erstellung der Trassierung. Aus
diesem Grund wäre es wirtschaftlich nicht sinnvoll die 2 Alternative bei einem anderem Planungsbüro zu beauftragen, da somit
alle Synergyeffekte verloren gehen würden und die Grundalgenermittlung doppelt gezahlt werden müsste. Aus diesem Grund ist
es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sonst die Vergleichbarkeit der technischen Planung nicht
gegeben ist, um die zwei Alternativen verlgeichen zu können. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten
verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu
definieren sind. sowie mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da die Grundlagenermittlung bei einem neuen Planungsbüro
nochmals somit dopplet gezahlt werden müsste.
05 - Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der Erstellung der Trassierung. Aus
diesem Grund wäre es wirtschaftlich nicht sinnvoll die 2 Alternative bei einem anderem Planungsbüro zu beauftragen, da somit
alle Synergyeffekte verloren gehen würden und die Grundalgenermittlung doppelt gezahlt werden müsste. Aus diesem Grund ist
es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sonst die Vergleichbarkeit der technischen Planung nicht
gegeben ist, um die zwei Alternativen verlgeichen zu können. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten
verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu
definieren sind. sowie mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da die Grundlagenermittlung bei einem neuen Planungsbüro
nochmals somit dopplet gezahlt werden müsste.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
05 - Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern Trassierung in den Lph 1-3
Quelle: OJS 2024/S 047-136186 (2024-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
03 - Nach Übergabe des Projekts hat sich herausgestellt, dass die Trassierung angepasst werden muss. Dies war nicht Teil des
Projektauftrags, obwohl dies nach Regelwerk notwendig ist. Um den werkerfolg zu gewährleitsen muss diese Leistung zusätzlich
vom Planer erbracht werden. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der
Erstellung der Trassierung. Aus diesem Grund ist es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sich nur ein
kleiner Teild er Leistung sich ändert.Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht
klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
03 - Nach Übergabe des Projekts hat sich herausgestellt, dass die Trassierung angepasst werden muss. Dies war nicht Teil des
Projektauftrags, obwohl dies nach Regelwerk notwendig ist. Um den werkerfolg zu gewährleitsen muss diese Leistung zusätzlich
vom Planer erbracht werden. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Planung inklusive der
Erstellung der Trassierung. Aus diesem Grund ist es aus technischen Gründen nicht möglich den AN zu wechseln, da sich nur ein
kleiner Teild er Leistung sich ändert.Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht
klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
03 - Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern Trassierung in den Lph 1-3
Quelle: OJS 2024/S 047-138105 (2024-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ08 Aufgrund der geänderte Zeitschiene des Projekts, ursprünglich IBN 2028 jetzt IBN 2036, musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben erst in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins konnte vom AG nicht vorhegesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist. Der Gesamtcharakter des Auftags bleibt unverändert, weil die Leistung im Zuge der Leistungserbringung in der Lph 3 immer schon vorgesehen war.
LÄ08 Aufgrund der geänderte Zeitschiene des Projekts, ursprünglich IBN 2028 jetzt IBN 2036, musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben erst in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins konnte vom AG nicht vorhegesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist. Der Gesamtcharakter des Auftags bleibt unverändert, weil die Leistung im Zuge der Leistungserbringung in der Lph 3 immer schon vorgesehen war.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ08 Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern in den Lph 1-3
Quelle: OJS 2024/S 113-345986 (2024-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ07 Aufgrund der geänderte Zeitschiene des Projekts, ursprünglich IBN 2028 jetzt IBN 2036, musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben erst in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins konnte vom AG nicht vorhegesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist. Der Gesamtcharakter des Auftags bleibt unverändert, weil die Leistung im Zuge der Leistungserbringung in der Lph 3 immer schon vorgesehen war.
LÄ07 Aufgrund der geänderte Zeitschiene des Projekts, ursprünglich IBN 2028 jetzt IBN 2036, musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben erst in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins konnte vom AG nicht vorhegesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist. Der Gesamtcharakter des Auftags bleibt unverändert, weil die Leistung im Zuge der Leistungserbringung in der Lph 3 immer schon vorgesehen war.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ07 Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern in den Lph 1-3
Quelle: OJS 2024/S 113-346927 (2024-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ09 Aufgrund der engen Zeitschiene standen zu Beginn der Planungsleistung nicht alle nowendigen Grundlagen (Vermessung, Bodengutachten) für die Erstellung des VP-Heftes zur Verfügung. Diese konnten erst im Zuge der Erstellung der Vorplanung vom AG nachgeliefert werden, daher war teilweise eine Überarbeitung der Vorplanung notwendig. Die Überarbeitung war zur Erfüllung der ursprümglichen Vertrags notwendig. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Vorplanung. Aus der VA-Vorplanung können keine Teilbereiche an einen anderen AN vergeben werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
LÄ09 Aufgrund der engen Zeitschiene standen zu Beginn der Planungsleistung nicht alle nowendigen Grundlagen (Vermessung, Bodengutachten) für die Erstellung des VP-Heftes zur Verfügung. Diese konnten erst im Zuge der Erstellung der Vorplanung vom AG nachgeliefert werden, daher war teilweise eine Überarbeitung der Vorplanung notwendig. Die Überarbeitung war zur Erfüllung der ursprümglichen Vertrags notwendig. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Vorplanung. Aus der VA-Vorplanung können keine Teilbereiche an einen anderen AN vergeben werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ09 Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern in den Lph 1-2
Quelle: OJS 2024/S 113-346939 (2024-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ05 Aufgrund der geänderte Zeitschiene des Projekts, ursprünglich IBN 2028 jetzt IBN 2036, musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben erst in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins konnte vom AG nicht vorhegesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist. Der Gesamtcharakter des Auftags bleibt unverändert, weil die Leistung im Zuge der Leistungserbringung in der Lph 3 immer schon vorgesehen war.
