Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen nachzuweisen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung
der Projekte, den wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von den wichtigsten Bauleistungen sollten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beigefügt werden. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d.h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern zu erläutern.
Folgende Anforderungen sollten die Referenzobjekte nach Möglichkeit erfüllen:
Für den Bewerber sollten die nachfolgenden Anforderungen a) und b) in allen Referenzen nachgewiesen werden:
a) Alle angegebenen Referenzen sollten im Zeitraum 01.02.2015 bis 01.02.2022 fertiggestellt und abgenommen worden sein.
b) Der Bewerber oder ein ARGE-Partner war in allen Referenzen Generalunternehmer für das Projekt.
Für den Bewerber bzw. Generalunternehmer sollten die nachfolgenden Anforderungen c) und d) in einer Referenz nachgewiesen sein:
c) Baukosten (KGR 200-500) mind. 20 000 000 EUR brutto
d) Ein Referenzprojekt sollte in der Genehmigungs- und Ausführungsplanung (LP 4 und 5 HOAI) in den Leistungsbildern Objektplanung gem. § 34 HOAI
Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI
Technische Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI sowie in der Bauleitung und Bauausführung bearbeitet worden sein.
Hinweis: die Anforderungen c) und d) müssen nicht alle gleichzeitig in einer Referenz erfüllt sein.
Für die Fachplaner der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung sollte die nachfolgende Anforderung e) in allen Referenzen nachgewiesen sein:
e) Alle angegebenen Referenzen sollten im Zeitraum 01.02.2015 bis 01.02.2022 fertiggestellt worden sein(Abnahme).
Für die Fachplaner der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung sollten die nachfolgenden Anforderungen f) bis i) in einer Referenz nachgewiesen sein:
f) Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Objektplanung sollte eine Referenz für ein vergleichbares Gebäude nachgewiesen werden, das mehr als 2.500 m2 Nutzfläche hat und in den LP 3 bis 5HOAI bearbeitet wurde.
g) Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis3 und 8 (HLSK und GA/MSR) sollte eine Referenz für ein vergleichbares Gebäude nachgewiesen werden, das mehr als 2.500 m2 Nutzfläche hat und in den LP 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
h) Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 bis 6(Elektro) sollte eine Referenz für ein für ein vergleichbares Gebäude nachgewiesen werden, das mehr als 2.500m2 Nutzfläche hat und in den LP 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
Hinweis: Wenn der Bewerber für alle Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung nur einen Fachplaner vorsieht, kann anstatt der beiden Referenzen g) und h) auch nur eine Referenz mit den genannten Anforderungen vorgelegt werden, wenn diese alle Anlagengruppen beinhaltet.
i) Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Tragwerksplanung sollte eine Referenz für ein vergleichbares Gebäude mit Baukosten (KGR 200-500) von mind. 20 000 000 EUR brutto nachgewiesen werden, das in den LP 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.