Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen des Büros:
Gewertet werden nur Projekte aus den letzten drei Jahren
(2018, 2019, 2020),
gerechnet ab 01.01.2018 (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als
wertungsrelevant wird
dabei ein Projekt betrachtet, dass im Referenzzeitraum
zumindest begonnen
(Beginn Leistungsphase 1 i.S.d. HOAI) und noch nicht
vollständig
abgeschlossen (Abschluss der Leistungsphase 6 i.S.d. HOAI)
war, also in diesem
Zeitraum noch durch den Bewerber bearbeitet worden ist.
Als gleichwertig werden Projekte mit Gesamtkosten
(Kostengruppe 300 bis 400)
von min. 1,5 Mio. EUR brutto betrachtet.
Es werden nur Gebäude zur vorübergehenden oder
dauerhaften Betreuung von
Menschen (z.B. KiTa, Kindergarten, Schulen, Alten- und
Pflegeheime)
berücksichtigt, an denen Neu-, Umbau- oder Anbauleistungen
durch den Bieter
als Planer begleitet wurden, wobei die Tragwerksplanung durch
den Bewerber
erbracht worden sein muss.
Angabe zur Anzahl der Ingenieure/Ingenieurinnen:
Der Bieter hat anzugeben, wie viele Ingenieure /innen bzw.
Techniker/innen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Bereich
Tragwerksplanung jeweils durchschnittlich bei ihm beschäftigt
waren und aktuell bei ihm beschäftigt sind. Die Mitarbeiterzahl
ist als Vollzeitstellenäquivalent anzugeben.
Bietergemeinschaften haben entsprechende Angaben für alle
Mitglieder zu machen; es genügen jeweils entsprechende
Summenangaben für alle Mitglieder zusammen.
Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen
(jeweils Vollzeitstellenäquivalente) im Bereich von nicht unter
2,00 Ingenieuren/-innen und nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen
mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/in oder der
Berufsqualifikation Techniker/in, jeweils sowohl im Durchschnitt
der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.