Beschreibung der Beschaffung
Zielsetzung der übergeordneten Planung zur weiteren Entwicklung des Klinikums Nürnberg ist u.a. die
räumliche Zusammenfassung der Kliniken für Psychiatrie, für Psychosomatik sowie für Kinder- und
Jugendpsychiatrie in ein „Zentrum für seelische Gesundheit“ (ZfsG). Hierfür ist ein Neubau am Standort
Klinikum Nürnberg Nord geplant. Die Errichtung des Neubaus ist in zwei Bauabschnitten geplant. Die
Leistungsbeschreibung beinhaltet sowohl den 2. Bauabschnitt, welcher den Neubau des ZfsG darstellt,
wie auch Teile der Vorabmaßnahme (1. Bauabschnitt), nämlich die Errichtung eines unterirdischen
Versorgungsganges und die Umverlegung der damit zusammenhängenden Medien. Der 1. Bauabschnitt wurde
bereits mit rd. 5 Mio. EUR in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2019 aufgenommen und zwischenzeitlich
fachlich gebilligt. Die Errichtung des 2. Bauabschnitts (Neubau) wurde im September 2020 mit rd. 75
Mio. EUR in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaates Bayern aufgenommen. Hierfür ist im
Rahmen der LP 3 die fachliche Billigung zu beantragen. Die Errichtung eines Versorgungsgangs zum
Anschluss des ZfsG an die bestehende Infrastruktur ist Teil des 1. BA, soll jedoch im Zusammenhang
und parallel mit der Planung und Errichtung des Neubaus (2. BA) erfolgen. Die vorliegende Planung der
Technischen Ausrüstung aus der Vorwegfestlegung bzw. der fachlichen Billigung muss im Verlauf der
weiteren Planungsschritte kongruent mit der Hochbauplanung angepasst werden. Die aus den örtlichen,
funktionalen und räumlichen Rahmenbedingungen hervorgegangene Neubau-Planung (2. BA) besteht aus
einem 5-geschossigen Baukörper (Außenabmessungen ca. 142m x 33m bzw. 55m) mit Innenhöfen und
einer teilweisen Unterkellerung. Eine Anbindung an den bestehenden Versorgungsgang für die Logistik
und die Versorgungsleitungen ist im Bereich von Haus 52 vorgesehen. Ausgehend von der vorliegenden
Vorentwurfsplanung ist unmittelbar nach Auftragserteilung die Entwurfsplanung mit der HU-Bau und die
Genehmigungsplanung zu erstellen. Die Auflagen der fachlichen Billigung, insbesondere die vergaberechtlichen
Auflagen, sind in den weiteren Planungsschritten zu berücksichtigen. Aufgrund von artenschutzrechtlichen
Belangen ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen, insbesondere bezüglich des
Baumschutzes des vorhandenen Baumbestands und die artenschutzrechtlichen Auflagen. Mit dem Neubau
entsteht ein Zentrum für seelische Gesundheit, welches die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, die
Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik
und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter mit ihren Stationen, Tagesklinken und teilweise auch
Ambulanzen beherbergen wird. Die drei Kliniken arbeiten diagnostisch und therapeutisch eng zusammen,