Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Jahresumsatz. Die Angabe erfolgt im VHB Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen“. Der mittlere Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des Ingenieurs für die letzten drei Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) muss mindestens 250.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer betragen. Ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Antrags.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen Angaben zu dem Jahresumsatz von deren Mitglieder bezogen auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich im Rahmen der hier zu vergebenden Leistung gemacht werden. Dabei muss die Summe der Einzelumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft dem geforderten Mindestjahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre von im Mittel wenigstens 250.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer entsprechen.
Bleibt der Teilnahmeantrag im Verfahren wird der mittlere Mindestjahresumsatz als Auswahlkriterium bepunktet (s. Bewertungsmatrix). Insgesamt können je nach Umsatzhöhe maximal 8 Punkte erreicht werden.
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. € für Personenschäden, mind. 1,5 Mio. € für sonstige Schäden).
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung je Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. In diesem Falle müssen die Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die jährliche Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.