Die Neu- und Umgestaltung des Quartierinnenbereichs Mettengasse ist ein wichtiges Vorhaben im Rahmen der Stadterneuerung in der Erfurter Altstadt. Die heutige Situation ist Ergebnis eines lange währenden Abstimmungs- und Planungsprozesses. Heute stehen Bürger und Stadt kurz davor, eine zeitgemäße und den heutigen Anforderungen bzw. Erfordernissen entsprechende Lösung umzusetzen. Wesentlich dabei ist die Neugestaltung der öffentlichen Flächen, die die Erreichbarkeit aller Grundstücke des Quartiers, der Stellplätze sowie auch die Müllentsorgung und Nutzbarkeit durch Rettungsfahrzeuge gewährleistet. Die Flächenanteile, die zur Erschließung im Quartierinnenbereich benötigt werden sind bekannt und durch technische Erfordernisse definiert (Schleppkurven Müll- und Rettungsfahrzeuge, PKW). Deshalb kann parallel zu den Bemühungen zur Grundstücksneuordnung mit den Planungen zur Neugestaltung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen begonnen werden. Im Grundsatz geht es um die Planung und Umsetzung der Neu- bzw. Umgestaltung der öffentlichen Flächen (Erschließungs- und Freiflächen) im Quartiersbereich Mettengasse unter Abwägung der Aspekte Stadtgestalt, Denkmalschutz, Verkehr sowie den Interessen der Anlieger, Nutzer und Betreiber. Der Auftraggeber wünscht ein ausgewogenes und attraktives Gesamtkonzept für die Neugestaltung der Oberflächen und Einbauten. Es geht um eine zeitgemäße und funktionale Lösung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des städtebaulichen und historischen Kontextes sowie der Barrierefreiheit. Hinsichtlich Materialwahl und Gliederung sollte sich die Neugestaltung der Oberflächen an ortstypischen und erprobten Beispielen orientieren. Im Rahmen der Planung ist eine entsprechende Oberflächentypologie zu entwickeln und zu begründen. Die Oberflächenmaterialien sollen dem denkmalgeschützten Charakter des Plangebietes entsprechen und die technischen Funktionen für die geforderten Nutzungen erfüllen. Das Planungsgebiet ist Bestandteil des ausgedehnten Systems öffentlicher Räume in der historischen Altstadt von Erfurt und liegt in unmittelbarer Nähe der Stadtbild prägenden und städtebaulich bedeutsamen Gebäude- und Raumsituation am Domplatz. Die Mettengasse ist wichtige Wegeverbindung zwischen Großer Arche und Domplatz und gleichzeitig ein wichtiger städtebaulicher Raum im Vorfeld des kulturell genutzten Waidspeichers. Hier treffen sich sowohl Touristen als auch die Besucher des Theaters vor und nach den Vorstellungen. Der stark frequentierte Bereich um den Waidspeicher ist als Innenhof mit kulturellem Ambiente zu gestalten. An die Planung und Umsetzung der Umgestaltung werden insgesamt hohe Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gestellt. Es ist wichtiges Anliegen der Stadt Erfurt im Rahmen der Um- bzw. Neugestaltung des öffentlichen Raumes, die Grundstücksverhältnisse im Rahmen von Maßnahmen der Bodenordnung zu klären. Die Größe des gesamten Quartiers beträgt ca. 1,1 ha, die umzugestaltende öffentliche Verkehrs- und Freifläche umfasst eine Fläche von ca. 2.100 m2. Eine grobe Kostenschätzung geht von Gesamtbaukosten von ca. 2,6 Mio EUR (brutto, incl. Baunebenkosten) aus. Zum Umfang der komplexen Baumaßnahme gehören auch die bedarfsgerechte Erneuerung und Erweiterung der Anlagen der Entwässerung einschließlich der Einbindung in die vorhandenen Netze, die Sanierung des Brunnens sowie die Erneuerung der Licht- bzw. Beleuchtungsanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-29.
