Beschreibung der Beschaffung
Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße, Mittelzentrum in Rheinland-Pfalz, hat rund 53.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Gemarkungsfläche von ca. 11.700 ha. Damit zählt sie zu den drei flächenmäßig größten Städten des Bundeslandes. Das Bahnhofsumfeld befindet sich in zentraler Innenstadtlage, angrenzend an die Fußgängerzone, fünf Gehminuten vom historischen Stadtzentrum entfernt. Es repräsentiert mit Hauptbahnhof, Saalbau, Zentralem Omnibusbahnhof, Hauptpost und der benachbarten Hetzelgalerie den südlichen Funktionsschwerpunkt der Innenstadt. Große Teile des Bahnhofsvorplatzes werden aktuell durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) geprägt.
Der Hauptbahnhof ist der wichtigste Verknüpfungspunkt der Stadt zwischen Schienenpersonennahverkehr (drei RB-Linien, drei RE-Linien und zwei S-Bahn-Linien) und Bussen. Mit Ausnahme der Regionalbuslinie 574 sowie der Stadtbuslinie 511, halten alle Bus- und Rufbuslinien am Hauptbahnhof. Rund 12.800 Ein- und Aussteiger (3.100 Busverkehr/9.700 SPNV) pro Werktag nutzen den Bahnhof, hiervon sind ca. 50 % Umsteiger.
Der stadthistorisch bedeutsame Bahnhofsvorplatz und insbesondere der Zentrale Omnibus-bahnhof sind in die Jahre gekommen und erfüllen in keinster Weise mehr die Anforderungen an einen modernen ÖPNV Verknüpfungspunkt. Vielmehr ist der Bahnhofsvorplatz durch wesentliche gestalterische und funktionale Mängel geprägt.
2015 / 2016 wurde eine Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes durchgeführt (Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1 und 2). Der siegreiche Vorentwurf einer Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern wurde Grundlage für die weitere Planung. Ab 2017 erfolgte dann die Erarbeitung der Entwurfsplanung Frei- und Verkehrsanlagen (Leistungsphase 3) durch das siegreiche Planerteam.
Parallel dazu wurde die Planung der Haltestellenüberdachungen (Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 1 bis 3) durch ein erfahrenes Architekturbüro in enger Abstimmung mit dem Planer für Frei- und Verkehrsanlagen erarbeitet. Ein weiteres qualifiziertes Büro übernahm die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 bis 4) für die Überdachungen.
2020 erfolgten die finalen Abstimmungen der Planungen mit der Deutschen Bahn AG. Dar-über hinaus wurde ein Gestattungsvertrag zwischen der DB Station&Service AG als Grundstückseigentümerin und der Stadt Neustadt an der Weinstraße ausgehandelt, der Rahmenbedingungen für die weiteren Planungen, die Bauausführung sowie die spätere Nutzung des Platzes festlegt.
Ende 2020 wurden dann aus drei Fördertöpfen (Städtebauförderung im Rahmen des Pro-gramms "Wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung", ÖPNV-Förderung, Echtzeitinitiative) Fördermittel beantragt. Positive Förderbescheide sind die Voraussetzung, um die Planungen für das Projekt weiterzubetreiben.
Für den weiteren Projektverlauf werden nun, aufbauend auf der vorliegenden Entwurfsplanung, Planungsleistungen zur Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Freianlagen ab Leistungsphase 5 sowie verschiedene besondere Leistungen europaweit ausgeschrieben. Dar-über hinaus soll das Thema "Wasser auf dem Platz" ab Leistungsphase 1 nachbetrachtet werden.
Gegenstand der Planung ist die Herstellung eines multimodalen Verkehrsknotenpunktes sowie eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) am stadthistorisch und stadtgestalterisch bedeutsamen Bahnhofsvorplatz in Neustadt an der Weinstraße. Besondere Bedeutung hat im Projekt die Verknüpfung verkehrlicher und freiraumplanerischer Aspekte.
Wesentliche Projektziele sind:
• Schaffung einer barrierefreien Verkehrsanlage mit den vielfältigen Anforderungen an einen Zentralen Omnibusbahnhof, Verknüpfungen mit der Taxivorfahrt, Kurzzeitstellplätzen, Kiss&Ride-Bereich, Fahrradverleihanlagen, Fußgängerströmen vom und zum Bahnhaltepunkt und in Richtung Innenstadt sowie der Integration von Anlieger- und Sammelverkehren.
• Herstellung qualitätvoller, gut gestalteter Verkehrs- und Freianlagen mit hoher Aufenthaltsqualität in direkter Nachbarschaft zu Einzeldenkmälern in einem Bereich mit hoher stadträumlicher und baukultureller Bedeutung.
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, für den Gesamtplatz Leistungen aus den Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Objektplanung Freianlagen - jeweils Grundleistungen ab LPH 5 - zu vergeben. Grundlage ist die dieser Ausschreibung beiliegende, von den Gremien beschlossene, mit den Fördermittelgebern und allen weiteren Akteuren abgestimmte Entwurfsplanung für den Gesamtplatz (Beauftragung Stufe I).
Darüber hinaus sollen für den Gesamtplatz verschiedene besondere Leistungen (z.B. die örtliche Bauüberwachung) vergeben werden, die den Leistungsbildern Verkehrsplanung und Freianlagen zusammen zugeordnet sind. Dies erklärt sich dadurch, dass im konkreten Projekt beide Leistungsbilder außergewöhnlich eng miteinander verzahnt sind und die besonderen Leistungen damit auch für den gesamten Platz zu betrachten sind (Beauftragung Stufe I).
Beim Beschluss der kommunalen Gremien über die Entwurfsplanung wurde festgelegt, dass das Thema "Wasser auf dem Platz" im weiteren Verfahren untersucht werden soll. Dabei geht es darum, Möglichkeiten von Wasser auf dem Platz aufzuzeigen, die insbesondere im Sommer positive Effekte auf das Kleinklima haben. Da dieses Thema in der bisherigen Planung nicht mitbetrachtet wurde, sollen hier zunächst Grundleistungen - LPH 1 bis 3 - aus dem Leistungsbild Objektplanung Freianlagen zum Thema "Wasser auf dem Platz" vergeben werden (Beauftragung Stufe I).
Die Grundleistungen - ab LPH 5 - werden als Beauftragung Stufe II vergeben.
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die Bearbeitungsstufe I. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufe II besteht nicht. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beauftragung der Stufe II beim Vorliegen folgender Voraussetzungen vorzunehmen:
• Vorlage der endgültigen Entwurfsplanung sowie
• Beschluss der kommunalen Gremien über die Fortführung der Maßnahme.