Die momentan leerstehende ehem. Realschule am Häusling soll zu einer dreizügigen Ganztagsgrundschule um- und ausgebaut werden, so dass die Spandauer Schule dort einziehen kann. Gegenstand der mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistung ist die gesamte Planungsleistung, die Ausschreibung der Baumaßnahme sowie die Bauleitung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 6 § 51 HOAI und der spezifischen Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen). Die Ausschreibung der Tragwerksplanung betrifft einen Teil der Planungsleistungen für die ehem. Realschule am Häusling. Die Leistungen „Objektplanung“ und „Technische Gebäudeausrüstung“ werden in einem gesonderten Verfahren vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 0112_21
Kurze Beschreibung:
Die momentan leerstehende ehem. Realschule am Häusling soll zu einer dreizügigen Ganztagsgrundschule um- und ausgebaut werden, so dass die Spandauer Schule dort einziehen kann. Gegenstand der mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistung ist die gesamte Planungsleistung, die Ausschreibung der Baumaßnahme sowie die Bauleitung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 6 § 51 HOAI und der spezifischen Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen). Die Ausschreibung der Tragwerksplanung betrifft einen Teil der Planungsleistungen für die ehem. Realschule am Häusling. Die Leistungen „Objektplanung“ und „Technische Gebäudeausrüstung“ werden in einem gesonderten Verfahren vergeben.
Die momentan leerstehende ehem. Realschule am Häusling soll zu einer dreizügigen Ganztagsgrundschule um- und ausgebaut werden, so dass die Spandauer Schule dort einziehen kann. Gegenstand der mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistung ist die gesamte Planungsleistung, die Ausschreibung der Baumaßnahme sowie die Bauleitung entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 6 § 51 HOAI und der spezifischen Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen). Die Ausschreibung der Tragwerksplanung betrifft einen Teil der Planungsleistungen für die ehem. Realschule am Häusling. Die Leistungen „Objektplanung“ und „Technische Gebäudeausrüstung“ werden in einem gesonderten Verfahren vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-12 📅
Datum des Beginns: 2021-07-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 030-073713
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen sowie die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
2. Der Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform übersendet werden. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist.
4. Mehrfachbewerbungen, d.h. Bewerbungen von Einzelbewerbern, die Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind, sind unzulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für den Austausch von vorgesehenen Unternehmen, auf die sich
Ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Sofern Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit bekannt – die Nachunternehmen im Formblatt 235 anzugeben. Auch bei Nachunternehmen muss ein Ausschlussgrund fehlen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber oder Bewerbergemeinschaften für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen sowie die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
2. Der Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform übersendet werden. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist.
4. Mehrfachbewerbungen, d.h. Bewerbungen von Einzelbewerbern, die Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind, sind unzulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für den Austausch von vorgesehenen Unternehmen, auf die sich
Ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Sofern Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit bekannt – die Nachunternehmen im Formblatt 235 anzugeben. Auch bei Nachunternehmen muss ein Ausschlussgrund fehlen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber oder Bewerbergemeinschaften für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung (siehe Leistungsbeschreibung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siegen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. der §§ 123 und 124 GWB und zu Verstößen gegen § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. der §§ 123 und 124 GWB und zu Verstößen gegen § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens den Gesamt-Honorarumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Sofern die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten Zeitraum erhältlich sind, ist anzugeben, an welchem Datum das Unternehmen/Büro gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens den Gesamt-Honorarumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Sofern die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten Zeitraum erhältlich sind, ist anzugeben, an welchem Datum das Unternehmen/Büro gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
Ferner ist eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen bzw. der Bewerber erklärt, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Mindeststandards:
1. Umsatz: Gesamt-Honorarumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre größer/gleich 400 000 EUR (K. O.-Kriterium),
2. Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für jeden Einzelfall für Personenschäden mind. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR. Die Ersatzleistung der Versicherung muss das 2-fache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
2. Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für jeden Einzelfall für Personenschäden mind. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR. Die Ersatzleistung der Versicherung muss das 2-fache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem vorgegebenen Bewerbungsbogen oder als Anlage hierzu vorzulegen:
1. Angaben zu erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit:
a) Beschreibung (Handelt es sich z. B. um ein abgeschlossenes Schulbauprojekt?),
b) Nennung des Vorhabens für Tragwerksplanung (Neubau? Erweiterungs-, Anbau-, Sanierungsvorhaben?),
c) Nennung des Bruttorauminhalts,
d) Nennung des Werts der Leistung (anrechenbare Kosten für Tragwerksplanung brutto in Euro),
e) Nennung des Schwierigkeitsgrads des Vorhabens (Honorarzone),
f) Nennung des Erbringungszeitraums (Wann wurden welche Leistungsphasen erbracht?),
g) Nennung des Auftraggebers (öffentlich oder privat?).