LÄ05 Aufgrund der geänderte Zeitschiene des Projekts, ursprünglich IBN 2028 jetzt IBN 2036, musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben erst in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins konnte vom AG nicht vorhegesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist. Der Gesamtcharakter des Auftags bleibt unverändert, weil die Leistung im Zuge der Leistungserbringung in der Lph 3 immer schon vorgesehen war.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ05 Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern in den Lph 1-3
Quelle: OJS 2024/S 113-347283 (2024-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ10 Aufgrund der engen Zeitschiene standen zu Beginn der Planungsleistung nicht alle nowendigen Grundlagen (Vermessung, Bodengutachten) für die Erstellung des VP-Heftes zur Verfügung. Diese konnten erst im Zuge der Erstellung der Vorplanung vom AG nachgeliefert werden, daher war teilweise eine Überarbeitung der Vorplanung notwendig. Die Überarbeitung war zur Erfüllung der ursprümglichen Vertrags notwendig. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Vorplanung. Aus der VA-Vorplanung können keine Teilbereiche an einen anderen AN vergeben werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
LÄ10 Aufgrund der engen Zeitschiene standen zu Beginn der Planungsleistung nicht alle nowendigen Grundlagen (Vermessung, Bodengutachten) für die Erstellung des VP-Heftes zur Verfügung. Diese konnten erst im Zuge der Erstellung der Vorplanung vom AG nachgeliefert werden, daher war teilweise eine Überarbeitung der Vorplanung notwendig. Die Überarbeitung war zur Erfüllung der ursprümglichen Vertrags notwendig. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Vorplanung. Aus der VA-Vorplanung können keine Teilbereiche an einen anderen AN vergeben werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ10 Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern in den Lph 1-2
Quelle: OJS 2024/S 113-347360 (2024-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ 11 Aufgrund der engen Zeitschiene standen zu Beginn der Planungsleistung nicht alle nowendigen Grundlagen (Vermessung, Bodengutachten) für die Erstellung des VP-Heftes zur Verfügung. Diese konnten erst im Zuge der Erstellung der Vorplanung vom AG nachgeliefert werden, daher war teilweise eine Überarbeitung der Vorplanung notwendig. Die Überarbeitung war zur Erfüllung der ursprümglichen Vertrags notwendig. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Vorplanung. Aus der VA-Vorplanung können keine Teilbereiche an einen anderen AN vergeben werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
LÄ 11 Aufgrund der engen Zeitschiene standen zu Beginn der Planungsleistung nicht alle nowendigen Grundlagen (Vermessung, Bodengutachten) für die Erstellung des VP-Heftes zur Verfügung. Diese konnten erst im Zuge der Erstellung der Vorplanung vom AG nachgeliefert werden, daher war teilweise eine Überarbeitung der Vorplanung notwendig. Die Überarbeitung war zur Erfüllung der ursprümglichen Vertrags notwendig. Die ausgeschriebenene Leistung beinhaltet die gesamte Erstellung der Vorplanung. Aus der VA-Vorplanung können keine Teilbereiche an einen anderen AN vergeben werden. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Leistung nicht klar von der anderen Leistungen zu trennen ist und somit die Schnittstellen nicht klar zu definieren sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ11 Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional S-Bahn, in den HOAI Leistungsbildern in den Lph 1-2
Quelle: OJS 2024/S 114-350906 (2024-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-07) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-07+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
30
Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projekt wissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass er die Anpassung des BIM Modells zeit- und kostenoptimiert umsetzen kann und die Auswirkungen durch die Einarbeitung für das Projekt miniert werden. Zusätzlich müssten bei einem AN Wechsel für die Überarbeitung des BIM Modells eine Vielzahl an Daten ausgetauscht werden, dadurch würde eine neue Schnittstelle entstehen und Planungsfehler wären wahrscheinlich. Deshalb ist ein AN Wechsel aus wirtschaftlicher, technischer und zeitlicher Sicht unvorteilhaft.
Zusätzlich wäre ein AN Wechsel für die Einarbeitung der neuen IST-Trassierung mit erheblichen Zusätzkostenverbunden, weil die Dauer eines erneuten Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahrens zzgl. der Ausführung der Leistung eine unzumutbare Verzögerung im Projekt mit sich bringen würde. Der gebundene Hauptplaner müsste seine Planung unterbrechen und auf die Zulieferung der Einarbeitung der geänderten Trassierung warten, so dass eine Behinderungsanzeige des AN's wahrscheinlich wäre und es im Projekt zu einem deutlichen Terminverzug kommen würde. Zusätzlich würden durch den zeitlichen Verzug beim gebundenen Hauptplaner und beim AG-seitig erhebliche Zusatzkosten entstehen. Darüber hinaus ist eine weitere Schnittstelle zu koordinieren, was für den AG einen höhen zeitlichen Aufwand bedeutet um die erforderliche Qualität zu bekommen.
02
Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte senibiisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die KIB sowie TWP Planung für das Bahnsteigdach und den Aufzug müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem würde auch der Synergieeffekt, der bei einer einheitlichen Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen. Ein Wechsel des AN und das damit verbundene Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt mit sich bringen. Weiterhin entstehen dadurch erhebliche Zusatzkosten im Projekt, da sich der neue AN ebenfalls in das Projekt einarbeiten muss und die Planung des Bahnsteigdaches sowie des Aufzuges nur in enger Zusammenarbeit mit dem derzeitigen AN erfolgen kann. Dies bringt einen deutlich erhöhten zu entlohnenden Abstimmungsaufwand sowie das Risiko von Planungsfehlern und Wiederholungsleistungen mit sich. Wird die Planung für das Bahnsteigdach und des Aufzuges durch einen neuen AN erst nach Beendigung der Lph 1-2 erstellt, besteht zudem das Risiko, dass die bestehende Vorplanung aufgrund von Differenzen mit der Planung des neuen Bahnsteigdaches / Aufzuges erneut angepasst werden muss, was wiederum zu Zusatzkosten führt.
01
Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projekt wissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte sensibilisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die 2.Alternative müsste dieses Projekt wissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem gibt es bei der Untersuchung der beiden Alternativen viele technische Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten, in welche sich ein anderer AN ebenfalls zusätzlich einarbeiten müsste. Hierdurch würde somit der Synergieeffekt, der bei einer einheitlichen Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen. Die Dauer eines erneuten Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahrens würde eine unzumutbare Verzögerung im Projekt mit sich bringen. Hieraus entstehen Zusatzkosten für die Beschäftigung des Projektmanagements über die Dauer des Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahrens sowie der anschließend erneut zu koordinierenden und prüfenden Planung. Zudem könnte durch den Zeitraum, welchen ein Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren in Anspruch nimmt auch die Inbetriebnahme gefährdet sein, was erhebliche Auswirkungen auf den Fahrplan hätte.
30
Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projekt wissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass er die Anpassung des BIM Modells zeit- und kostenoptimiert umsetzen kann und die Auswirkungen durch die Einarbeitung für das Projekt miniert werden. Zusätzlich müssten bei einem AN Wechsel für die Überarbeitung des BIM Modells eine Vielzahl an Daten ausgetauscht werden, dadurch würde eine neue Schnittstelle entstehen und Planungsfehler wären wahrscheinlich. Deshalb ist ein AN Wechsel aus wirtschaftlicher, technischer und zeitlicher Sicht unvorteilhaft.
Zusätzlich wäre ein AN Wechsel für die Einarbeitung der neuen IST-Trassierung mit erheblichen Zusätzkostenverbunden, weil die Dauer eines erneuten Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahrens zzgl. der Ausführung der Leistung eine unzumutbare Verzögerung im Projekt mit sich bringen würde. Der gebundene Hauptplaner müsste seine Planung unterbrechen und auf die Zulieferung der Einarbeitung der geänderten Trassierung warten, so dass eine Behinderungsanzeige des AN's wahrscheinlich wäre und es im Projekt zu einem deutlichen Terminverzug kommen würde. Zusätzlich würden durch den zeitlichen Verzug beim gebundenen Hauptplaner und beim AG-seitig erhebliche Zusatzkosten entstehen. Darüber hinaus ist eine weitere Schnittstelle zu koordinieren, was für den AG einen höhen zeitlichen Aufwand bedeutet um die erforderliche Qualität zu bekommen.
