Aufgrund sicherheitsrelevanter Schäden im Überbaubereich ist bei den Gewölbebrücken EÜ Bad Ems, Hirzbach und Nisterbach eine Instandsetzung nicht mehr möglich. Der Überbau muss grundhaft erneuert werden. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, das Brückendeck als bewehrte Fahrbahnplatte mit regelkonformen Abmessungen auszubilden. Die bestehenden Überbauten sollen abgetragen und an gleicher Stelle durch eine Stahlbeton Fahrbahnplatte ersetzt werden. Das Ziegelgewölbe soll entsprechend saniert werden. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 21FEI52237
Kurze Beschreibung:
“Aufgrund sicherheitsrelevanter Schäden im Überbaubereich ist bei den Gewölbebrücken EÜ Bad Ems, Hirzbach und Nisterbach eine Instandsetzung nicht mehr...”
Kurze Beschreibung
Aufgrund sicherheitsrelevanter Schäden im Überbaubereich ist bei den Gewölbebrücken EÜ Bad Ems, Hirzbach und Nisterbach eine Instandsetzung nicht mehr möglich. Der Überbau muss grundhaft erneuert werden. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, das Brückendeck als bewehrte Fahrbahnplatte mit regelkonformen Abmessungen auszubilden. Die bestehenden Überbauten sollen abgetragen und an gleicher Stelle durch eine Stahlbeton Fahrbahnplatte ersetzt werden. Das Ziegelgewölbe soll entsprechend saniert werden. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-09 📅
Datum des Beginns: 2021-10-06 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 131-349174
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Quelle: OJS 2021/S 131-349174 (2021-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt Main