Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation inkl. Vermessungsleistung (BIM-Methodik), Los 1: Bf Hattersheim (Main), Los 2: Bf Hochheim (Main)
Die Verkehrsstationen Hattersheim (Main) und Hochheim (Main) sollen zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden. Der Bahnhof Hattersheim (Main) als auch der Bahnhof Hochheim (Main) liegen an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Beide Verkehrsstationen der Kategorie 5 besitzen einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind. Im Zuge des Ausbaus soll eine neue Personenüberführung mittels Aufzug oder Rampe eine barrierefreie Erschließung ermöglichen. Die Haus- und Mittelbahnsteige beider Verkehrsstationen sollen auf 96 cm erhöht und die Bahnsteigdächer erneuert werden. Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten folgende Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Vermessung. Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Bf Hattersheim (Main) und Los 2: Bf Hochheim (Main).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienste von Ingenieurbüros
Referenznummer: 21FEI49819
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsstationen Hattersheim (Main) und Hochheim (Main) sollen zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden.
Der Bahnhof Hattersheim (Main) als auch der Bahnhof Hochheim (Main) liegen an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Beide Verkehrsstationen der Kategorie 5 besitzen einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind. Im Zuge des Ausbaus soll eine neue Personenüberführung mittels Aufzug oder Rampe eine barrierefreie Erschließung ermöglichen. Die Haus- und Mittelbahnsteige beider Verkehrsstationen sollen auf 96 cm erhöht und die Bahnsteigdächer erneuert werden.
Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten folgende Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Vermessung.
Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Bf Hattersheim (Main) und Los 2: Bf Hochheim (Main).
Die Verkehrsstationen Hattersheim (Main) und Hochheim (Main) sollen zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden.
Der Bahnhof Hattersheim (Main) als auch der Bahnhof Hochheim (Main) liegen an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Beide Verkehrsstationen der Kategorie 5 besitzen einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind. Im Zuge des Ausbaus soll eine neue Personenüberführung mittels Aufzug oder Rampe eine barrierefreie Erschließung ermöglichen. Die Haus- und Mittelbahnsteige beider Verkehrsstationen sollen auf 96 cm erhöht und die Bahnsteigdächer erneuert werden.
Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten folgende Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Vermessung.
Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Bf Hattersheim (Main) und Los 2: Bf Hochheim (Main).
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-10 📅
Datum des Beginns: 2021-06-10 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 028-070413
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
2. Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
2. Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsstationen Hattersheim (Main) und Hochheim (Main) sollen zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden.
Der Bahnhof Hattersheim (Main) als auch der Bahnhof Hochheim (Main) liegen an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Beide Verkehrsstationen der Kategorie 5 besitzen einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind. Im Zuge des Ausbaus soll eine neue Personenüberführung mittels Aufzug oder Rampe eine barrierefreie Erschließung ermöglichen. Die Haus- und Mittelbahnsteige beider Verkehrsstationen sollen auf 96 cm erhöht und die Bahnsteigdächer erneuert werden.
Der Bahnhof Hattersheim (Main) als auch der Bahnhof Hochheim (Main) liegen an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Beide Verkehrsstationen der Kategorie 5 besitzen einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind. Im Zuge des Ausbaus soll eine neue Personenüberführung mittels Aufzug oder Rampe eine barrierefreie Erschließung ermöglichen. Die Haus- und Mittelbahnsteige beider Verkehrsstationen sollen auf 96 cm erhöht und die Bahnsteigdächer erneuert werden.
Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten folgende Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Vermessung.
Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Bf Hattersheim (Main) und Los 2: Bf Hochheim (Main).
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsstation Hattersheim (Main) soll zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden. Der Bahnhof Hattersheim (Main) liegt an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Die Verkehrsstation der Kategorie 5 besitzt einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind.
Die Verkehrsstation Hattersheim (Main) soll zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden. Der Bahnhof Hattersheim (Main) liegt an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Die Verkehrsstation der Kategorie 5 besitzt einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind.
— übertragene Leistungen: Lph 1-4,
— optionale Leistungen: Lph. 5-7 und 9.
Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistungen, Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie die Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung erfolgen nach BIM-Methodik.
— optionale Leistungen: Lph. 5-7 und 9.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsstation Hochheim (Main) soll zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden.
Der Bahnhof Hochheim (Main) liegt an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Die Verkehrsstation der Kategorie 5 besitzt einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind.