02
Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte senibiisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die KIB sowie TWP Planung für das Bahnsteigdach und den Aufzug müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem würde auch der Synergieeffekt, der bei einer einheitlichen Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen. Ein Wechsel des AN und das damit verbundene Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt mit sich bringen. Weiterhin entstehen dadurch erhebliche Zusatzkosten im Projekt, da sich der neue AN ebenfalls in das Projekt einarbeiten muss und die Planung des Bahnsteigdaches sowie des Aufzuges nur in enger Zusammenarbeit mit dem derzeitigen AN erfolgen kann. Dies bringt einen deutlich erhöhten zu entlohnenden Abstimmungsaufwand sowie das Risiko von Planungsfehlern und Wiederholungsleistungen mit sich. Wird die Planung für das Bahnsteigdach und des Aufzuges durch einen neuen AN erst nach Beendigung der Lph 1-2 erstellt, besteht zudem das Risiko, dass die bestehende Vorplanung aufgrund von Differenzen mit der Planung des neuen Bahnsteigdaches / Aufzuges erneut angepasst werden muss, was wiederum zu Zusatzkosten führt.
01
Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projekt wissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte sensibilisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die 2.Alternative müsste dieses Projekt wissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem gibt es bei der Untersuchung der beiden Alternativen viele technische Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten, in welche sich ein anderer AN ebenfalls zusätzlich einarbeiten müsste. Hierdurch würde somit der Synergieeffekt, der bei einer einheitlichen Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen. Die Dauer eines erneuten Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahrens würde eine unzumutbare Verzögerung im Projekt mit sich bringen. Hieraus entstehen Zusatzkosten für die Beschäftigung des Projektmanagements über die Dauer des Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahrens sowie der anschließend erneut zu koordinierenden und prüfenden Planung. Zudem könnte durch den Zeitraum, welchen ein Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren in Anspruch nimmt auch die Inbetriebnahme gefährdet sein, was erhebliche Auswirkungen auf den Fahrplan hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
30
Los 2 Einarbeitung neue SOLL-IST Trassierung in BIM Modell Augsburg- Oberhausen
Teil des Vertrages ist die Erstellung des Bestandsmodell inkl. Gleislage von Station Augsburg-Oberhausen. Die Gleislage im Bestandmodell muss angepasst werden, weil die dafür notwendige Punktwolke (die Grundlage für das Bestandsmodell ist) bereits in 2022 aufgenommen wurde und eine Anpassung am Oberbau 2023 durchgeführt wurde, so dass dadurch die Gleislage in der Punktwolke nicht mehr zu der aktuellen Ist-Gleislage passt. Eine Anpassung des BIM Bestandsmodells ist deshalb notwendig um die tatsächlichen Bestand abzubilden. Deshalb bleibt der ursprüngliche Vertrag unberührt.
02
Mammendorf Vst zus. Objekte KIB und TWP:
Im Projektauftrag der Verkehrsstation Mammendorf wird ein Offener Soll-Wetterschutz von 140m Länge für die Reisenden gefordert, welcher derzeit nicht vorhanden ist. Ohne die KIB und TWP Planung, die für die Herstellung des neuen Bahnsteigdaches erforderlich ist, kann der Projektauftrag in diesem Punkt nicht erfüllt werden. Weiterhin muss zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages der barrierefreie Zugang zur Verkehrsstation nach Ril 813 sichergestellt sein. Hierzu hat sich im Laufe der Planung ergeben, dass die vorhandene Rampe am Empfangsgebäude die Forderungen im Bezug auf die Barrierefreiheit nicht erfüllt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann der Forderung nach Barrierefreiheit nur mit der Errichtung eines neuen
01
Geltendorf 2 Alternativen Gleisanpassung 4,5m:
Im Rahmen der anstehenden Variantenuntersuchung zum Projekt wurde festgestellt, dass der Gleisabstand im Bestand zwischen Gleis 1 und 2 nicht den Anforderungen des Regelwerks entspricht. Weiterhin ist eine regelkonforme Herstellung des Gleisabstandes aufgrund der aktuellen Lage der Bahnsteige 1 + 2 nicht möglich. Es ist jedoch Bestandteil des ursprünglichen Vertrages, dass die Planung gemäß dem geltenden Regelwerk angefertigt wird. Deshalb entstand eine betriebliche Anforderung, welche das Ziel beinhaltet die Herstellung des regelwerkskonformen Zustandes von 4,50m Gleisabstand, im Rahmen des Projektes RSB, zwischen Gleis 1 + 2 zu untersuchen. Aus diesen Gründen ist die Erstellung einer zusätzlichen Planungsalternative notwendig, welche de Anpassung des Gleisabstandes inklusive aller daraus resultierenden Maßnahmen untersucht. Somit gibt es zwei Planungsalternativen nach unterschiedlichen Anforderungen, welche wiederum bis zu drei vertraglich vereinbarte Varianten enthalten.
30
Los 2 Einarbeitung neue SOLL-IST Trassierung in BIM Modell Augsburg- Oberhausen
Teil des Vertrages ist die Erstellung des Bestandsmodell inkl. Gleislage von Station Augsburg-Oberhausen. Die Gleislage im Bestandmodell muss angepasst werden, weil die dafür notwendige Punktwolke (die Grundlage für das Bestandsmodell ist) bereits in 2022 aufgenommen wurde und eine Anpassung am Oberbau 2023 durchgeführt wurde, so dass dadurch die Gleislage in der Punktwolke nicht mehr zu der aktuellen Ist-Gleislage passt. Eine Anpassung des BIM Bestandsmodells ist deshalb notwendig um die tatsächlichen Bestand abzubilden. Deshalb bleibt der ursprüngliche Vertrag unberührt.
02
Mammendorf Vst zus. Objekte KIB und TWP:
Im Projektauftrag der Verkehrsstation Mammendorf wird ein Offener Soll-Wetterschutz von 140m Länge für die Reisenden gefordert, welcher derzeit nicht vorhanden ist. Ohne die KIB und TWP Planung, die für die Herstellung des neuen Bahnsteigdaches erforderlich ist, kann der Projektauftrag in diesem Punkt nicht erfüllt werden. Weiterhin muss zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages der barrierefreie Zugang zur Verkehrsstation nach Ril 813 sichergestellt sein. Hierzu hat sich im Laufe der Planung ergeben, dass die vorhandene Rampe am Empfangsgebäude die Forderungen im Bezug auf die Barrierefreiheit nicht erfüllt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann der Forderung nach Barrierefreiheit nur mit der Errichtung eines neuen
01
Geltendorf 2 Alternativen Gleisanpassung 4,5m:
Im Rahmen der anstehenden Variantenuntersuchung zum Projekt wurde festgestellt, dass der Gleisabstand im Bestand zwischen Gleis 1 und 2 nicht den Anforderungen des Regelwerks entspricht. Weiterhin ist eine regelkonforme Herstellung des Gleisabstandes aufgrund der aktuellen Lage der Bahnsteige 1 + 2 nicht möglich. Es ist jedoch Bestandteil des ursprünglichen Vertrages, dass die Planung gemäß dem geltenden Regelwerk angefertigt wird. Deshalb entstand eine betriebliche Anforderung, welche das Ziel beinhaltet die Herstellung des regelwerkskonformen Zustandes von 4,50m Gleisabstand, im Rahmen des Projektes RSB, zwischen Gleis 1 + 2 zu untersuchen. Aus diesen Gründen ist die Erstellung einer zusätzlichen Planungsalternative notwendig, welche de Anpassung des Gleisabstandes inklusive aller daraus resultierenden Maßnahmen untersucht. Somit gibt es zwei Planungsalternativen nach unterschiedlichen Anforderungen, welche wiederum bis zu drei vertraglich vereinbarte Varianten enthalten.