Auftragsbekanntmachung (2021-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2021-11-010
Kurze Beschreibung:
Die Neu- und Umgestaltung des Quartierinnenbereichs Mettengasse ist ein wichtiges Vorhaben im Rahmen der Stadterneuerung in der Erfurter Altstadt. Die heutige Situation ist Ergebnis eines lange währenden Abstimmungs- und Planungsprozesses. Heute stehen Bürger und Stadt kurz davor, eine zeitgemäße und den heutigen Anforderungen bzw. Erfordernissen entsprechende Lösung umzusetzen. Wesentlich dabei ist die Neugestaltung der öffentlichen Flächen, die die Erreichbarkeit aller Grundstücke des Quartiers, der Stellplätze sowie auch die Müllentsorgung und Nutzbarkeit durch Rettungsfahrzeuge gewährleistet.
Die Flächenanteile, die zur Erschließung im Quartierinnenbereich benötigt werden sind bekannt und durch technische Erfordernisse definiert (Schleppkurven Müll- und Rettungsfahrzeuge, PKW). Deshalb kann parallel zu den Bemühungen zur Grundstücksneuordnung mit den Planungen zur Neugestaltung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen begonnen werden.
Im Grundsatz geht es um die Planung und Umsetzung der Neu- bzw. Umgestaltung der öffentlichen Flächen (Erschließungs- und Freiflächen) im Quartiersbereich Mettengasse unter Abwägung der Aspekte Stadtgestalt, Denkmalschutz, Verkehr sowie den Interessen der Anlieger, Nutzer und Betreiber. Der Auftraggeber wünscht ein ausgewogenes und attraktives Gesamtkonzept für die Neugestaltung der Oberflächen und Einbauten. Es geht um eine zeitgemäße und funktionale Lösung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des städtebaulichen und historischen Kontextes sowie der Barrierefreiheit. Hinsichtlich Materialwahl und Gliederung sollte sich die Neugestaltung der Oberflächen an ortstypischen und erprobten Beispielen orientieren. Im Rahmen der Planung ist eine entsprechende Oberflächentypologie zu entwickeln und zu begründen. Die Oberflächenmaterialien sollen dem denkmalgeschützten Charakter des Plangebietes entsprechen und die technischen Funktionen für die geforderten Nutzungen erfüllen.
Das Planungsgebiet ist Bestandteil des ausgedehnten Systems öffentlicher Räume in der historischen Altstadt von Erfurt und liegt in unmittelbarer Nähe der Stadtbild prägenden und städtebaulich bedeutsamen Gebäude- und Raumsituation am Domplatz. Die Mettengasse ist wichtige Wegeverbindung zwischen Großer Arche und Domplatz und gleichzeitig ein wichtiger städtebaulicher Raum im Vorfeld des kulturell genutzten Waidspeichers. Hier treffen sich sowohl Touristen als auch die Besucher des Theaters vor und nach den Vorstellungen. Der stark frequentierte Bereich um den Waidspeicher ist als Innenhof mit kulturellem Ambiente zu gestalten.
An die Planung und Umsetzung der Umgestaltung werden insgesamt hohe Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gestellt. Es ist wichtiges Anliegen der Stadt Erfurt im Rahmen der Um- bzw. Neugestaltung des öffentlichen Raumes, die Grundstücksverhältnisse im Rahmen von Maßnahmen der Bodenordnung zu klären.
Die Größe des gesamten Quartiers beträgt ca. 1,1 ha, die umzugestaltende öffentliche Verkehrs- und Freifläche umfasst eine Fläche von ca. 2.100 m2. Eine grobe Kostenschätzung geht von Gesamtbaukosten von ca. 2,6 Mio EUR (brutto, incl. Baunebenkosten) aus. Zum Umfang der komplexen Baumaßnahme gehören auch die bedarfsgerechte Erneuerung und Erweiterung der Anlagen der Entwässerung einschließlich der Einbindung in die vorhandenen Netze, die Sanierung des Brunnens sowie die Erneuerung der Licht- bzw. Beleuchtungsanlagen.
