Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zunächst erfolgt eine Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden (Matrix Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen).
Anschließend erfolgt eine Beurteilung, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Abschließend wird anhand der vorgelegten Referenzen und Unterlagen beurteilt, wer unter den Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Hierzu wird nach Auswertung der Auswahlkriterien eine Rangfolge der Bewerber nach gewichteten Punkten gebildet und maximal drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung aufgefordert. Sind aufgrund Punktgleichheit nicht genau drei Bewerber zu ermitteln, entscheidet unter den gleichplatzierten Bewerbern das Los.
Der Auftraggeber begrenzt die Anzahl Bewerber nach den folgenden Auswahlkriterien (Matrix Auswahlkriterien) mit zugehöriger Gewichtung:
— Spezifischer Umsatz in den letzten 3 Jahren (Gewichtung 15 %)
— Anzahl Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld (Gewichtung 15 %)
— Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen für vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren (Gewichtung 60 %):
Nachweis von Erfahrungen in Bereichen der Objekt- und Fachplanung in den letzten 5 Geschäftsjahren Folgende Mindestreferenz ist nachzuweisen:
Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich - der Objektplanung nach HOAI Teil 3 Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume
— der Fachplanung nach HOAI Teil 4 Abschnitt 1 Tragwerksplanung
— der Fachplanung nach HOAI Teil 4 Abschnitt 2 Technische Ausrüstung (ggfls. auch separat je nach Anlagengruppen)
Für öffentliche Gebäude mit Gesamtbaukosten (Kostengruppen 300 - 400) von mindestens 2 Mio. EUR brutto in den letzten 5 Geschäftsjahren (2015 bis heute).
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind folgende Nachweise bzw. Angaben zwingend erforderlich:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
2. Angaben zu erbrachten Planungsleistungen der Objektplanung (Leistungszeitraum, Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzone und Honorarsumme),
3. Projektbeschreibung in Wort und Bild digital (pdf- Format) ist beizulegen (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen). Die Projektbeschreibung muss Aussagen zur Nutzung, zu den Baukosten (Kostengruppen 300 – 400) und zum Zeitpunkt der baulichen Fertigstellung enthalten.
Über die Anzahl von fünf Referenzen hinausgehende Referenzen sind nicht erwünscht. Bei Einreichung mehrerer Referenzen ist die hinsichtlich der Auswahlkriterien zu bewertende Referenz eindeutig zu kennzeichnen.
Bitte legen Sie die Referenzen als Anlage bei.
Nachweis eines im Bereich Objektplanung ausgezeichneten Projekts in den letzten 5 Geschäftsjahren Folgende Mindestreferenz ist nachzuweisen:
Mindestens ein im Rahmen eines Architektur-Auszeichnungsverfahrens mit einer Würdigung, Anerkennung oder einem Preis ausgezeichnetes realisiertes Bauvorhaben oder ein mit einem Preis oder einer Anerkennung ausgezeichneter Beitrag zu einem Planungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) in den letzten 5 Geschäftsjahren (2015 bis heute).
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind folgende Nachweise bzw. Angaben zwingend erforderlich:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
2. Art der Auszeichnung und Nachweis sowie Angabe des Auszeichnungsjahrs 3. Projektbeschreibung in Wort und Bild digital (pdf- Format) ist beizulegen (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Über die Anzahl von fünf Referenzen hinausgehende Referenzen sind nicht erwünscht. Bei Einreichung mehrerer Referenzen ist die hinsichtlich der Auswahlkriterien zu bewertende Referenz eindeutig zu kennzeichnen.
Bitte legen Sie die Referenzen als Anlage bei.
— Gesamteindruck der Bewerbung (Gewichtung 10 %)
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von 100 bis 500 Punkten erreicht werden.