Quelle: OJS 2025/S 005-009285 (2025-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
03
Aufgrund der knapp bemessenen Zeitschiene für die Planung und die Realisierung des Projekt Regional S-Bahn mit einem IBN-Termin 2028 wurde zu Projektbeginn abweichend vom aktuellen verpflichtenden Standard der BIM-Methode festgelegt die Planung konventionell in 2D durchzuführen. Allerdings hat sich der IBN-Termin wegen der Abhängigkeit von einem Großprojekt auf 2036 verschoben, so dass eine ausreichende Termine schiene entstanden ist, um die BIM-Methode anzuwenden. Der Termin Verschub bei dem anderen Großprojekt war bei der Ausschreibung und Auftragserteilung noch vorhersehbar.
Der Gesamt Charakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt und nur die Planungsmethode angepasst wird.
07
Aufgrund der ursprünglichen IBN 2028 und der damit verbundenen knappen Zeitschiene musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins auf das Jahr 2036 konnte vom AG nicht vorhergesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist.
03
Aufgrund der knapp bemessenen Zeitschiene für die Planung und die Realisierung des Projekt Regional S-Bahn mit einem IBN-Termin 2028 wurde zu Projektbeginn abweichend vom aktuellen verpflichtenden Standard der BIM-Methode festgelegt die Planung konventionell in 2D durchzuführen. Allerdings hat sich der IBN-Termin wegen der Abhängigkeit von einem Großprojekt auf 2036 verschoben, so dass eine ausreichende Termine schiene entstanden ist, um die BIM-Methode anzuwenden. Der Termin Verschub bei dem anderen Großprojekt war bei der Ausschreibung und Auftragserteilung noch vorhersehbar.
Der Gesamt Charakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt und nur die Planungsmethode angepasst wird.
07
Aufgrund der ursprünglichen IBN 2028 und der damit verbundenen knappen Zeitschiene musste ein Teil der Leistung für die Baubetriebsplanung bereits in der Vorplanung erbracht werden und nicht wie ausgeschrieben in der Entwurfsplanung. Der Verschub des IBN-Termins auf das Jahr 2036 konnte vom AG nicht vorhergesehen werden, da der IBN-Termin von einem anderen Großprojekt abhängig ist.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
03
Augsburg Oberhausen Umstellung auf BIM Planung
07
Die Änderung umfasst Planungsleistungen für die Regional-S-Bahn München nach den HOAI Leistungsbildern der Lph 1-3.
Quelle: OJS 2025/S 005-009654 (2025-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Fe.ei-s
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-05+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
12: Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Begehungen fundiertes
Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte sensibilisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem
AN Wechsel für die Weichenheizung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht
unvorteilhaft ist. Zudem hängt die Planung der Weichenheizungsanlage sehr eng mit der Planung der gesamten Weichenverbindung
zusammen. In diesem Zusammenhang gibt es somit viele technische Abhängigkeiten und gegenseitige Beeinflussungen, die eine separate
Vergabe der Planung der Weichenheizung unwirtschaftlich machen würden.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko von Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen
lässt.
2. Späterer Abschluss des VP-Heftes
Zusatzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen,
welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Ein angenommener Projektverzug durch die Ausschreibung von einem Jahr würde bei einer
rechnerischen Nominalisierung der aktuell angenommenen Baukosten von 2%/Jahr zu Mehrkosten von ca. 72.000 Euro führen.
Durch die Projektverzögerung ist es zudem möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.
o dass der Aufwand für das interne PM steigt.
2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN
im Projekt kommt.
14:Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN fundiertes Stationsspezifisches Wissen von der Station Geltendorf erlangt aufgrund der Sichtung der Bestandsdaten, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an der ersten Stationsbegehungen in 2021.
Deshalb sind dem AN bereuts die potenziellen Konfiktpunkte bekannt und kann diese Zielgerichtet besichtigen sowie proaktiv Lösungstrategien entwickeln . Mit einem AN Wechsel für die erneute Ortsbesichtigung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist.
Der gebundene AN kennt sich bereits bestens mit den Stationen und den vorhandenen Rahmenbedingungen aus , so dass ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht sinnvoll ist. Der AN kennt bereits alle potenziellen Konfliktstellen und kann dadurch die Begehung zielgerichtet durchführen.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt.
2. Späterer Abschluss des VP-Heftes
Zusätzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Durch die Projektverzögerung ist möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.
o dass der Aufwand für das interne PM steigt.
2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN im Projekt kommt.
12: Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Begehungen fundiertes
Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte sensibilisiert ist und proaktiv Lösungen entwickeln kann. Mit einem
AN Wechsel für die Weichenheizung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht
unvorteilhaft ist. Zudem hängt die Planung der Weichenheizungsanlage sehr eng mit der Planung der gesamten Weichenverbindung
zusammen. In diesem Zusammenhang gibt es somit viele technische Abhängigkeiten und gegenseitige Beeinflussungen, die eine separate
Vergabe der Planung der Weichenheizung unwirtschaftlich machen würden.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko von Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen
lässt.
2. Späterer Abschluss des VP-Heftes
Zusatzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen,
welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Ein angenommener Projektverzug durch die Ausschreibung von einem Jahr würde bei einer
rechnerischen Nominalisierung der aktuell angenommenen Baukosten von 2%/Jahr zu Mehrkosten von ca. 72.000 Euro führen.
Durch die Projektverzögerung ist es zudem möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.
o dass der Aufwand für das interne PM steigt.
2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN
im Projekt kommt.
14:Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN fundiertes Stationsspezifisches Wissen von der Station Geltendorf erlangt aufgrund der Sichtung der Bestandsdaten, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an der ersten Stationsbegehungen in 2021.
Deshalb sind dem AN bereuts die potenziellen Konfiktpunkte bekannt und kann diese Zielgerichtet besichtigen sowie proaktiv Lösungstrategien entwickeln . Mit einem AN Wechsel für die erneute Ortsbesichtigung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist.
Der gebundene AN kennt sich bereits bestens mit den Stationen und den vorhandenen Rahmenbedingungen aus , so dass ein Wechsel des AN aus technischen Gründen nicht sinnvoll ist. Der AN kennt bereits alle potenziellen Konfliktstellen und kann dadurch die Begehung zielgerichtet durchführen.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt.
2. Späterer Abschluss des VP-Heftes
Zusätzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Durch die Projektverzögerung ist möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.
o dass der Aufwand für das interne PM steigt.
2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN im Projekt kommt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
12: Weichenverbindung Mammendorf Weichenheizung:
Im Rahmen der Erstellung einer zum ursprünglichen Vertrag ergänzenden BAst wurde festgestellt, dass die neu zu errichtende
Weichenverbindung in Mammendof gemäß geltender Richtlinie mit einer Weichenheizung zu bestücken ist. Die Planung einer
Weichenverbindung sowie das Gewerk 50 Hz waren jedoch bereits Bestandteil des ursprünglichen Vertrages. Die damit verbunden
planerischen Tätigkeiten sind somit auch zusätzlich für die Weichenheizung auszuführen.
