Beschreibung der Optionen
Die Gemeinde behält sich vor, dem beauftragten Planer auf Basis seiner Ingenieurverträge bei Bedarf zusätzlich
einzelne, mehrere oder alle der nachfolgend möglichen Optionsleistungen zu beauftragen. Der Anspruch
des Planers auf die Beauftragung einzelner mehrerer oder aller Optionsleistungen ist ausgeschlossen. Die Gemeinde behält sich ausdrücklich vor die Optionsleistungen selbst auszuführen oder durch einen noch zu
beauftragenden Dritten ausführen zu lassen.
A) Objektplanung:
1. Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI Teil 3 Gebäude und Innenräume §§ 33-37 incl.
der Aufgabenstellung aus Anlage 10 anrechenbare Baukosten:
10.2. Objektliste Gebäude „Kindergärten, Kinderhorte“ Honorarzone III und 10.3. Objektliste Innenräume
„Gruppenräume in Kindergärten, Horträume“
Honorarzone III (10.2. + 10.3. zusammengefasst): 1 951 510 EUR (netto)
2. Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI Teil 3 Freianlagen §§ 38-40 incl. der
Aufgabenstellung aus Anlage 11, anrechenbare Baukosten:
11.2. Objektliste Sonstige Freianlagen „Freiflächen mit Bauwerksbezug“ Honorarzone III: 840 000 EUR (netto)
B) Fachplanung:
3. Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß HOAI Teil 4 Tragwerksplanung §§ 49-52 incl. der
Aufgabenstellung aus Anlage 14 anrechenbare Baukosten:
14.2. Objektliste Tragwerksplanung bestehend aus verschiedenen Tragwerken und alle zugeordnet der
Honorarzone III: 893 095 EUR (netto)
4. Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI Teil 4 Technische Ausrüstung §§ 53-56 incl. der
Aufgabenstellung aus Anlage 15.2 anrechenbare Baukosten:
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen „Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische
Anlagen mit verzweigten Netzen“
Honorarzone II: 97 075 EUR (netto);
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: „Gebäudeheizungsanlagen“ Honorarzone II: 97 075 EUR (netto);
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: „Einzelabluftanlagen“
Honorarzone II: 38 830 EUR (netto);
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: „Niederspannungsanlagen mit bis zu 3 Verteilebenen“
Honorarzone II: 116 490 EUR (netto);
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen: „Fernmelde- oder informationstechnische
Anlagen, soweit nicht in HZ I oder III erwähnt“ Honorarzone II: 38 830 EUR (netto);
5. Besondere Leistungen zu den vorgenannten Leistungsbildern nach HOAI je nach Bedarf
6. Zusätzliche Leistungen nach HOAI je nach Bedarf
C) Besondere Leistungen:
1. Beratungsleistungen gemäß HOAI Teil 1 § 3 Anlage 1.2 HOAI Bauphysik (Leistungsschwerpunkte):
Wärmeschutz und Energiebilanzierung; anrechenbare Baukosten: 1 951 510 EUR (netto)
D) Zusätzliche Leistungen:
1. Leistungen der SIGEKO nach BaustellVO: Ausübung SIGE Koordinator, einschl. Gefahrenanalyse, Erstellung
SIGE-Plan, Vorankündigung und Überwachung,
2. Koordinierung weiterer Beteiligter (Bedarfsermittlung, Aufgabenstellung, Mitwirkung bei der Auswahl weiterer
Leistungen),
3. Durchführen der erforderlichen wettbewerblichen Vergabeverfahren zur Beschaffung folgender
Baunebenleistungen für das zu planende Objekt: Ingenieurvermessung, Geotechnik sowie Probenahme mit
Laboranalyse, Analysebericht für den Baugrund und die Entsorgung von Aushub nach LAGA,
4. Erstellen Brandschutzkonzept für Bau und Betrieb des Objektes.