Das Institut für Fluiddynamik betreibt Hochdruckanlagen zur Untersuchung von thermofluiddynamischen Phänomenen. Derzeit wird eine Anlage zur Untersuchung von überkritischen CO errichtet. Hierfür wird ein Rekuperator zur internen Übertragung der Wärme aus dem CO Massenstrom von 4 kg/s des warmen Anlagenbereichs auf den Massenstrom von 4 kg/s des kälteren Anlagenbereichs benötigt. Weiterhin wird ein Wärmeüberträger benötigt, welcher die Temperatur des abgekühlten Massenstroms von 4 kg/s aus den Rekuperator mithilfe von Kühlwasser weiter verringert. Hierfür wird Kühlwasser vom Betreiber zur Verfügung gestellt, welches einen regelbaren Massenstrom zwischen 0,1 kg/s und 4,3 kg/s, eine Eintrittstemperatur von 35 C und einen Druck von 95 bar(ü) hat. Beide Komponenten sollen als kompakte diffusionsgeschweißter Plattenwärmeüberträger (PrintedCircuitHeatExchanger oder Mikrokanalwärmeüberträger) ausgeführt werden. Die Druckgeräterichtlinie muss erfüllt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-08.
Auftragsbekanntmachung (2021-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmeaustauscher
Referenznummer: EUOV2102
Kurze Beschreibung:
Das Institut für Fluiddynamik betreibt Hochdruckanlagen zur Untersuchung von thermofluiddynamischen Phänomenen. Derzeit wird eine Anlage zur Untersuchung von überkritischen CO
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wärmeaustauscher📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen für die Wärmebehandlung von Gas📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der CO
— Kompakter diffusionsgeschweißter Plattenwärmeübertrager mit Gegenstrom nach Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU),
— Betriebspunkt 1:
—— Seite A: Medium: CO
—— Seite B: Medium: CO
— Betriebspunkt 2:
— Betrieb des Rekuperators bis 300 bar und 570
— Auslegungsdruck: -1 bar(ü) (Evakuierung der Anlage; bei gleichzeitig -10
— Auslegungstemperatur: -10
— Lieferung des Rekuperators nach Abnahme des Gesamtapparates durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), Ausstellung einer Konformitätserklärung für das Gesamtsystem und Nachweis der Konformitätsbescheinigung,
— Auslegung für mindestens eine Lebensdauer 10 000 h und Lastwechselzahl 1 000,
— Auslegung, Herstellung, Prüfung und Dokumentation in Übereinstimmung mit Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU), Erteilung eines CE-Kennzeichens erforderlich,
— Maximaler Druckverlust für alle Betriebspunkte und Seiten: 1,5 bar,
— Werkstoffe: Druckgerät und Flansch:
a) 2.4663 (NiCr23Co12Mo, Inconel 617) nach VdTÜV Werkstoffblatt 485,
b) 1.4401 (X5CrNiMo17-12-2, 316),
c) 1.4404 (X2CrNiMo17-12-2, 316L).
Der Kühlwasserbetriebene Gegenstrom CO
—— Seite B: Medium: Wasser, Massenstrom: zwischen 0,1 kg/s und 4,2 kg/s einstellbar, Eintritstemperatur: 35
Betriebspunkt 2:
— Betrieb des Flüssigkühlers bis 300 bar und 260
— Lieferung des Flüssigkühlers nach Abnahme des Gesamtapparates durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), Ausstellung einer Konformitätserklärung für das Gesamtsystem und Nachweis der Konformitätsbescheinigung,
— Maximaler Druckverlust für alle Betriebspunkte auf der CO
a) 1.4401 (X5CrNiMo17-12-2, 316),
b) 1.4404 (X2CrNiMo17-12-2, 316L).
Zum Angebotspreis gehören:
— Lieferung gemäß DDP Dresden (Incoterms 2020),
— Abnahme des Rekuperators durch eine zentrale Überwachungsstelle sowie Vergabe eines CE Kennzeichens vor Auslieferung,
— Abnahme des Flüssigkühlers durch eine zentrale Überwachungsstelle sowie Vergabe eines CE Kennzeichens vor Auslieferung,
Berechnung der Wärmeübertragerfläche hinsichtlich der gegebenen thermischen Leistung und den Betriebspunkten
— Gewährleistung von mind. 24 Monaten,
— Beschreibende Dateien und Listen im MS Office, Zeichnungen im Auto-CAD,
— Ausstellung einer Konformitätserklärung für das Gesamtsystem, Nachweis der Konformitätsbescheinigung sowie vollständige Lieferung inklusive Dokumentation innerhalb von max. 32 Wochen nach Auftragserteilung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Dauer: 224 Tage
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE) Antragsnummer 100537190.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf e. V.
Bautzner Landstraße 400
Gebäude 868, Anbau 1.20
01328 Dresden
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist,
— Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung.
Mindeststandards:
Mind. eine Referenz über eine Lieferung von mind. einem kompakten diffusionsgeschweißten Plattenwärmeübertrager (PrintedCircuitHeatExchanger oder Mikrokanalwärmeübertrager) bei erhöhter Betriebstemperatur und bei Betriebsdrücken größer 250 bar.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 030-071884 (2021-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
—— Seite B: Medium: Wasser, Massenstrom: zwischen 0,1 kg/s und 4,2 kg/s einstellbar, Eintritstemperatur: 35 oC, Austrittstemperatur: zu bestimmen, Druck: 95 bar(ü)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz-Zentrum Dresden — Rossendorf e. V.
Deutschland
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,