Die Neu- und Umgestaltung des Quartierinnenbereichs Mettengasse ist ein wichtiges Vorhaben im Rahmen der Stadterneuerung in der Erfurter Altstadt. Die heutige Situation ist Ergebnis eines lange währenden Abstimmungs- und Planungsprozesses. Heute stehen Bürger und Stadt kurz davor, eine zeitgemäße und den heutigen Anforderungen bzw. Erfordernissen entsprechende Lösung umzusetzen. Wesentlich dabei ist die Neugestaltung der öffentlichen Flächen, die die Erreichbarkeit aller Grundstücke des Quartiers, der Stellplätze sowie auch die Müllentsorgung und Nutzbarkeit durch Rettungsfahrzeuge gewährleistet.
Die Flächenanteile, die zur Erschließung im Quartierinnenbereich benötigt werden sind bekannt und durch technische Erfordernisse definiert (Schleppkurven Müll- und Rettungsfahrzeuge, PKW). Deshalb kann parallel zu den Bemühungen zur Grundstücksneuordnung mit den Planungen zur Neugestaltung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen begonnen werden.
Im Grundsatz geht es um die Planung und Umsetzung der Neu- bzw. Umgestaltung der öffentlichen Flächen (Erschließungs- und Freiflächen) im Quartiersbereich Mettengasse unter Abwägung der Aspekte Stadtgestalt, Denkmalschutz, Verkehr sowie den Interessen der Anlieger, Nutzer und Betreiber. Der Auftraggeber wünscht ein ausgewogenes und attraktives Gesamtkonzept für die Neugestaltung der Oberflächen und Einbauten. Es geht um eine zeitgemäße und funktionale Lösung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des städtebaulichen und historischen Kontextes sowie der Barrierefreiheit. Hinsichtlich Materialwahl und Gliederung sollte sich die Neugestaltung der Oberflächen an ortstypischen und erprobten Beispielen orientieren. Im Rahmen der Planung ist eine entsprechende Oberflächentypologie zu entwickeln und zu begründen. Die Oberflächenmaterialien sollen dem denkmalgeschützten Charakter des Plangebietes entsprechen und die technischen Funktionen für die geforderten Nutzungen erfüllen.
Das Planungsgebiet ist Bestandteil des ausgedehnten Systems öffentlicher Räume in der historischen Altstadt von Erfurt und liegt in unmittelbarer Nähe der Stadtbild prägenden und städtebaulich bedeutsamen Gebäude- und Raumsituation am Domplatz. Die Mettengasse ist wichtige Wegeverbindung zwischen Großer Arche und Domplatz und gleichzeitig ein wichtiger städtebaulicher Raum im Vorfeld des kulturell genutzten Waidspeichers. Hier treffen sich sowohl Touristen als auch die Besucher des Theaters vor und nach den Vorstellungen. Der stark frequentierte Bereich um den Waidspeicher ist als Innenhof mit kulturellem Ambiente zu gestalten.
An die Planung und Umsetzung der Umgestaltung werden insgesamt hohe Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gestellt. Es ist wichtiges Anliegen der Stadt Erfurt im Rahmen der Um- bzw. Neugestaltung des öffentlichen Raumes, die Grundstücksverhältnisse im Rahmen von Maßnahmen der Bodenordnung zu klären.
Die Größe des gesamten Quartiers beträgt ca. 1,1 ha, die umzugestaltende öffentliche Verkehrs- und Freifläche umfasst eine Fläche von ca. 2.100 m2. Eine grobe Kostenschätzung geht von Gesamtbaukosten von ca. 2,6 Mio EUR (brutto, incl. Baunebenkosten) aus. Zum Umfang der komplexen Baumaßnahme gehören auch die bedarfsgerechte Erneuerung und Erweiterung der Anlagen der Entwässerung einschließlich der Einbindung in die vorhandenen Netze, die Sanierung des Brunnens sowie die Erneuerung der Licht- bzw. Beleuchtungsanlagen.