14: Die erneute Begehung der Stationen in Gewerken EEA und TK ist erfoderlich, damit das Vorhaben technisch in entsprechender Qualität geplant werden kann. Denn aufgrund von Wiedersprüchen zwischen den übermittelten Bestandunterlagen und den Erkenntnissen aus der ersten Begehung in 2021 ist eine Wiederholung der Ortsbesichtigung erfoderlich, so dass für eine verlässliche Planungsgrundlage sichergestellt ist. Zusätzlich wäre die erste Begehung Lückenhaft, weil keine Person anwesend war, die über alle Zugangsberechtigungen bei den technischen Anlagen verfügt hat.
Darüber hinaus ergebt sich in Mammendorf eine wiederholende Übergabeitungen der vorhandenen Planung.
12: Weichenverbindung Mammendorf Weichenheizung:
Im Rahmen der Erstellung einer zum ursprünglichen Vertrag ergänzenden BAst wurde festgestellt, dass die neu zu errichtende
Weichenverbindung in Mammendof gemäß geltender Richtlinie mit einer Weichenheizung zu bestücken ist. Die Planung einer
Weichenverbindung sowie das Gewerk 50 Hz waren jedoch bereits Bestandteil des ursprünglichen Vertrages. Die damit verbunden
planerischen Tätigkeiten sind somit auch zusätzlich für die Weichenheizung auszuführen.
14: Die erneute Begehung der Stationen in Gewerken EEA und TK ist erfoderlich, damit das Vorhaben technisch in entsprechender Qualität geplant werden kann. Denn aufgrund von Wiedersprüchen zwischen den übermittelten Bestandunterlagen und den Erkenntnissen aus der ersten Begehung in 2021 ist eine Wiederholung der Ortsbesichtigung erfoderlich, so dass für eine verlässliche Planungsgrundlage sichergestellt ist. Zusätzlich wäre die erste Begehung Lückenhaft, weil keine Person anwesend war, die über alle Zugangsberechtigungen bei den technischen Anlagen verfügt hat.
Darüber hinaus ergebt sich in Mammendorf eine wiederholende Übergabeitungen der vorhandenen Planung.
Quelle: OJS 2025/S 026-081776 (2025-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-11+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
15: Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN fundiertes Stationsspezifisches Wissen von der Station Geltendorf erlangt aufgrund der Sichtung der Bestandsdaten, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an der ersten Stationsbegehungen in 2021.Deshalb sind dem AN bereuts die potenziellen Konfiktpunkte bekannt und kann diese Zielgerichtet besichtigen sowie proaktiv Lösungstrategien entwickeln . Mit einem AN Wechsel für die erneute Ortsbesichtigung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt.
2. Späterer Absluss des VP-Heftes
Zusätzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Durch die Projektverzögerung ist möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.
o dass der Aufwand für das interne PM steigt.
2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN im Projekt kommt.
28: Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN
aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen
fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte senibiisiert ist und proaktiv Lösungen
entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die statische Nachrechnung des Bahnsteigdaches müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut
werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem würde auch der Synergieeffekt, der bei einer einheitlichen
Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko von Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen
lässt.
2. Späterer Abschluss des VP-Heftes
Zusatzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen,
welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Ein angenommener Projektverzug durch die Ausschreibung von einem Jahr würde bei einer
rechnerischen Nominalisierung der aktuell angenommenen Baukosten von 2%/Jahr zu Mehrkosten von ca. 65.000 Euro führen.
Durch die Projektverzögerung ist zudem möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.
o dass der Aufwand für das interne PM steigt.
2. Bei Nachrechnung der Statik nach Lph 1-2 besteht das Risiko, dass die Vorplanung nochmals angepasst werden muss.
15: Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN fundiertes Stationsspezifisches Wissen von der Station Geltendorf erlangt aufgrund der Sichtung der Bestandsdaten, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an der ersten Stationsbegehungen in 2021.Deshalb sind dem AN bereuts die potenziellen Konfiktpunkte bekannt und kann diese Zielgerichtet besichtigen sowie proaktiv Lösungstrategien entwickeln . Mit einem AN Wechsel für die erneute Ortsbesichtigung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt.
2. Späterer Absluss des VP-Heftes
Zusätzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Durch die Projektverzögerung ist möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.
o dass der Aufwand für das interne PM steigt.
2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN im Projekt kommt.
28: Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN
aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen
fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte senibiisiert ist und proaktiv Lösungen
entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die statische Nachrechnung des Bahnsteigdaches müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut
werden, was aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem würde auch der Synergieeffekt, der bei einer einheitlichen
Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko von Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen
lässt.
2. Späterer Abschluss des VP-Heftes
Zusatzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen,
welches zu einer Projektverzögerung führen wird. Ein angenommener Projektverzug durch die Ausschreibung von einem Jahr würde bei einer
rechnerischen Nominalisierung der aktuell angenommenen Baukosten von 2%/Jahr zu Mehrkosten von ca. 65.000 Euro führen.
Durch die Projektverzögerung ist zudem möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.
o dass der Aufwand für das interne PM steigt.
2. Bei Nachrechnung der Statik nach Lph 1-2 besteht das Risiko, dass die Vorplanung nochmals angepasst werden muss.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
15: Die erneute Begehung der Stationen ist erfoderlich, damit das Vorhaben technisch in entsprechender Qualität geplant werden kann. Denn aufgrund von umfangreichen Abweichungen zwischen den übermittelten Bestanddaten und den Erkenntnissen aus der ersten Begehung in 2021 ist eine Wiederholung der Ortsbesichtigung erfoderlich, so dass für eine verlässliche Planungsgrundlage sichergestellt ist. Zusätzlich wäre die erste Begehung Lückenhaft, weil keine Person anwesend war, die über alle Zugangsberechtigungen bei den technischen Anlagen verfügt hat.
28: Geltendorf zus.statische Nachrechnung:
Im Projektauftrag der Verkehrsstation Geltendorf wird der Erhalt des offenen Soll-Wetterschutzes von 96m Länge für die Reisenden gefordet.
Um das bestehende Bahnsteigdach wiederverwenden zu können, sind jedoch Änderungen am Tragwerk erforderlich, um dieses an die neuen
Bahnsteigverhältnisse anzupassen. Daher wird zur Bewertung der Durchführbarkeit der notwendigen Änderungen am bestehenden Dach
eine statische Nachrechnung erforderlich. Im Regelfall wird die Statik erst in der AP berechnet. Im Fall von Geltendorf muss die Leistung
jedoch aufgrund der Wiederverwendung des Bahnsteigdaches vorgezogen werden, um die Machbarkeit in der Vorplanung bewerten zu können. Aus diesem Grund ensteht eine Zusatzleistung, welche nicht nach HOAI abgerechnet werden kann.