2. Angabe der im Planungsbüro fest angestellten Ingenieure/innen (inkl. Büroinhaber).
Mindeststandards:
1. Referenz Tragwerksplanung LPH 1 bis 8 größer/gleich 1,5 Mio. EUR brutto Baukosten (K. O.-Kriterium),
2. Zwei oder mehr Ingenieur/innen im Planungsbüro (K. O.-Kriterium),
3. Gewertet gemäß Matrix werden zu den Buchstaben b), c), d) und e) Referenzen, bei denen die Leistungsphasen 3 bis 6 nach 01/2011 erbracht worden sind,
4. Gewertet gemäß Matrix werden zu dem Buchstaben g) Referenzen der Tragwerksplanung mit mind. Leistungsphasen 2 bis 6.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und auf der Vergabeplattform hochzuladen. Der Teilnahmeantrag besteht zusätzlich aus der Erklärung der Bewerbergemeinschaft nach Formblatt 234. Das Formblatt ist den Unterlagen beigefügt.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und auf der Vergabeplattform hochzuladen. Der Teilnahmeantrag besteht zusätzlich aus der Erklärung der Bewerbergemeinschaft nach Formblatt 234. Das Formblatt ist den Unterlagen beigefügt.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerbungen werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt wie folgt:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob die Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen und ggf. Anlagen) alle geforderten Angaben/Nachweise enthalten. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Stufe: Es wird geprüft, ob die Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen und ggf. Anlagen) alle geforderten Angaben/Nachweise enthalten. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft nach den eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere ob die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt werden. Soweit sich ein Bewerber oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zu Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft nach den eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere ob die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt werden. Soweit sich ein Bewerber oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zu Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf maximal 5 Bewerber zur reduzieren. Auf die Matrix zur Eignungsprüfung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf maximal 5 Bewerber zur reduzieren. Auf die Matrix zur Eignungsprüfung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-09 📅
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen sowie die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereitgestellt.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen sowie die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
2. Der Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform übersendet werden. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist.
4. Mehrfachbewerbungen, d.h. Bewerbungen von Einzelbewerbern, die Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind, sind unzulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für den Austausch von vorgesehenen Unternehmen, auf die sich
4. Mehrfachbewerbungen, d.h. Bewerbungen von Einzelbewerbern, die Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind, sind unzulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für den Austausch von vorgesehenen Unternehmen, auf die sich
Ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Sofern Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen Leistungen und – soweit bekannt – die Nachunternehmen im Formblatt 235 anzugeben. Auch bei Nachunternehmen muss ein Ausschlussgrund fehlen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber oder Bewerbergemeinschaften für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber oder Bewerbergemeinschaften für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251 / 411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen vor der verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Die Frist von 10 Kalendertagen gilt bei der beabsichtigten Versendung der Information auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen vor der verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Die Frist von 10 Kalendertagen gilt bei der beabsichtigten Versendung der Information auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
Oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 030-073713 (2021-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die momentan leerstehende ehem. Realschule am Häusling soll zu einer dreizügigen Ganztagsgrundschule um- und ausgebaut werden, so dass die Spandauer Schule dort einziehen kann. Gegenstand der mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistung ist die gesamte Planungsleistung, die Ausschreibung der Baumaßnahme sowie die Bauleitung entsprechend den
Leistungsphasen 1 bis 6 § 51 HOAI. Die Ausschreibung der Tragwerksplanung betrifft einen Teil der Planungsleistungen für die ehem. Realschule am Häusling.
Die momentan leerstehende ehem. Realschule am Häusling soll zu einer dreizügigen Ganztagsgrundschule um- und ausgebaut werden, so dass die Spandauer Schule dort einziehen kann. Gegenstand der mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistung ist die gesamte Planungsleistung, die Ausschreibung der Baumaßnahme sowie die Bauleitung entsprechend den
Leistungsphasen 1 bis 6 § 51 HOAI. Die Ausschreibung der Tragwerksplanung betrifft einen Teil der Planungsleistungen für die ehem. Realschule am Häusling.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 271/404-0📞
Fax: +49 271/404-3323 📠
Die momentan leerstehende ehem. Realschule am Häusling soll zu einer dreizügigen Ganztagsgrundschule um- und ausgebaut werden, so dass die Spandauer Schule dort einziehen kann. Gegenstand der mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistung ist die gesamte Planungsleistung, die Ausschreibung der Baumaßnahme sowie die Bauleitung entsprechend den
Die momentan leerstehende ehem. Realschule am Häusling soll zu einer dreizügigen Ganztagsgrundschule um- und ausgebaut werden, so dass die Spandauer Schule dort einziehen kann. Gegenstand der mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistung ist die gesamte Planungsleistung, die Ausschreibung der Baumaßnahme sowie die Bauleitung entsprechend den
Leistungsphasen 1 bis 6 § 51 HOAI. Die Ausschreibung der Tragwerksplanung betrifft einen Teil der Planungsleistungen für die ehem. Realschule am Häusling.
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-11 📅
Name: Ingenieurbüro Grage Gesellschaft für Tragwerksplanung mbH
Postanschrift: Bielefelder Straße 9
Postort: Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland 🇩🇪 Herford🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 251/411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z. B. auf elektronischem Weg) vor
einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).