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Vergabeportal herunter geladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Die Bewerbungen sind fristgemäß und vollständig im Vergabeportal hochzuladen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7ZRFYT
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Vergabeportal herunter geladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Die Bewerbungen sind fristgemäß und vollständig im Vergabeportal hochzuladen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7ZRFYT
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Neu- und Umgestaltung des Quartierinnenbereichs Mettengasse ist ein wichtiges Vorhaben im Rahmen der Stadterneuerung in der Erfurter Altstadt. Die heutige Situation ist Ergebnis eines lange währenden Abstimmungs- und Planungsprozesses. Heute stehen Bürger und Stadt kurz davor, eine zeitgemäße und den heutigen Anforderungen bzw. Erfordernissen entsprechende Lösung umzusetzen. Wesentlich dabei ist die Neugestaltung der öffentlichen Flächen, die die Erreichbarkeit aller Grundstücke des Quartiers, der Stellplätze sowie auch die Müllentsorgung und Nutzbarkeit durch Rettungsfahrzeuge gewährleistet.
Die Neu- und Umgestaltung des Quartierinnenbereichs Mettengasse ist ein wichtiges Vorhaben im Rahmen der Stadterneuerung in der Erfurter Altstadt. Die heutige Situation ist Ergebnis eines lange währenden Abstimmungs- und Planungsprozesses. Heute stehen Bürger und Stadt kurz davor, eine zeitgemäße und den heutigen Anforderungen bzw. Erfordernissen entsprechende Lösung umzusetzen. Wesentlich dabei ist die Neugestaltung der öffentlichen Flächen, die die Erreichbarkeit aller Grundstücke des Quartiers, der Stellplätze sowie auch die Müllentsorgung und Nutzbarkeit durch Rettungsfahrzeuge gewährleistet.
Die Flächenanteile, die zur Erschließung im Quartierinnenbereich benötigt werden sind bekannt und durch technische Erfordernisse definiert (Schleppkurven Müll- und Rettungsfahrzeuge, PKW). Deshalb kann parallel zu den Bemühungen zur Grundstücksneuordnung mit den Planungen zur Neugestaltung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen begonnen werden.
Die Flächenanteile, die zur Erschließung im Quartierinnenbereich benötigt werden sind bekannt und durch technische Erfordernisse definiert (Schleppkurven Müll- und Rettungsfahrzeuge, PKW). Deshalb kann parallel zu den Bemühungen zur Grundstücksneuordnung mit den Planungen zur Neugestaltung der öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen begonnen werden.
Im Grundsatz geht es um die Planung und Umsetzung der Neu- bzw. Umgestaltung der öffentlichen Flächen (Erschließungs- und Freiflächen) im Quartiersbereich Mettengasse unter Abwägung der Aspekte Stadtgestalt, Denkmalschutz, Verkehr sowie den Interessen der Anlieger, Nutzer und Betreiber. Der Auftraggeber wünscht ein ausgewogenes und attraktives Gesamtkonzept für die Neugestaltung der Oberflächen und Einbauten. Es geht um eine zeitgemäße und funktionale Lösung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des städtebaulichen und historischen Kontextes sowie der Barrierefreiheit. Hinsichtlich Materialwahl und Gliederung sollte sich die Neugestaltung der Oberflächen an ortstypischen und erprobten Beispielen orientieren. Im Rahmen der Planung ist eine entsprechende Oberflächentypologie zu entwickeln und zu begründen. Die Oberflächenmaterialien sollen dem denkmalgeschützten Charakter des Plangebietes entsprechen und die technischen Funktionen für die geforderten Nutzungen erfüllen.