15: Die erneute Begehung der Stationen ist erfoderlich, damit das Vorhaben technisch in entsprechender Qualität geplant werden kann. Denn aufgrund von umfangreichen Abweichungen zwischen den übermittelten Bestanddaten und den Erkenntnissen aus der ersten Begehung in 2021 ist eine Wiederholung der Ortsbesichtigung erfoderlich, so dass für eine verlässliche Planungsgrundlage sichergestellt ist. Zusätzlich wäre die erste Begehung Lückenhaft, weil keine Person anwesend war, die über alle Zugangsberechtigungen bei den technischen Anlagen verfügt hat.
28: Geltendorf zus.statische Nachrechnung:
Im Projektauftrag der Verkehrsstation Geltendorf wird der Erhalt des offenen Soll-Wetterschutzes von 96m Länge für die Reisenden gefordet.
Um das bestehende Bahnsteigdach wiederverwenden zu können, sind jedoch Änderungen am Tragwerk erforderlich, um dieses an die neuen
Bahnsteigverhältnisse anzupassen. Daher wird zur Bewertung der Durchführbarkeit der notwendigen Änderungen am bestehenden Dach
eine statische Nachrechnung erforderlich. Im Regelfall wird die Statik erst in der AP berechnet. Im Fall von Geltendorf muss die Leistung
jedoch aufgrund der Wiederverwendung des Bahnsteigdaches vorgezogen werden, um die Machbarkeit in der Vorplanung bewerten zu können. Aus diesem Grund ensteht eine Zusatzleistung, welche nicht nach HOAI abgerechnet werden kann.
Quelle: OJS 2025/S 030-094033 (2025-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
27: Aufgrund der knapp bemessenen Zeitschiene für die Planung und die Realisierung des Projekt Regional S-Bahn mit einem IBN-Termin
2028 wurde zu Projektbeginn abweichend vom aktuellen verpflichtenden Standard der BIM-Methode festgelegt die Planung
konventionell in 2D durchzuführen. Allerdings hat sich der IBN-Termin wegen der Abhängigkiet von einem Großprojekt auf 2036
verschoben, so dass eine ausreichende Termineschiene entstanden ist, um die BIM-Methode anzuwenden. Der Terminverschub bei dem
anderen Großprojekt war bei der Auschreibung und Auftragserteilung nicht vohersehbar.
32: Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt, da das gebundene Planungbüro bereits mit der Erstellung der Vorplanung inkl. aller notwendigen Gewerke beauftragt ist. Deshalb liegen alle notwendigen Grundlagen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie bereits vor.
27: Aufgrund der knapp bemessenen Zeitschiene für die Planung und die Realisierung des Projekt Regional S-Bahn mit einem IBN-Termin
2028 wurde zu Projektbeginn abweichend vom aktuellen verpflichtenden Standard der BIM-Methode festgelegt die Planung
konventionell in 2D durchzuführen. Allerdings hat sich der IBN-Termin wegen der Abhängigkiet von einem Großprojekt auf 2036
verschoben, so dass eine ausreichende Termineschiene entstanden ist, um die BIM-Methode anzuwenden. Der Terminverschub bei dem
anderen Großprojekt war bei der Auschreibung und Auftragserteilung nicht vohersehbar.
32: Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt, da das gebundene Planungbüro bereits mit der Erstellung der Vorplanung inkl. aller notwendigen Gewerke beauftragt ist. Deshalb liegen alle notwendigen Grundlagen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie bereits vor.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
27: Gündlkofen BA2 Umstellung auf BIM Planung
32: Aufgrund von bekannt gewordenen Abweichungen zwischen der VAST und den geplanten Zügen an der Station Landshut hat die BEG den Projektauftrag erweitert mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie.
Die Umsetzung der Machbarkeitsstudie erfolgt mit zwei Varianten.
27: Gündlkofen BA2 Umstellung auf BIM Planung
32: Aufgrund von bekannt gewordenen Abweichungen zwischen der VAST und den geplanten Zügen an der Station Landshut hat die BEG den Projektauftrag erweitert mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie.
Die Umsetzung der Machbarkeitsstudie erfolgt mit zwei Varianten.
Quelle: OJS 2025/S 032-100911 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
31 Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt, da das gebundene Planungbüro bereits mit der Erstellung der Vorplanung inkl. aller notwendigen Gewerke beauftragt ist. Deshalb liegen alle notwendigen Grundlagen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie bereits vor.
31 Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt, da das gebundene Planungbüro bereits mit der Erstellung der Vorplanung inkl. aller notwendigen Gewerke beauftragt ist. Deshalb liegen alle notwendigen Grundlagen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie bereits vor.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
31 Aufgrund von bekannt gewordenen Abweichungen zwischen der VAST und den geplanten Zügen an der Station Augsburg-Oberhausen hat die BEG den Projektauftrag erweitert mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie.
Die Umsetzung der Machbarkeitsstudie erfolgt mit zwei Variante.
31 Aufgrund von bekannt gewordenen Abweichungen zwischen der VAST und den geplanten Zügen an der Station Augsburg-Oberhausen hat die BEG den Projektauftrag erweitert mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie.
Die Umsetzung der Machbarkeitsstudie erfolgt mit zwei Variante.
Quelle: OJS 2025/S 033-106420 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
23: Aufgrund der knapp bemessenen Zeitschiene für die Planung und die Realisierung des Projekt Regional S-Bahn mit einem IBN-Termin
2028 wurde zu Projektbeginn abweichend vom aktuellen verpflichtenden Standard der BIM-Methode festgelegt die Planung
konventionell in 2D durchzuführen. Allerdings hat sich der IBN-Termin wegen der Abhängigkiet von einem Großprojekt auf 2036
verschoben, so dass eine ausreichende Termineschiene entstanden ist, um die BIM-Methode anzuwenden. Der Terminverschub bei dem
anderen Großprojekt war bei der Auschreibung und Auftragserteilung nicht vohersehbar.
23: Aufgrund der knapp bemessenen Zeitschiene für die Planung und die Realisierung des Projekt Regional S-Bahn mit einem IBN-Termin
2028 wurde zu Projektbeginn abweichend vom aktuellen verpflichtenden Standard der BIM-Methode festgelegt die Planung
konventionell in 2D durchzuführen. Allerdings hat sich der IBN-Termin wegen der Abhängigkiet von einem Großprojekt auf 2036
verschoben, so dass eine ausreichende Termineschiene entstanden ist, um die BIM-Methode anzuwenden. Der Terminverschub bei dem
anderen Großprojekt war bei der Auschreibung und Auftragserteilung nicht vohersehbar.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: 23: Geltendorf Umstellung auf BIM Planung
Quelle: OJS 2025/S 033-106530 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-19+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
16 - Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN
aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen
fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte sensibilisiert ist und proaktiv
Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die Bewertung der OLA müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was
aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem resultieren viele Abhängikeiten aus der OLA-Betrachtung auf die Planung der
Bahnsteige, was einen hohen Abstimmungsaufwand verursachen würde. Hierdurch würde somit der Synergieeffekt, der bei einer
einheitlichen Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten
verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko von
Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen
lässt.
