Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit den angehörigen Ortsteilen und Ortschaften
Die Welterbestadt Quedlinburg plant die dritte Fortschreibung des im Jahr 2001 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Das ISEK soll Anfang 2022 begonnen werden und in einem Beschluss im Jahr 2024 enden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit...”
Titel
Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit den angehörigen Ortsteilen und Ortschaften.
3.1-1/21
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Welterbestadt Quedlinburg plant die dritte Fortschreibung des im Jahr 2001 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Das ISEK soll...”
Kurze Beschreibung
Die Welterbestadt Quedlinburg plant die dritte Fortschreibung des im Jahr 2001 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Das ISEK soll Anfang 2022 begonnen werden und in einem Beschluss im Jahr 2024 enden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 90 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Beratung und Konstruktionsberatung📦
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06484 Quedlinburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Welterbestadt Quedlinburg plant die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK). Genauere Daten zum Planungsumgriff...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Welterbestadt Quedlinburg plant die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK). Genauere Daten zum Planungsumgriff können der zum Download zur Verfügung gestellten Unterlage entnommen werden. Die Leistungsbeschreibung zur Fortschreibung des ISEK, sind die in dem zum Download zur Verfügung gestellten Dokument definiert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 90 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Für die Maßnahme liegt ein Bewilligungsbescheid für das Programmjahr 2019 aus Stadtumbaumaßnahmen vor.
Es gelten die Vergabebedingungen der...”
Zusätzliche Informationen
Für die Maßnahme liegt ein Bewilligungsbescheid für das Programmjahr 2019 aus Stadtumbaumaßnahmen vor.
Es gelten die Vergabebedingungen der Vergabeverordnung (VgV) von 2016, die Vertragsbedingungen der VOL/B von 2003 und das Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LVG LSA) v.19.11.2012 sowie die Regelungen aus dem beigefügten Vertragsentwurf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) VgV. Bei juristischen Personen ist eine Kopie des aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufsregister gem. § 44 (1) VgV. Bei juristischen Personen ist eine Kopie des aktuellen Handels-/Partnerschaftsregisterauszuges beizufügen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Antragsformular unter Ziffer 6 zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Antragsformular unter Ziffer 6 zu entnehmen.
Berufshaftpflichtversicherung über 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Für den Fall, dass der Bieter Bilanzen oder Bilanzauszüge aufgrund gesetzlicher Vorschriften veröffentlichen/offenlegen muss (zur Offenlegung zählt auch die Verpflichtung zum Einreichen der Bilanz zum Handelsregister) sind die Nachweise für die letzten 3 Geschäftsjahre als Anlage beizulegen.
Geschäftsumsatz der letzten drei Jahre. Gegliedert nach Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrages.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV.
- Erfahrungen mit kommunalen und geförderten Maßnahmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV.
- Erfahrungen mit kommunalen und geförderten Maßnahmen (Eignungskriterium gem. § 46 Abs. 3 Ziffer 1 VgV).
- Anzahl der Beschäftigten mit Ausweisung der jeweiligen Qualifikation in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Darstellung der Bürostruktur anhand eines Organigramms. Dabei ist auszuweisen und darzustellen, wie das Büro und die Arbeitsabläufe strukturiert sind. Insbesondere ist darzustellen, wie oder in welchen Abteilungen die Leistungsbereiche Planung, Ausschreibung, Objektüberwachung abgewickelt werden und wie die Geschäftsführung eingebunden ist. Bei größeren Büros bzw. Unternehmen ist darzulegen, welche Niederlassung für die Auftragsabwicklung vorgesehen ist und welche Mitarbeiter und Leistungsbereiche dort angesiedelt sind. Angaben zur Funktion sowie einschlägige Berufserfahrung und Ausbildungsstand der Mitarbeiter, bezogen auf die Projektphasen.
- Liste der Projektverantwortlichen des AN
- ggf. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- ggf. Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- ggf. Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
- ggf. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Gefordert werden Qualifikationsnachweise der Projektverantwortlichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des Landesvergabegesetzes)
- Die Erklärungen des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt sind per Hand zu unterschreiben. Die elektronische Textform ist hier nicht ausreichend
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-01
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-01
08:30 📅
“zu Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien sind in der Bewertungsmatrix dargestellt und beinhalten die technische und...”
zu Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien sind in der Bewertungsmatrix dargestellt und beinhalten die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wie Anzahl der Beschäftigten, Bürostruktur und Referenzen. Der Preis findet in der Bewertung keine Berücksichtigung. Allerdings behält sich der Auftraggeber vor, bei gleicher Qualifikation (Wertungspunkte 7.2 bis 7.2.2 der Bewertungsmatrix) das kostengünstigere Angebot anzunehmen. Gleichzeitig behält sich der Auftraggeber vor, sofern der vorgesehene Finanzierungsrahmen (90.000,00 €) überschritten wird, keine Auftragsvergabe zu vergeben.
Der Auslober stellt Antragsformulare zur Verfügung, welche unter der unter I.3 genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) verfügt, kann diese in Ergänzung des Antragsformulars eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Antragsformulars sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Die einzureichenden Unterlagen bestehen aus dem Antragsformular, der Bewertungsmatrix und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Das Antragsformular und die Bewertungsmatrix sind durch den Bieter auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote sind elektronisch via: evergabe-online.de einzureichen. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
Der Auftraggeber behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de möglich.
Sollte das Angebotsschreiben nicht in elektronischer Textform unterzeichnet werden, sondern im Original per Hand, ist zwingend ein Firmenstempel neben der Unterschrift notwendig, da das Angebot sonst ausgeschlossen wird.
Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen.
Datenschutz
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt.
Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vegabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141536📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2021/S 191-496619 (2021-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-25) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 191-496619
Auftragsvergabe
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Titel:
“Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit...”
Titel
Planungsleistungen nach VgV § 73 ff. für die „Dritte Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) in der Welterbestadt Quedlinburg mit den angehörigen Ortsteilen und Ortschaften.
Mehr anzeigen Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“zu Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien sind in der Bewertungsmatrix dargestellt und beinhalten die technische und...”
zu Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien sind in der Bewertungsmatrix dargestellt und beinhalten die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wie Anzahl der Beschäftigten, Bürostruktur und Referenzen. Der Preis findet in der Bewertung keine Berücksichtigung. Allerdings behält sich der Auftraggeber vor, bei gleicher Qualifikation (Wertungspunkte 7.2 bis 7.2.2 der Bewertungsmatrix) das kostengünstigere Angebot anzunehmen. Gleichzeitig behält sich der Auftraggeber vor, sofern der vorgesehene Finanzierungsrahmen (90.000,00 €) überschritten wird, keine Auftragsvergabe zu vergeben.
Der Auslober stellt Antragsformulare zur Verfügung, welche unter der unter I.3 genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) verfügt, kann diese in Ergänzung des Antragsformulars eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Ant...
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Quelle: OJS 2021/S 232-611859 (2021-11-25)