Im Grundsatz geht es um die Planung und Umsetzung der Neu- bzw. Umgestaltung der öffentlichen Flächen (Erschließungs- und Freiflächen) im Quartiersbereich Mettengasse unter Abwägung der Aspekte Stadtgestalt, Denkmalschutz, Verkehr sowie den Interessen der Anlieger, Nutzer und Betreiber. Der Auftraggeber wünscht ein ausgewogenes und attraktives Gesamtkonzept für die Neugestaltung der Oberflächen und Einbauten. Es geht um eine zeitgemäße und funktionale Lösung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des städtebaulichen und historischen Kontextes sowie der Barrierefreiheit. Hinsichtlich Materialwahl und Gliederung sollte sich die Neugestaltung der Oberflächen an ortstypischen und erprobten Beispielen orientieren. Im Rahmen der Planung ist eine entsprechende Oberflächentypologie zu entwickeln und zu begründen. Die Oberflächenmaterialien sollen dem denkmalgeschützten Charakter des Plangebietes entsprechen und die technischen Funktionen für die geforderten Nutzungen erfüllen.
Das Planungsgebiet ist Bestandteil des ausgedehnten Systems öffentlicher Räume in der historischen Altstadt von Erfurt und liegt in unmittelbarer Nähe der Stadtbild prägenden und städtebaulich bedeutsamen Gebäude- und Raumsituation am Domplatz. Die Mettengasse ist wichtige Wegeverbindung zwischen Großer Arche und Domplatz und gleichzeitig ein wichtiger städtebaulicher Raum im Vorfeld des kulturell genutzten Waidspeichers. Hier treffen sich sowohl Touristen als auch die Besucher des Theaters vor und nach den Vorstellungen. Der stark frequentierte Bereich um den Waidspeicher ist als Innenhof mit kulturellem Ambiente zu gestalten.
Das Planungsgebiet ist Bestandteil des ausgedehnten Systems öffentlicher Räume in der historischen Altstadt von Erfurt und liegt in unmittelbarer Nähe der Stadtbild prägenden und städtebaulich bedeutsamen Gebäude- und Raumsituation am Domplatz. Die Mettengasse ist wichtige Wegeverbindung zwischen Großer Arche und Domplatz und gleichzeitig ein wichtiger städtebaulicher Raum im Vorfeld des kulturell genutzten Waidspeichers. Hier treffen sich sowohl Touristen als auch die Besucher des Theaters vor und nach den Vorstellungen. Der stark frequentierte Bereich um den Waidspeicher ist als Innenhof mit kulturellem Ambiente zu gestalten.
An die Planung und Umsetzung der Umgestaltung werden insgesamt hohe Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gestellt. Es ist wichtiges Anliegen der Stadt Erfurt im Rahmen der Um- bzw. Neugestaltung des öffentlichen Raumes, die Grundstücksverhältnisse im Rahmen von Maßnahmen der Bodenordnung zu klären.
An die Planung und Umsetzung der Umgestaltung werden insgesamt hohe Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gestellt. Es ist wichtiges Anliegen der Stadt Erfurt im Rahmen der Um- bzw. Neugestaltung des öffentlichen Raumes, die Grundstücksverhältnisse im Rahmen von Maßnahmen der Bodenordnung zu klären.
Die Größe des gesamten Quartiers beträgt ca. 1,1 ha, die umzugestaltende öffentliche Verkehrs- und Freifläche umfasst eine Fläche von ca. 2.100 m2. Eine grobe Kostenschätzung geht von Gesamtbaukosten von ca. 2,6 Mio EUR (brutto, incl. Baunebenkosten) aus. Zum Umfang der komplexen Baumaßnahme gehören auch die bedarfsgerechte Erneuerung und Erweiterung der Anlagen der Entwässerung einschließlich der Einbindung in die vorhandenen Netze, die Sanierung des Brunnens sowie die Erneuerung der Licht- bzw. Beleuchtungsanlagen.
Die Größe des gesamten Quartiers beträgt ca. 1,1 ha, die umzugestaltende öffentliche Verkehrs- und Freifläche umfasst eine Fläche von ca. 2.100 m2. Eine grobe Kostenschätzung geht von Gesamtbaukosten von ca. 2,6 Mio EUR (brutto, incl. Baunebenkosten) aus. Zum Umfang der komplexen Baumaßnahme gehören auch die bedarfsgerechte Erneuerung und Erweiterung der Anlagen der Entwässerung einschließlich der Einbindung in die vorhandenen Netze, die Sanierung des Brunnens sowie die Erneuerung der Licht- bzw. Beleuchtungsanlagen.