2. Späterer Abschluss des VP-Heftes
Zusatzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren würde eine
unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer
Projektverzögerung führen wird. Ein angenommener Projektverzug durch die
Ausschreibung von einem Jahr würde bei einer rechnerischen
Nominalisierung der aktuell angenommenen Baukosten von 2%/Jahr zu
Mehrkosten von ca. 59000 Euro führen.
Durch die Projektverzögerung ist es zudem möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht
weiter Planen kann.
o dass der Aufwand für das interne PM steigt.
2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so
dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN im Projekt
kommt..
16 - Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN
aufgrund der Bestandsdatenerfassung, der Mitwirkung bei der Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an Stationsbegehungen
fundiertes stationsspezifisches Wissen erlangt, so dass dieser bereits für viele potenzielle Konfiktpunkte sensibilisiert ist und proaktiv
Lösungen entwickeln kann. Mit einem AN Wechsel für die Bewertung der OLA müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was
aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist. Zudem resultieren viele Abhängikeiten aus der OLA-Betrachtung auf die Planung der
Bahnsteige, was einen hohen Abstimmungsaufwand verursachen würde. Hierdurch würde somit der Synergieeffekt, der bei einer
einheitlichen Leistungsdurchführung entsteht, verloren gehen.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten
verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko von
Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen
lässt.
2. Späterer Abschluss des VP-Heftes
Zusatzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren würde eine
unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer
Projektverzögerung führen wird. Ein angenommener Projektverzug durch die
Ausschreibung von einem Jahr würde bei einer rechnerischen
Nominalisierung der aktuell angenommenen Baukosten von 2%/Jahr zu
Mehrkosten von ca. 59000 Euro führen.
Durch die Projektverzögerung ist es zudem möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht
weiter Planen kann.
o dass der Aufwand für das interne PM steigt.
2. Der neue gebundene AN müsste sich in das Projekt intensiv einarbeiten, so
dass es zu Doppelarbeit vom neuen AN und vorhandenen AN im Projekt
kommt..
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
16 - Los 1 - Bewertung OLA:
Im Zuge des Projektverlaufs stellte sich heraus, dass in Gündlkofen eine Aussage zur Statik der beiden Bestandsmaste 68-5 und 68-6
notwendig ist. Um diese treffen zu können, ist zudem eine zusätzliche Ortsbegehung durch den OLA-Planer erforderlich. Diese Aussage muss
getroffen werden, um die Auswirkungen der potenziell notwendigen OLA-Anpassungen auf die Planung der beiden Außenbahnsteige
beurteilen zu können.
An der Verkehrsstation Marzling muss in Bezug auf die OLA eine Aussage zum OLA-Abspannmast 45-13a und 45-14a mit Fangkorb, an Gleis 1
und Gleis 2 getroffen werden. Grund hierfür ist die Erhöhung der beiden Außenbahnsteige und der daraus resultierende Konflikt mit der
Position der Fangkörbe.
Nur mit einer planerischen Aussage zu den entsprechenden Sachverhalten kann die geforderte Qualität und Richtlinienkonformität der
Planung sichergestelllt werden.
16 - Los 1 - Bewertung OLA:
Im Zuge des Projektverlaufs stellte sich heraus, dass in Gündlkofen eine Aussage zur Statik der beiden Bestandsmaste 68-5 und 68-6
notwendig ist. Um diese treffen zu können, ist zudem eine zusätzliche Ortsbegehung durch den OLA-Planer erforderlich. Diese Aussage muss
getroffen werden, um die Auswirkungen der potenziell notwendigen OLA-Anpassungen auf die Planung der beiden Außenbahnsteige
beurteilen zu können.
An der Verkehrsstation Marzling muss in Bezug auf die OLA eine Aussage zum OLA-Abspannmast 45-13a und 45-14a mit Fangkorb, an Gleis 1
und Gleis 2 getroffen werden. Grund hierfür ist die Erhöhung der beiden Außenbahnsteige und der daraus resultierende Konflikt mit der
Position der Fangkörbe.
Nur mit einer planerischen Aussage zu den entsprechenden Sachverhalten kann die geforderte Qualität und Richtlinienkonformität der
Planung sichergestelllt werden.
Quelle: OJS 2025/S 117-400876 (2025-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-20) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-16 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-20+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
24:
Aufgrund der Tatsache, dass sich die im Projektauftrag vorgeschlagenen Varianten als unzureichend für die Lösung der Aufgabenstellung herausgestellt haben, musste eine neue realisierbare Variante erarbeitet werden. Die neue Variante wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro entwickelt. Im Anschluss daran wurde der bestehende Projektauftrag fortgeschrieben. Ohne die detaillierte Betrachtung der Varianten durch das Planungsbüro im Rahmen der Entwurfserstellung war im Voraus nicht erkennbar, dass die im Projektauftrag aufgezeigten Varianten weder richtlinienkonform noch technisch realisierbar sind. Der zusätzliche Aufwand, der durch die Mitwirkung bei der Entwicklung der Fortschreibung des Projektauftrags durch das Planungsbüro entstand, war somit auch nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt und nur die zu beplanende Variante angepasst wird.
24:
Aufgrund der Tatsache, dass sich die im Projektauftrag vorgeschlagenen Varianten als unzureichend für die Lösung der Aufgabenstellung herausgestellt haben, musste eine neue realisierbare Variante erarbeitet werden. Die neue Variante wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro entwickelt. Im Anschluss daran wurde der bestehende Projektauftrag fortgeschrieben. Ohne die detaillierte Betrachtung der Varianten durch das Planungsbüro im Rahmen der Entwurfserstellung war im Voraus nicht erkennbar, dass die im Projektauftrag aufgezeigten Varianten weder richtlinienkonform noch technisch realisierbar sind. Der zusätzliche Aufwand, der durch die Mitwirkung bei der Entwicklung der Fortschreibung des Projektauftrags durch das Planungsbüro entstand, war somit auch nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt davon unberührt, weil die vereinbarte Zielstellung des Auftrags trotzdem erhalten bleibt und nur die zu beplanende Variante angepasst wird.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
24:
Augsburg-Oberhausen Beratung und Konzepterstellung Anpassung
Quelle: OJS 2025/S 118-404684 (2025-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: FE.EI 92
Fax: +49 69260913773 📠
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-01+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
20
Aufgrund der langen Projektlaufzeit, durch die Abhängigkeit zur 2. SBSS, liegt die Erstellung der Projektaufträge teilweise sehr weit zurück, so dass die Inhalte nicht immer den geänderten Rahmenbedingungen entsprechen. Deshalb beinhalten die Projektaufträge nicht die
aktuell gültigen Reisendenzahlen. Weiterhin wurden die Projektaufträge vor dem 20.07.2020 erstellt, weshalb die Informationen aus der am 20.07.2020 veröffentlichten "TM 2020-01 I.SPM, zu 813.0102A02 Reisendenverkehrsprognosen/ Anwendung von Reisendenverkehrsprognosen des Kapazitätsmanagements Infrastruktur zur Bemessung von Personenbahnhöfen " nicht mehr in den PA eingearbeitet werden konnten.