Der Bahnhof Hochheim (Main) liegt an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Die Verkehrsstation der Kategorie 5 besitzt einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind.
— übertragene Leistungen: Lph 1-2 und teilweise Lph. 3-4,
— optionale Leistungen: teilweise Lph. 3-4 und Lph. 5-7 und 9.
Beschreibung der Optionen: — Optionale Leistungen: Lph. 5-7 und 9, teilweise 3-4.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
2. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
2. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
3. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
3. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erfahrungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
1. Nachweis von min. 3 Referenzobjekten aus den letzten 5 Jahren über eine Planung nach BIM-Methodik zu einer Verkehrsstation mit der abgeschlossener Bearbeitung der Leistungsphasen 1-4,
2. Nachweis von min. 3 Referenzobjekten aus den letzten 5 Jahren über eine Vermessung nach BIM-Methodik zu einer Verkehrsstation,
3. Erklärung/Nachweis über das Vorhandensein mindestens eines Arbeitsplatzes mit BIM−fähiger CAD−Software und Darstellung der Ausstattung des BIM-Projektraumes.
b) Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die vorgesehene/n Mitarbeiter/in:
1. Erklärung/Nachweis über mindestens 1 in der BIM−Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter. Die Nachweise der Schulung (Teilnehmerurkunde, Zertifikate etc.) sind beizulegen,
2. Qualifikationsanforderung an den vorgesehenen Projektleiter:
— mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Objektplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken für den Schienenverkehr,
— davon mind. 1 Referenzprojekt in diesem Bereich.
3. Qualifikationsanforderung an den/die vorgesehenen Objekt- und Fachplaner:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v. H. der Brutto-Auftragssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-03-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-07 📅
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
2. Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 028-070413 (2021-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsstationen Hattersheim (Main) und Hochheim (Main) sollen zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden.
Der Bahnhof Hattersheim (Main) als auch der Bahnhof Hochheim (Main) liegen an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Beide Verkehrsstationen der Kategorie 5 besitzen einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind. Im Zuge des Ausbaus soll eine neue Personenüberführung mittels Aufzug oder Rampe eine barrierefreie Erschließung ermöglichen. Die Haus- und Mittelbahnsteige beider Verkehrsstationen sollen auf 96 cm erhöht und die Bahnsteigdächer erneuert werden.
Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten folgende Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Vermessung.
Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Bf Hattersheim (Main) und
— Los 2: Bf Hochheim (Main).
Die Verkehrsstationen Hattersheim (Main) und Hochheim (Main) sollen zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden.
Der Bahnhof Hattersheim (Main) als auch der Bahnhof Hochheim (Main) liegen an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Beide Verkehrsstationen der Kategorie 5 besitzen einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind. Im Zuge des Ausbaus soll eine neue Personenüberführung mittels Aufzug oder Rampe eine barrierefreie Erschließung ermöglichen. Die Haus- und Mittelbahnsteige beider Verkehrsstationen sollen auf 96 cm erhöht und die Bahnsteigdächer erneuert werden.
Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten folgende Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Vermessung.
Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Bf Hattersheim (Main) und
— Los 2: Bf Hochheim (Main).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bezeichnung des Loses: Los 1: Bf Hattersheim (Main)
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation inkl. Vermessungsleistung (BIM-Methodik).
Beschreibung der Optionen: — Optionale Leistungen: Lph. 5-7 und 9.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Bf Hochheim (Main)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-21 📅
Name: Mailänder Consult GmbH
Postanschrift: Mathystraße 13
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪 Karlsruhe🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 121-321912 (2021-06-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-01-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Kontakt
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com📧
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-21 📅
Datum des Beginns: 2021-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 015-036065
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 121-321912
ABl. S-Ausgabe: 15
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation inkl. Vermessungsleistung (BIM-Methodik)
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: David Tessmer
Quelle: OJS 2022/S 015-036065 (2022-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation inkl. Vermessungsleistung (BIM-Methodik),
Los 1: Bf Hattersheim (Main), Los 2: Bf Hochheim (Main)
Referenznummer: 21FEI49819
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsstationen Hattersheim (Main) und Hochheim (Main) sollen zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden.
Der Bahnhof Hattersheim (Main) als auch der Bahnhof Hochheim (Main) liegen an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Beide Verkehrsstationen der Kategorie 5 besitzen einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind. Im Zuge des Ausbaus soll eine neue Personenüberführung mittels Aufzug oder Rampe eine barrierefreie Erschließung ermöglichen. Die Haus- und Mittelbahnsteige beider Verkehrsstationen sollen auf 96 cm erhöht und die Bahnsteigdächer erneuert werden.
Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten folgende Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Vermessung.
Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Bf Hattersheim (Main) und Los 2: Bf Hochheim (Main).
Die Verkehrsstationen Hattersheim (Main) und Hochheim (Main) sollen zur Erhöhung der Akzeptanz und der betrieblichen Leistungsfähigkeit modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden.
Der Bahnhof Hattersheim (Main) als auch der Bahnhof Hochheim (Main) liegen an der Strecke 3603 von Frankfurt (M) Hbf nach Wiesbaden im TEN-T konventionell-Netz. Beide Verkehrsstationen der Kategorie 5 besitzen einen Haus- und einen Mittelbahnsteig, welche durch eine nicht barrierefreie Personenunterführung verbunden sind. Im Zuge des Ausbaus soll eine neue Personenüberführung mittels Aufzug oder Rampe eine barrierefreie Erschließung ermöglichen. Die Haus- und Mittelbahnsteige beider Verkehrsstationen sollen auf 96 cm erhöht und die Bahnsteigdächer erneuert werden.
Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten folgende Leistungsbilder: Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sowie Vermessung.
Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Bf Hattersheim (Main) und Los 2: Bf Hochheim (Main).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 577ce58f-4f8c-463d-b6aa-4c9204679664
Titel: Los 2: Bf Hochheim (Main)
Beschreibung der Beschaffung:
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation inkl. Vermessungsleistung (BIM-Methodik)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦 Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-24 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 60326
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Mailänder Consult GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-21 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021727334 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mailänder Consult GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 42bffb4a-7e84-4ca1-9190-bd24aa194613
Postanschrift: Mathystraße 13
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: 072193280-98📞
Fax: 072193280-10 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Nationale Registrierungsnummer: 1691faa3-330c-4d76-a952-fba98f1e87c3
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 302970📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-20+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
21FEI49819_92299471_NT02: Erbringen von Planungsleistungen für zusätzliche, im Rahmen der vertraglich geschuldeten Planung erkannte Objekte
Hauptgrund für die Änderung: other
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Während der Planungsphase wurde erkannt, dass die vorhandene Treppe am Mittelbahnsteig verschoben werden muss, um die Durchgangsbreite auf dem Bahnsteig als Zugang zum Aufzug zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang muss die vorhandene Personenunterführung bis zur neuen Treppe als Abzweig verlängert werden, daher ist es erforderlich hierfür ein neues Objekt zu bilden. Außerdem bestand für die Variante des Neubaus der Personenüberführung die Erfordernis, diese mit Aufzügen auszustatten, hierfür gab es im Ursprungsvertrag kein Objekt, daher wurde dieses nachträglich erforderlich. Eine erneute Ausschreibung der Planungsleistung für die zusätzlichen Objekte wäre nicht zielführend gewesen, da sie technisch direkt mit den bestehenden Objekten verbunden sind und die Schnittstellendefinition nicht eindeutig möglich gewesen wäre. Zudem hätte dies zu einem Verzug in der Planung geführt, was aufgrund der engen vorgegebenen Terminschiene des Projektes (FABB2) die Finanzierung gefährdet hätte.
Während der Planungsphase wurde erkannt, dass die vorhandene Treppe am Mittelbahnsteig verschoben werden muss, um die Durchgangsbreite auf dem Bahnsteig als Zugang zum Aufzug zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang muss die vorhandene Personenunterführung bis zur neuen Treppe als Abzweig verlängert werden, daher ist es erforderlich hierfür ein neues Objekt zu bilden. Außerdem bestand für die Variante des Neubaus der Personenüberführung die Erfordernis, diese mit Aufzügen auszustatten, hierfür gab es im Ursprungsvertrag kein Objekt, daher wurde dieses nachträglich erforderlich. Eine erneute Ausschreibung der Planungsleistung für die zusätzlichen Objekte wäre nicht zielführend gewesen, da sie technisch direkt mit den bestehenden Objekten verbunden sind und die Schnittstellendefinition nicht eindeutig möglich gewesen wäre. Zudem hätte dies zu einem Verzug in der Planung geführt, was aufgrund der engen vorgegebenen Terminschiene des Projektes (FABB2) die Finanzierung gefährdet hätte.