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013/2021 Teil 3 Abschnitt 2 §§ 38-40 (Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-7), Abschnitt 3 §§ 41-44 (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 1-7), Abschnitt 4 §§ 45-48 (Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 1-7) sowie Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53-56 (Planung Technische Ausrüstung, Lph. 1-7) für die Neuordnung der Verkehrs- und Freiflächen im Quartiersbereich Arche / Mettengasse in Erfurt. Zum Planungsumfang gehören zudem folgende Fachplanungs- und Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI 2013/2021: Geotechnik (Baugrunduntersuchung), Ingenieurvermessung.
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013/2021 Teil 3 Abschnitt 2 §§ 38-40 (Objektplanung Freianlagen, Lph. 1-7), Abschnitt 3 §§ 41-44 (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 1-7), Abschnitt 4 §§ 45-48 (Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph. 1-7) sowie Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53-56 (Planung Technische Ausrüstung, Lph. 1-7) für die Neuordnung der Verkehrs- und Freiflächen im Quartiersbereich Arche / Mettengasse in Erfurt. Zum Planungsumfang gehören zudem folgende Fachplanungs- und Beratungsleistungen nach Anlage 1 HOAI 2013/2021: Geotechnik (Baugrunduntersuchung), Ingenieurvermessung.
Es ist eine stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermitteln vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafür sprechen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Ziffer II.2.4. Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen der geplanten Fördermittel Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Quartiersbereich Arche / Mettengasse Mettengasse 99084 Erfurt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung.
b. Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung.
c. Gefordert ist, dass der im Auftragsfall vorgesehene Projektleiter/Projektleiterin als Berufsqualifikation den Beruf des Landschaftsarchitekten gemäß § 75 (1) VgV oder den Beruf des Ingenieurs (Verkehrsanlagen, Tiefbau) gemäß § 75 (2) VgV aufweist. Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens, Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistung erbringen sollen, Benennung des Projektleiters, Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen.
c. Gefordert ist, dass der im Auftragsfall vorgesehene Projektleiter/Projektleiterin als Berufsqualifikation den Beruf des Landschaftsarchitekten gemäß § 75 (1) VgV oder den Beruf des Ingenieurs (Verkehrsanlagen, Tiefbau) gemäß § 75 (2) VgV aufweist. Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens, Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistung erbringen sollen, Benennung des Projektleiters, Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen.
d. Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 (3) Nr. 10 VgV.
e. Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Bewerber und der Versicherer sich bereit erklären, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a. Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Bewerber und der Versicherer sich bereit erklären, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen)
b. Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz - das jährliche Gesamthonorar - für entsprechende Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren)
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit den Deckungssummen von 1,50 Mio EUR für Personenschäden sowie 1,50 Mio EUR für sonstige Schäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a. Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) - konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen, in den letzten zehn Jahren): Bezeichnung der Baumaßnahme, Angaben zu Fertigstellung, Baukosten Kostengruppen 300-500 gemäß DIN 276 (netto), der erbrachten Leistungsphasen, der Projektgröße (Fläche in m2), des Projektleiters sowie des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer). Die Referenzprojekte sollen Fachkunde und Erfahrungen des Bewerbers im Bereich Neugestaltung, Neuordnung von öffentlichen (Stadt)-Räumen dokumentieren. Nachweise von Planungen für Fußgängerbereiche/Stadtplätze in historischem Kontext bzw. für verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungen sind von Vorteil. Die fachliche Eignung ist anhand von ausgewählten Referenzprojekten nachzuweisen (grafische und textliche Darstellung von max. 2 Referenzprojekten auf jeweils max. 2 Seiten DIN A3).
a. Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) - konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen, in den letzten zehn Jahren): Bezeichnung der Baumaßnahme, Angaben zu Fertigstellung, Baukosten Kostengruppen 300-500 gemäß DIN 276 (netto), der erbrachten Leistungsphasen, der Projektgröße (Fläche in m2), des Projektleiters sowie des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer). Die Referenzprojekte sollen Fachkunde und Erfahrungen des Bewerbers im Bereich Neugestaltung, Neuordnung von öffentlichen (Stadt)-Räumen dokumentieren. Nachweise von Planungen für Fußgängerbereiche/Stadtplätze in historischem Kontext bzw. für verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungen sind von Vorteil. Die fachliche Eignung ist anhand von ausgewählten Referenzprojekten nachzuweisen (grafische und textliche Darstellung von max. 2 Referenzprojekten auf jeweils max. 2 Seiten DIN A3).
b. Auskunft nach § 46 (3) Nr. 2 VgV (Eigenerklärung) - Name, berufliche Qualifikation, Art der Berufserfahrung und Berufserfahrung in Jahren der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen
c. Angaben nach § 46 (3) Nr. 3 VgV (Eigenerklärungen) - Maßnahmen zur Qualitätssicherung und
der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers einschließlich IT und Software des Bewerbers (Angaben zur CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen)
d. Angaben nach § 46 (3) Nr. 6 VgV (Eigenerklärungen) - Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
e. Angaben nach § 46 (3) Nr. 8 VgV (Eigenerklärungen) - jährliche Anzahl und Zusammensetzung der Beschäftigten der letzten drei Jahre
f. Angaben nach § 46 (3) Nr. 9 VgV (Eigenerklärungen) - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
g. Angaben nach § 46 (3) Nr. 10 VgV (Eigenerklärungen) - Auftragsanteil/Leistungen, für den/die der Bewerber Unteraufträge zu erteilen beabsichtigt; Benennung der hierfür vorgesehenen Büros
Mindeststandards:
- Abschluss / Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre (01.01.2012 bis 31.12.2021)
- Lph. 3-7 vollständig erbracht
- Referenzprojekte wurden vom Bewerber bzw. von der bewerbenden Niederlassung bearbeitet
- Referenz ist auf max. 2 DIN A 3 Seiten grafisch dargestellt
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Objektplanung Freianlagen:
- Landschaftsarchitekten
- Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.
Aufgrund der Spezifik der Aufgabenstellung ist zwingende Voraussetzung für die Bewerbung die Zusammenarbeit zwischen Landschaftsarchitekt/-in und Ingenieur/-in.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Es gelten die HOAI i.d.g.F. und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften / Einrichtungen / Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgabendes Freistaates Thüringen bzw. ggf. der Richtlinien noch nicht bekannter Fördermittelgeber sowie den Förderbestimmungen beanspruchter Förderprogramme.
Es gelten die HOAI i.d.g.F. und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften / Einrichtungen / Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgabendes Freistaates Thüringen bzw. ggf. der Richtlinien noch nicht bekannter Fördermittelgeber sowie den Förderbestimmungen beanspruchter Förderprogramme.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitervergabe von Auftragsanteilen für die unter II.2.4 und II.2.11 genannten Leistungen sind zugelassen.
Der AG erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht für die vergütete Planungsleistung. Sämtliche Planungsleistungen sind in deutscher Sprache anzufertigen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
- Befähigung zur Berufsausübung gem. III.1.1)
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. III.1.2)
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. III.1.3)
Der Bewertung der Teilnahmeanträge wird folgende Gewichtung zugrunde gelegt: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - 10 %,
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - 90 %, davon
- Fachkunde/Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen - 65 %,
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Vergabeportal herunter geladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Vergabeportal herunter geladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Die Bewerbungen sind fristgemäß und vollständig im Vergabeportal hochzuladen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV).
Die Bewerbungen sind fristgemäß und vollständig im Vergabeportal hochzuladen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7ZRFYT
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737276📞
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 36137739354 📠
Internetadresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Abschnitt I.1)
Postort: siehe Abschnitt I.1)
Quelle: OJS 2021/S 235-618081 (2021-11-29)