20
Aufgrund der langen Projektlaufzeit, durch die Abhängigkeit zur 2. SBSS, liegt die Erstellung der Projektaufträge teilweise sehr weit zurück, so dass die Inhalte nicht immer den geänderten Rahmenbedingungen entsprechen. Deshalb beinhalten die Projektaufträge nicht die
aktuell gültigen Reisendenzahlen. Weiterhin wurden die Projektaufträge vor dem 20.07.2020 erstellt, weshalb die Informationen aus der am 20.07.2020 veröffentlichten "TM 2020-01 I.SPM, zu 813.0102A02 Reisendenverkehrsprognosen/ Anwendung von Reisendenverkehrsprognosen des Kapazitätsmanagements Infrastruktur zur Bemessung von Personenbahnhöfen " nicht mehr in den PA eingearbeitet werden konnten.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
20
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2
Quelle: OJS 2025/S 232-797316 (2025-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AN 21
Aufgrund der langen Projektlaufzeit, durch die Abhängigkeit zur 2. SBSS, liegt die Erstellung der Projektaufträge teilweise sehr weit zurück, so dass die Inhalte nicht immer den geänderten Rahmenbedingungen entsprechen. Deshalb beinhalten die Projektaufträge nicht die
aktuell gültigen Reisendenzahlen. Weiterhin wurden die Projektaufträge vor dem 20.07.2020 erstellt, weshalb die Informationen aus der am 20.07.2020 veröffentlichten "TM 2020-01 I.SPM, zu 813.0102A02 Reisendenverkehrsprognosen/ Anwendung von Reisendenverkehrsprognosen des Kapazitätsmanagements Infrastruktur zur Bemessung von Personenbahnhöfen " nicht mehr in den PA eingearbeitet werden konnten.
AN 21
Aufgrund der langen Projektlaufzeit, durch die Abhängigkeit zur 2. SBSS, liegt die Erstellung der Projektaufträge teilweise sehr weit zurück, so dass die Inhalte nicht immer den geänderten Rahmenbedingungen entsprechen. Deshalb beinhalten die Projektaufträge nicht die
aktuell gültigen Reisendenzahlen. Weiterhin wurden die Projektaufträge vor dem 20.07.2020 erstellt, weshalb die Informationen aus der am 20.07.2020 veröffentlichten "TM 2020-01 I.SPM, zu 813.0102A02 Reisendenverkehrsprognosen/ Anwendung von Reisendenverkehrsprognosen des Kapazitätsmanagements Infrastruktur zur Bemessung von Personenbahnhöfen " nicht mehr in den PA eingearbeitet werden konnten.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
AN 21
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2
Quelle: OJS 2025/S 237-815120 (2025-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-05+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AN 22
Aufgrund der langen Projektlaufzeit, durch die Abhängigkeit zur 2. SBSS, liegt die Erstellung der Projektaufträge teilweise sehr weit zurück, so dass die Inhalte nicht immer den geänderten Rahmenbedigungen entsprechen. Deshalb beinhalten die Projektauftäge nicht die aktuell gültigen Reisendenzahlen. Weiterhin wurden die Projektaufträge vor dem 20.07.2020 erstellt, weshalb die Informationen aus der am 20.07.2020 veröffentlichten "TM 2020-01 I.SPM, zu 813.0102A02 Reisendenverkehrsprognosen/ Anwendung von
Reisendenverkehrsprognosen des Kapazitätsmanagements Infrastruktur zur Bemessung von Personenbahnhöfen" nicht mehr in den PA eingearbeitet werden konnten.
AN 22
Aufgrund der langen Projektlaufzeit, durch die Abhängigkeit zur 2. SBSS, liegt die Erstellung der Projektaufträge teilweise sehr weit zurück, so dass die Inhalte nicht immer den geänderten Rahmenbedigungen entsprechen. Deshalb beinhalten die Projektauftäge nicht die aktuell gültigen Reisendenzahlen. Weiterhin wurden die Projektaufträge vor dem 20.07.2020 erstellt, weshalb die Informationen aus der am 20.07.2020 veröffentlichten "TM 2020-01 I.SPM, zu 813.0102A02 Reisendenverkehrsprognosen/ Anwendung von
Reisendenverkehrsprognosen des Kapazitätsmanagements Infrastruktur zur Bemessung von Personenbahnhöfen" nicht mehr in den PA eingearbeitet werden konnten.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
AN 22
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2
Quelle: OJS 2026/S 003-004912 (2026-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-18)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-18+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN
fundiertes stationsspezifisches Wissen von der Station Freising erlangt aufgrund der Sichtung der Bestandsdaten, der Mitwirkung bei der
Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an der ersten Stationsbegehungen in 2021. Deshalb sind dem AN bereits die potenziellen
Konfiktpunkte bekannt und kann diese zielgerichtet besichtigen sowie proaktiv Lösungstrategien entwickeln. Mit einem AN Wechsel für die
Auswertung und Integration der Punktwolkendaten in die Planung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus
wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt.
2. Späterer Abschluss des VP-Heftes
Zusätzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer
Projektverzögerung führen wird. Durch die Projektverzögerung ist möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.
Der gebundene AN hat bereits tiefgreifendes Projektwissen über das gesamte Projekt der Regional S-Bahn erlangt. Zusätzlich hat der AN
fundiertes stationsspezifisches Wissen von der Station Freising erlangt aufgrund der Sichtung der Bestandsdaten, der Mitwirkung bei der
Grundlagenermitlung und durch die Teilnahme an der ersten Stationsbegehungen in 2021. Deshalb sind dem AN bereits die potenziellen
Konfiktpunkte bekannt und kann diese zielgerichtet besichtigen sowie proaktiv Lösungstrategien entwickeln. Mit einem AN Wechsel für die
Auswertung und Integration der Punktwolkendaten in die Planung müsste dieses Projektwissen erstmal aufgebaut werden, was aus
wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht unvorteilhaft ist.
Ein Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, weil:
Schwierigkeiten:
1. Zusätzliche Schnittstelle bei weiteren AN, die das Risiko Planungsfehlern und damit verbundenen Wiederholungsleistungen steigen lässt.
2. Späterer Abschluss des VP-Heftes
Zusätzkosten:
1. Das notwendige Ausschreibungsverfahren würde eine unzumutbare Unterbrechung im Projekt nach sich ziehen, welches zu einer
Projektverzögerung führen wird. Durch die Projektverzögerung ist möglich,
o dass der gebundene AN Behinderungsanzeigen stellen wird, weil er nicht weiter Planen kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
29 - Die Auswertung und Integration der Punktwolkendaten in die Planung ist zwingend erforderlich, damit das Vorhaben technisch in
entsprechender Qualität geplant werden kann. Grund hierfür sind Unstimmigkeiten in den unvollständigen Bestandsunterlagen, welche dem
Planungsbüro zu Beginn der Vorplanung übermittelt wurden. Nur so kann eine verlässliche Planungsgrundlage sichergestellt werden.
29 - Die Auswertung und Integration der Punktwolkendaten in die Planung ist zwingend erforderlich, damit das Vorhaben technisch in
entsprechender Qualität geplant werden kann. Grund hierfür sind Unstimmigkeiten in den unvollständigen Bestandsunterlagen, welche dem
Planungsbüro zu Beginn der Vorplanung übermittelt wurden. Nur so kann eine verlässliche Planungsgrundlage sichergestellt werden.